Drucksache - 2157/3  

 
 
Betreff: Öffnung der Sporthallen der Oberstufenzentren in den Ferien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne/FDP 
Verfasser:Schmitt/Engelmann/Wuttig/Ludwig/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.08.2011 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 25.08.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Sporthallen der Oberstufenzentren entsprechend der Sportanlagennutzungsverordnung in den Ferien geöffnet bleiben.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2011 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewandt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben von Frau Staatssekretärin Zinke vom 30.09.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

                                                                                                                                                                Anlage

 

 

Monika Thiemen               Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte

 


Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
von Berlin

Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Herrn Bezirksstadtrat

Reinhard Naumann


 


Geschäftszeichen 11 G 50

Bearbeitung       Steffen Hofmann
Zimmer             4B20

Telefon                  030 90227 6229

Zentrale – intern 030 90227 50 50 9227
Fax                         +49 30 90227 6011
eMail                     steffen.hofmann
                          @senbwfberlinde


 

              www.berlin.de/sen/bwf

              Datum               30 .09.2011

 

Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin DS-Nr. 2157/3

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Naumann,

mit Schreiben vom 12.09.2011 baten Sie mich zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
betreffend "Öffnung der Sporthallen der Oberstufenzentren in den Ferien" vom 25.08.2011 um
Stellungnahme. Dem komme ich gern nach.

Auch ich habe ein gres Interesse daran, die Sportanlagen in der Trägerschaft der Senatsverwal-
tung für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechend den Vorschriften der Sportanlagen-
Nutzungsvorschriften (SPAN) in den Ferien und den anderen unterrichtsfreien Zeiten für den Ver-
eins- und Freizeitsport zur Verfügung zu stellen.

Auch seitens der Schulleitungen und des Schulpersonals ist eine große Bereitschaft zu verzeichnen,
die Öffnungszeiten der Sportanlagen in den Ferien zu gewährleisten. Das zeigen die intensiven
Abstimmungen der Schulleitungen mit den Vereinen, der regelmäßige Kontakt des Schulpersonals
zu den Vereinen und die pernlichen Gespräche der Schulleitungen mit den Vereinsvorsitzenden.
Insofern hat dies dazu beigetragen, dass für die bevorstehenden Herbstferien weder bei den
Schulleitungen, der hausverwaltenden Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung noch beim Sportamt des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf Beschwerden über
Schließungen von Sporthallen eingegangen sind.

Ich gehe davon aus, dass dem Beschluss der BW Beschwerden eines Vereins oder mehrerer Ver-
eine vorausgegangen sind, Da, wie ausgeführt, diesbezüglich keine Beschwerden bekannt sind,
wäre es hilfreich, Kenntnis zu erhalten, an welchem Standort und von welchem Verein es Gründe
oder Anlass für Beschwerden gab. Dies gibt mir, der hausverwaltenden Stelle der Senatsverwal-
tung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Schulleitungen die Möglichkeit, entsprechende steuernde und koordinierende Maßnahmen zu ergreifen, um den Vereinen die Sportanla-
gen ihren Wünschen entsprechend bereitstellen zu können.

Von den im Bezirk Charlottenburg-Wi!mersdorf angesiedelten 9 beruflichen und zentral verwa!te-
ten Schulen sind 7 Schulstandorte mit Sportanlagen ausgestattet. An den Schulstandorten

 


OSZ Recht,                                              Danckelmannstr. 26-28
 

Anna-Freud-Oberschule,                          Halemweg 22
OSZ Industrie und Datenverarbeitung,     Prinzregentenstr

                                                                            (Sporthalle Prinzregentenstr. 35)


       OSZ Körperpflege. 32                               Schillerstr. 120

 


ist die Nutzung der Sportanlagen entsprechend der SPAN, Abschn. 11, 4 - Vergabegrundsätze
(10), durch Übertragung der Schlüsselverantwortung an die Vereine sichergestellt. Jedoch gibt es
auch bei Übertragung der Schlüsselverantwortung an die Vereine auf Grund von baulichen und
technischen Gegebenheiten Einschränkungen der Nutzung in den unterrichtsfreien Zeiten. So ist
z.B. am Standort Schillerstr. die Anwesenheit des Schulhausmeisters erforderlich, da sich die Ge-
bäudeleittechnik für die Sporthalle im Schulgebäude befindet. Mit den die Sporthalle nutzenden
Vereinen City-Basket und DBV werden regelmäßig am Jahresanfang mit der Schule die Schließzei-
ten auf Grund der Nichtanwesenheit des Hausmeisters und der erforderlichen Zeiten für die
Grundreinigung einvernehmlich abgestimmt. Am Standort Danckelmannstr. ist der Zugang zur
Turnhalle nur über einen alarmgesicherten Bereich des Erweiterungsgebäudes möglich, so dass die
Nutzung der Turnhalle nur bei Sicherstellung der Schaltung der Einbruchmeldeanlage durch das
Schulpersonal möglich ist.

Am Standort der Loschmidtschule, Loschmidtstr. 19 und der Ruth-Cohn-Schule, Bismarckstr. 20,
wird die Sporthallennutzung in den kleinen Ferien durch schuleigenes Personal abgedeckt. Die
Sporthalle der Ruth-Cohn-Schule muss aber in der zweiten Herbstferienwoche wegen der Grund-
reinigung geschlossen bleiben.

Von den im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegenden Sporthallen bleibt weiterhin -vorerst- in
den Herbstferien die Sporthalle in der Prinzregentenstr. 60 geschlossen. Die Vereine sind darüber
informiert. Eine Übertragung der Schlüsselverantwortung nach SPA.N, Abschn. 11, 4 - Vergabe-
grundsätze (5), wonach die Schlüsselverantwortung in geeigneten Fällen an förderungswürdige
Sportorganisationen übertragen werden. kommt auf Grund der Lage der Sporthalle im Gebäude
nicht in Frage.

Zum Abschluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass seitens der Vereine die Nachfrage nach
Nutzungszeiten in den "kleinen" Ferien gering ist und die Vereine von sich aus wegen zu geringer
Nachfrage der Vereinsmitglieder keinen Bedarf an Nutzungszeiten haben und die "kleinen" Ferien
von den Vereinen als trainingsfreie Zeiten geplant sind.

Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben ausreichende Informationen gegeben zu haben, um Ihren
Berichtsauftrag an die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf erfüllen zu
können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke

 

 

 

2

BVV-017/3

Ausdruck vom: 16.08.2011

Seite:

 


 

 
 

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