Drucksache - 2048/3  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

 

1. Einwohnerfrage              Martin Frieden

              Auerbachtunnel
 

Wer hat die Sperrung des Auerbachtunnels genehmigt?


Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt, da der Einwohner nicht anwesend war:

 

Zur Beantwortung der Bürgeranfrage hat das Bezirksamt dem Fragesteller folgende Informationen zukommen lassen:

 

a) Kleine Anfrage DS16/14855 des Abgeordnetenhauses

b) Kleine Anfrage Nr. 803/3 des Bezirksverordneten Evers

c) Vorlage zur Kenntnisnahme DS Nr. 1897/3.

 

2. Einwohnerfrage              Annemarie Gerlach

              Fasanenstraße 58

 

Wie ist es möglich, dass eine derart massive Hinterhof-Bebauung Ihre Zustimmung fand, wo der Bauantrag des Voreigentümers des Grundstücks Meierottostraße 4, Herr M., für eine dortige Bebauung (kleinere Werkstatt) zu Westberlins-Zeiten abgelehnt wurde mit der Begründung, es sollten nicht wieder enge und dunkle Hinterhöfe wie in der Gründerzeit entstehen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt, da die Einwohnerin nicht anwesend war:

 

„Sehr geehrte Frau Gerlach,

das von Ihnen als „massive Hinterhof-Bebauung“ beschriebene Vorhaben ist eine Bebauung entlang einer bestehenden Brandwand. Ihr Hof wird dadurch weder „eng“ noch „dunkel“ werden und die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Ein Bedarf für ein Verschattungsgutachten stellte sich somit gar nicht. Die bauliche Dichte, die mit der zusätzlichen Bebauung erreicht wird, liegt unter den ortstypischen Dichten und auch das Grundstück, auf dem Sie selbst wohnen, ist viel dichter bebaut und somit stärker ausgenutzt.

 

Die Meierottostraße 4 wies bisher eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 auf (also 20% des Grundstückes überbaut), sie steigt auf 0,43. Zum Vergleich: Fasanenstraße 58 hat 0,63. Die Geschossflächenzahl (GFZ) der Meierottostraße 4 beträgt bisher 1,61 (dieser Wert zeigt die Baumasse an) und steigt auf 2,63. Die Fasanenstraße hat eine GFZ von 3,14. Sie sehen an diesen Zahlen, dass keine bedrohliche Ausnutzung erfolgt.“

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat


 

 
 

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