Drucksache - 2000/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung darauf hinzuwirken, dass die Vorwegweiser für Fahrzeuge auf der A100 aus Richtung Wilmersdorf mit dem Ziel A115 vor dem Dreieck Funkturm verbessert wird mit dem Ziel, dass häufig irrtümliche Abfahren auf der Halenseestraße zu vermeiden. Hierzu könnte beispielsweise das erste an einer der Autobahnbrücken hinter der Ausfahrt Kurfürstendamm angebrachte Schild 449 im Sinne einer eindeutigen Anzeige der späteren Spurführung geändert werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die für die Vorwegweiser zuständige Verkehrslenkung Berlin teilt in ihrem Schreiben vom 1. Juni 2011 mit:
„Die von Ihrer Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) gewünschte zusätzliche Hinweisbeschilderung BAB A 100 vor Dreieck Funkturm in Richtung Nord habe ich mit folgendem Ergebnis geprüft:
Es ist bekannt, dass die wegweisende Beschilderung im oben genannten Bereich in sehr kurzen Abständen aufgestellt wurde.
Die Richtlinien für die Wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen (RWBA 2000) sind in erster Linie für Überland- Autobahnen konzipiert worden und berücksichtigen kaum [die Besonderheiten einer] Stadtautobahn. Die sehr beengten Verhältnisse und die sehr dichte Folge von Autobahnanschlussstellen zwingt uns leider immer wieder zu Abweichungen und zu Kompromissen.
Deshalb wurde im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der Stadtautobahn, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -X OS- und der Polizei in den vergangen Jahren mehrfach die Verkehrsbeschilderung in den genannten Streckenabschnitt der BAB A 100 modifiziert.
Unter anderem wurde zur Erleichterung in der Wegfindung im Bereich des AD Funkturm in Richtung Avus aus Richtung Ost für den Autofahrer der Schriftzug „A 115“ auf der Fahrbahn markiert, das Hinweisschild „Magdeburg, Leipzig rechts halten“ aufgestellt und an der vorhandenen dWiSta- Tafel die Ziele der Wegweisung wiederholt, so dass dadurch auch die Zuordnung der Ausfahrten und Ziele wesentlich deutlicher werden. Darüber hinausgehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nach meiner Auffassung nicht erforderlich.
Aufgrund meiner vorgenannten Ausführungen kann ich dem Antrag Ihrer BVV nicht entsprechen.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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