Drucksache - 1991/3  

 
 
Betreff: Ampelmasten an Straßenkreuzungen bzw. Fußgängerüberwegen im Schneewinter freiräumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Verrycken/Wittke/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2011 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
16.03.2011 
71. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert dahingehend die Initiative zu ergreifen, dass berlinweit keine Schneeberge durch die mit der Schneeräumung Beauftragten an Lichtzeichensignalmasten mit Anforderungskästen für Grünlicht aufgehäuft werden. Der Zugang zum Signalgeber für die Nutzer der Fahrdammquerung an Bedarfsampeln muss gewährleistet sein.

 

Der BVV  ist bis zum 31.05.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

In § 3 des Straßenreinigungsgesetzes, der sich mit dem Winterdienst befasst, sind die Masten von Lichtsignalanlagen leider nicht genannt (im Gegensatz z. B. zu Haltestellenbereiche oder Briefkästen).

Es besteht damit weder für die Eigentümer der Anliegergrundstücke noch für die BSR die ausdrückliche Verpflichtung im Sinne des Beschlusses tätig zu werden. Allerdings müssen die zur Gehwegräumung Verpflichteten auch einen ein Meter breiten, von der kommenden Wintersaison an einen 1,5 Meter breiten Streifen zu einem ggf. mehreren angelegten Fußgängerüberwegen räumen bzw. streuen. Schnee ist auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand des Gehwegs anzuhäufen. Wenn erreicht werden soll, dass bei der Schaffung entsprechender Räumung zu Überwegen die Freihaltung von Masten von Lichtsignalanlagen mit Signalgeber unter Umständen auch im Wege der Ersatzvornahme erfolgen kann, müsste das Straßenreinigungsgesetz geändert werden. Ein entsprechender Hinweis wurde der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz übermittelt.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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