Drucksache - 1950/3  

 
 
Betreff: Asbest im Schulstandort Halemweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wuttig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Was hat das Bezirksamt seit den Schadstoffmessungen im März 1988 veranlasst, um die Gefahren durch Asbestfasern für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer der Poelchau-/Anna-Freud-Schule auszuschließen?

 

2.      Aus welchen Gründen wurde die im TÜV-Bericht vermerkte Sanierung der asbesthaltigen Bauteile in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht durchgeführt?

 

3.      Über welche fachliche Kompetenz verfügt das Bezirksamt, Langzeitschäden durch asbesthaltige Fasern bei Nutzerinnen und Nutzern des Schulkomplexes dauerhaft auszuschließen, oder auf welche Gutachten für eine Ungefährlichkeitsbewertung wird sich verlassen?

 

4.      Welche Ersatzstandorte für beide Schulen (in Landes- und Bezirksträgerschaft) stehen im Falle einer durch Baustoffschwächen auftretenden akuten Asbestgefahr bereit?

 

5.      Wie wird der Bezirk an den für die Investitionsplanung 2011 - 2015 des Landes Berlin vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen finanziell und organisatorisch beteiligt?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage schriftlich wie folgt:

 

1.      Was hat das Bezirksamt seit den Schadstoffmessungen im März 1988 veranlasst, um die Gefahren durch Asbestfasern für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer der Poelchau-/Anna-Freud-Schule auszuschließen?

 

Wie bereits in den Beantwortungen der mündlichen Anfragen der BVV vom 29.05.2008 und 18.11.2010 dargestellt, wurde in den Jahren 1988-1990 eine Teilsanierung von Spritzasbest für den Gebäudekomplex Poelchau-OS / Anna-Freud-OS vorgenommen. Darüber hinaus sind im gleichen Zeitraum weitere bauliche Maßnahmen zum Schutz durchgeführt worden, so dass keine Belastungen durch Asbest in baulichen Materialien bestehen. Das Gutachten aus dem Jahr 1990 hat die Schule in die Dringlichkeitsstufe III eingestuft (niedrigste Stufe), d.h. alle 5 Jahre muss eine Nachbewertung durchgeführt werden. Die damalige SE Hochbau und Immobilienwirtschaft führte letztmalig im Jahre 2006 eine Luftraummessung durch. Die Untersuchungsergebnisse zeigten keine Belastungen. Die nächste Untersuchung war für 2011 vorgesehen.

 

Die Asbestbauteile sind durch regelmäßige Sichtkontrollen und Nachbewertungen durch das Bezirksamt bzw. externe Sachverständige kontrolliert und geprüft worden. Zusätzlich sind in regelmäßigen Abständen Luftmessungen von zertifizierten Messstellen durchgeführt worden. Bei durchzuführenden Umbauten sind die vorhandenen Asbestbauteile besonders vor Beschädigung geschützt worden. Damit bei Um- und Erweiterungsbauten nicht versehentlich Asbestfasern freigesetzt werden, musste beim Hausmeister das Asbestkataster von jeder Firma eingesehen werden.

 

Die Schule ist am 01. Januar 2010 in die Zuständigkeit der Sen BWF übergegangen.

 

2.      Aus welchen Gründen wurde die im TÜV-Bericht vermerkte Sanierung der asbesthaltigen Bauteile in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht durchgeführt?

 

3.      Über welche fachliche Kompetenz verfügt das Bezirksamt, Langzeitschäden durch asbesthaltige Fasern bei Nutzerinnen und Nutzern des Schulkomplexes dauerhaft auszuschließen, oder auf welche Gutachten für eine Ungefährlichkeitsbewertung wird sich verlassen?

 

Zu 2. und 3.

 

Durch die Neufassung der Asbest-Richtlinie im Januar 1996 ist ein Ausbau der asbesthaltigen Produkte nach 10 Jahren bei einer Dringlichkeitsstufe II und III nicht mehr erforderlich. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist die Poelchau-Oberschule in die Dringlichkeitsstufe III eingestuft worden.

 

Es muss jedoch eine Nachbewertung der Asbestprodukte in bestimmten Zeitabständen erfolgen.

 

Den Beantwortungen der StS’in Zinke, Sen BWF zu der nicht behandelten mündlichen Anfrage Nr. 14 des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 09.12.2010 (Drs. 16 / 20 739) und zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Felicitas Kubala (B’90/Grüne) vom 11.10.2010 (Drs. 16 / 14 830) kann entnommen werden, dass eine Asbestbelastung der Luft im Schulgebäude nicht vorliegt (Beantwortungen sind beigefügt, siehe Anlage).

 

In der Drs. 16 / 14 830 wird ausgeführt, dass die in Zuständigkeit der Sen BWF im Juni 2010 durchgeführten fünf Status-Quo-Raumluftmessungen unter „worst-case“-Bedingungen keine Asbestfasern oder künstliche Mineralfasern je m³ Raumluft ergaben.

 

Weiter heißt es, dass laut Gutachten „in den überprüften Bereichen zurzeit keine gesundheitlichen Gefährdungen durch Asbest- oder künstliche Mineralfasern existieren“.

 

Darüber hinaus bescheinigt das Gutachten laut Drucksache, „dass bei Beachtung der im Schadstoffgutachten genannten Hinweise zur weiteren Nutzung des Gebäudes gesundheitliche Gefährdungen ausgeschlossen werden können“.

 

Des Weiteren stellt die StS’in Zinke zu Frage 7., 8. und 9. der Drucksache 16 / 14 830 fest:

„Es sind keine Asbestsanierungsmaßnahmen geplant und auf der Grundlage des Schadstoffgutachtens auch nicht erforderlich.“

 

4.      Welche Ersatzstandorte für beide Schulen (in Landes- und Bezirksträgerschaft) stehen im Falle einer durch Baustoffschwächen auftretenden akuten Asbestgefahr bereit?

 

Von der beim Landesschulträger für die beruflichen und die zentral verwalteten Schulen zuständigen Referatsleiterin wurde auf telefonische Anfrage vom 18. Januar 2011 mitgeteilt, dass die Schüler/innen der Poelchau- und der Anna-Freud-Schule im Schulgebäude am Halemweg weiterhin unterrichtet werden. Das vorliegende Gutachten stellt eine Gefährdung durch kontaminierte Raumluft nicht fest. Da jedoch die Gefahr der Freisetzung von gekapseltem Asbest durch ggf. zukünftig auftretende Schäden besteht, wird von Sen BWF vorsorglich nach einem als Ersatzstandort nutzbaren Gebäude gesucht. Die Festlegung eines Ersatzstandortes ist noch nicht erfolgt. Der Landesschulträger steht in laufendem Kontakt mit der Elternschaft und stimmt alle Maßnahmen mit der Schulgemeinschaft ab.

 

5.      Wie wird der Bezirk an den für die Investitionsplanung 2011 - 2015 des Landes Berlin vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen finanziell und organisatorisch beteiligt?

 

Die Zuständigkeit für die benannte Immobilien obliegt seit dem 01.01.2010 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, insofern wird das Bezirksamt weder finanziell noch organisatorisch an möglichen Sanierungsmaßnahmen beteiligt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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