Drucksache - 1910/3  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren "Rettet die Kurfürstendamm-Bühnen!"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stimmt dem Wortlaut des Bürgerbegehrens nicht zu; es konnte auch keine dem Anliegen des Bürgerbegehrens entsprechende gemeinsame Fassung "in einer von den benannten Vertrauenspersonen gebilligten Form" vereinbart w

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stimmt dem Wortlaut des Bürgerbegehrens nicht zu; es konnte auch keine dem Anliegen des Bürgerbegehrens entsprechende gemeinsame Fassung "in einer von den benannten Vertrauenspersonen gebilligten Form" vereinbart werden, was einen Bürgerentscheid vermieden hätte. Die BVV verzichtet darauf, eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung zu unterbreiten (§ 46 Abs. 1 BezVG).

 

Die BVV sieht die Gestaltung der City-West als herausragende Aufgabe der Kommunalpolitik des Bezirks an. Dabei hat insbesondere der Kurfürstendamm neben vielem anderen mit den bestehenden kulturellen Angeboten einen herausragenden Stellenwert, er zieht  nicht nur Tourismus an, sondern ermöglicht auch den Berlinerinnen und Berlinern eine angenehme Freizeitgestaltung. Erhalt und Entwicklung von Kinos und Theatern stehen dabei im Fokus der kommunalpolitischen Debatten.

 

Der Umbau des Kurfürstendamm-Karrees wird von der BVV grundsätzlich begrüßt. Er ist erforderlich, um die Attraktivität des Standorts zu verbessern. Ein vor Jahren schon und wiederholt beantragtes Verfahren zur Sicherung der beiden historischen Theater als Denkmal wurde aber nicht zu Ende geführt. Nach intensiver Erörterung ersuchten wir das Bezirksamt deshalb am 20. November 2008 einstimmig, "die beiden Kurfürstendamm-Theater durch einen neuen Bebauungsplan für das Areal baurechtlich abzusichern".

 

Die BVV musste dann aber zur Kenntnis nehmen, dass eine Sicherung des Standorts der Bühnen "Komödie" und "Theater am Kurfürstendamm" sowie deren Betrieb durch einen Bebauungsplan nicht möglich ist. Dieses Ziel - im Einklang zwischen städtebaulichen und kulturpolitischen Anforderungen mit den finanziellen Rahmenbedingungen und Durchführungsmöglichkeiten einer erheblichen privaten Investitionsentscheidung - kann nur durch einen Städtebaulichen Vertrag zwischen Eigentümer und Bezirksamt erreicht werden, da sich Grundstück und Immobilie in Privatbesitz befinden.

 

Ein gesetzliches Entscheidungsrecht hinsichtlich einer solchen Vertragsgestaltung hat die Bezirksverordnetenversammlung nicht. Gleiches gilt für ein positives Ergebnis des Bürgerentscheids, der ebenfalls für den Investor und das Bezirksamt keine bindende Wirkung hat.

 

Nach Prüfung der vorläufigen Umbauplanung durch den privaten Investor erklärte die BVV am 15. Oktober 2009 wiederum fraktionsübergreifend eine Zustimmung für den Umbau innerhalb der zulässigen baulichen Dichte, sofern im Konzept "mindestens ein Standort eines technisch funktionsfähigen Theaters sowie eine Lösung für die Story of Berlin" enthalten seien. Einer weiteren Erhöhung der genehmigten "Geschossflächenzahl" (dem Maß der Baudichte) könne nur zugestimmt werden, wenn sie durch den Nachweis einer Theaterkapazität im bestehenden Umfang kompensiert werden würde.

 

Zum Bedauern der BVV hat der Eigentümer dargelegt, dass der Fortbestand beider Theater in der heutigen Form wirtschaftlich nicht tragfähig ist, er hat aber den Neubau eines Theaters am Kurfürstendamm und dessen langfristigen Betrieb angekündigt. Die BVV wird den Abbruch des Kurfürstendamm-Karrees und eine Neubebauung des Grundstücks nur akzeptieren, wenn Neubau und Betrieb einer Bühne über einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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