Drucksache - 1829/3  

 
 
Betreff: Änderung von § 24 Abs. 5 GO-BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Geschäftsordnung 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
26.08.2010 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.09.2010 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

Die BVV beschließt:

 

§ 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV lautet wie folgt:

 

„(5) Anträge sind vor Beschlussfassung dem für Haushaltsangelegenheiten zuständigen Ausschuss zu überweisen, wenn das Bezirksamt auf Grund der finanziellen Auswirkungen

-         den Einsatz von außer- oder überplanmäßigen Mitteln

-         die Verwendung von Verstärkungs- oder Verfügungsmitteln

-         Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit

-         eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

beschließen müsste, um den Beschluss der BVV umzusetzen. Wird der Überweisung nicht zugestimmt, gilt der Antrag als abgelehnt.“

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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