Drucksache - 1806/3
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass die Berkaer Straße auch auf ihrem südlichen Teilstück nur noch mit Tempo 30 befahren werden darf.
Der BVV ist bis zum 30.11.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Straße gehört zum überörtlichen Straßennetz, straßenverkehrsbehördliche Anordnungen liegen damit in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Diese teilte dem Bezirksamt nunmehr mit, dass im Rahmen des Projektes Tempo 30 vor Schulen nur für einen kurzen Straßenabschnitt eine zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die gesamte Berkaer Straße kann gemäß § 45 Absatz 9 StVO nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend geboten ist. Die Auswertung der Unfalllage der letzten 5 Jahre zeigte erfreulicherweise keine Auffälligkeiten. Da die Berkaer Straße auch keine Besonderheiten gegenüber anderen Hauptverkehrsstraßen erkennen lässt, wird von einer Geschwindigkeitsreduzierung abgesehen.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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