Drucksache - 1798/3
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 07.10.2010 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, ab sofort vor der Übertragung bezirklicher Immobilien den Haushalts- und den Bauausschuss der BVV zu unterrichten und die Vor- und Nachteile der Übertragung darzustellen.“
Das Bezirksamt führt dazu aus:
Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wird das Bezirksamt zukünftig vor der Übertragung von Immobilien an Stellen/ Einrichtungen außerhalb der Bezirksverwaltung den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform sowie den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen in geeigneter Form unterrichten und die Auswirkungen der Übertragung darstellen.
Bei der Übertragung einer bezirklichen Immobilie von einem Fachvermögen in das Fachvermögen einer anderen Abteilung sowie zwischen Fachvermögen und Finanzvermögen ist diese Verfahrensweise nicht beabsichtigt, da diese vorgeschrieben und somit nicht verhandelbar ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss daher als erledigt anzusehen. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin
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