Drucksache - 1786/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 7. Oktober 2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für eine landesweite Zusatzabgabe auf den Umsatz von Spielhallen einzusetzen. Diese soll u. a. für die Aufklärung der Folgen der Spielsucht verwendet werden.
Der BVV ist bis zum 30.11.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, entsprechend der Beschlusslage der BVV tätig zu werden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat nunmehr mit Datum vom 26. November 2010 Folgendes mitgeteilt:
„Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. November 2010 die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes sowie die Einbringung des Gesetzesentwurfs (Drucksache 16/3616) beim Abgeordnetenhaus beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 einer Vorabüberweisung der Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss zugestimmt. Der Hauptausschuss hat sich hiermit am 24. November 2010 befasst; die Erste Lesung fand in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25. November 2010 statt. Die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss wird für den 8. Dezember 2010 erwartet. Die Zweite Lesung könnte mithin am 9. Dezember 2010 erfolgen.
Eine über den Gesetzentwurf hinausgehende Besteuerung der Spielhallen, etwa durch eine Zusatzsteuer, ist nicht in Planung.“
Nach dem Gesetzentwurf soll der bisherige einheitliche Steuersatz von 11 v. H. auf die Bruttoeinspielergebnisse für den Spielaufwand bei Geldgewinnspielgeräten auf 20 v. H. angehoben werden.
Wir bitten damit den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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