Drucksache - 1773/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09. September 2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, für die Xantener Straße Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit erhöhen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessern könnten.
Hierzu gehören u. a.:
§ Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen mit Zivilfahrzeugen der Polizei § Installation von Dialog-Displays zur Eigenkontrolle der Geschwindigkeit § Verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs (Zweite-Reihe-Parken) durch das Ordnungsamt und die Polizei § Kleine bauliche Maßnahmen zur Attraktivitätsminderung für die Nutzung durch den Ausweichverkehr des Kurfürstendamms § Ausweisung der Straße mit dem Verkehrszeichen "Anlieger frei" § Notwendige Voraussetzungen zur Umwidmung in eine Fahrradstraße.
Die einzelnen Vorschläge und ggf. weitere Ideen, z. B. aus dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, sind auf Durchführbarkeit unter Auflistung der jeweiligen Vor- und Nachteile und eventuellen Kosten parallel zu prüfen und der BVV zur Diskussion bis zum 30.10.2010 vorzulegen.
Ergänzend zum Zwischenbericht vom 30. November 2010 teilt das Bezirksamt Folgendes mit:
Zu dem vorgeschlagenen Blinklicht teilt die Verkehrslenkung Berlin mit:
„Das von Ihnen vorgeschlagene gelbe Blinklicht an der Fußgängerfurt über der Xantener Straße warnt vor Gefahren. Die Anordnung eines Schutzblinkers bedarf einer sehr genauen Prüfung. Es soll nach der zu § 38 StVO erlassenen Verwaltungsvorschrift jedoch nur sparsam verwendet werden und nur dann, wenn die erforderliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Schutzblinker haben die Funktion auf freigegebene Fußgängerfurten aufmerksam zu machen, die vom Knoten stark abgesetzt sind, winklig verlaufen oder durch Bäume, Gebäude o. a. verdeckt und dadurch schwer einsehbar sind. Eines solchen Hinweises bedarf es in diesem Fall nicht.
In der von mir durchgeführten Auswertung der örtlichen Verkehrsunfall-Lage ist im Zeitraum vom 1.1.2009 bis heute kein Verkehrsunfall polizeilich registriert worden, an dem ein Fußgänger beteiligt war.
Aus den vorgenannten Gründen werde ich einen Schutzblinker nicht anordnen.“
Die angeregte Beschränkung auf das Rechtsabbiegen stößt bei der Verkehrslenkung Berlin auf Vorbehalte:
„Abbiegeverbote wirken sich nicht nur auf den Durchgangsverkehr aus. Von diesen Maßnahmen sind insbesondere die Anwohner betroffen, die zur Erreichung Ihres Ziels Umwege in Kauf nehmen müssten. Radfahrer sollten in jedem Fall von den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen ausgenommen werden. Zusätzlich wird jede Verringerung des Verkehrs in der Xantener Straße zu einer weiteren Belastung des ohnehin stark belasteten Kurfürstendamms führen.
Sollten Sie sich für Abbiegeverbote an der Brandenburgischen Straße entscheiden, werde ich mich diesem Vorhaben nicht verschließen und die erforderliche Anordnung treffen.“
Nach Beratung im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März 2011 und im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten am 8. Juni 2011 wird nunmehr dennoch die Verkehrslenkung Berlin gebeten, ein entsprechendes Abbiegegebot anzuordnen. Da in Zusammenhang mit dieser Anordnung eine Änderung der Ampelschaltung notwendig werden könnte, wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein entsprechendes Verkehrsschild angebracht wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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