Drucksache - 1766/3  

 
 
Betreff: Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr: Konsequenzen für die Verkehrspolitik im Bezirk?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Dr.Murach 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Die Große Anfrage wird schriftlich wie folgt beantwortet:

 

1.   Wie beurteilt das Bezirksamt den Erarbeitungsprozess und die bisherigen Ergeb­nisse des neuen "Stadtentwicklungsplans Verkehr" (StEP Verkehr), der mit der Sit­zung des "Runden Tisches" am Freitag, den 04.06.2010, seinen Abschluss fand?

 

2.   Welche Maßnahmen des nun fortgeschriebenen StEP Verkehr sind aus Sicht des Bezirksamtes wichtig für Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

3.   Wie beurteilt das Bezirksamt das Ergebnis der Wirkungsanalyse des StEP Ver­kehr, die zum Ergebnis kommt, dass eine Verlängerung der A 100 nur dann eine (allerdings sehr kleine) entlastende Wirkung entfalten kann, wenn gleichzeitig die Parkraumbewirtschaftung auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet wird und wei­tere den Pkw-Verkehr dämpfende Maßnahmen (wie z.B. die Ausweitung von Tempo 30, massiver Straßenrückbau usw.) realisiert werden? 

 

Zu 1. bis 3.

 

Anders als in der Frage unterstellt, ist der Erarbeitungsprozess zum Stadtentwicklungsplan Verkehr nicht mit der Sitzung des Rundes Tisches am 04. Juni 2010 abgeschlossen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Mitglieder des Runden Tisches unter­richtet, dass sie über die Sommerpause den StEP abschließend ausarbeiten und nach Billigung durch die Hausleitung eine Senatsvorlage zur Mitzeichnung erstellen wird.

 

Darauf hin haben die Mitglieder des Runden Tisches die Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung gebeten, den fertigen StEP dem Runden Tisch vorzustellen, damit die Mitglieder jeweils Stellungnahmen zum Ergebnis abgeben können. Die Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung hat darauf hingewiesen, dass der Runde Tisch le­diglich Beraterfunktion hat und nicht selbst den StEP beschließt. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung schon zu Beginn der Beratungen darum gebeten, dass die Beratungen ver­traulich erfolgen und die Öffentlichkeitsarbeit dazu der Senatsverwaltung für Stadtent­wicklung vorbehalten bleibt.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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