Drucksache - 1724/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgeranfragen

1

1. Bürgerfrage                      Benjamin Darga

                                               Seelingtreff

 

Wie hoch sind die Summen, die der Seelingtreff in den Jahren 2004 bis 2008 (bitte genau auflisten) erhalten hat?

 

Die Bürgerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich:

 

1.        Wie hoch waren die Summen, die der Seelingtreff in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 als Zuwendung vom Bezirksamt erhalten hat?

 

Für die Tagesstätte für mittellose und wohnungslose Erwachsene in Charlottenburg-Wilmersdorf „Seelingtreff“ wurden in den Jahren 2004 bis 2008 folgende Zuwendungen gewährt:

 

2004

a)     Personalkosten                                                                                         199.890,02 €

Ø      Vergütungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft

 

b)     Sachkosten                                                                                                  40.958,65 €

Ø      Miete, Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon- und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel,

 

Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten

 

c)      abzüglich Eigenmittel, Spenden etc.                                                         - 2.700,00 €

                                                                          => Zuwendungsbetrag:          238.148,67 €

 

2005

a)     Personalkosten                                                                                         191.549,63 €

Ø      Vergütungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft

 

b)     Sachkosten                                                                                                  52.970,00 €

Ø      Miete, Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon- und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel, Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten

 

c)      abzüglich Eigenmittel, Spenden etc.                                                         - 2.700,00 €

                                                                          => Zuwendungsbetrag:          241.819,63 €

 

2006

a)     Personalkosten                                                                                         184.535,08 €

Ø      Vergütungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft

 

b)     Sachkosten                                                                                                  52.970,00 €

Ø      Miete, Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon- und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel, Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten

 

c)      abzüglich Eigenmittel, Spenden etc.                                                         - 2.700,00 €

                                                                          => Zuwendungsbetrag:          234.805,16 €

 

 

2007

a)     Personalkosten                                                                                         154.692,34 €

Ø      Vergütungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft

 

b)     Sachkosten                                                                                                  53.020,00 €

Ø      Miete, Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon- und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel, Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten

 

c)      abzüglich Eigenmittel, Spenden etc.                                                         - 2.300,00 €

                                                                          => Zuwendungsbetrag:          205.412,34 €

 

2008

a)     Personalkosten                                                                                         167.328,22 €

Ø      Vergütungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufwendungen für Berufspraktikantinnen und -praktikanten, Honorare für Ärzte und Rechtsanwälte, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beiträge an die Berufsgenossenschaft

 

b)     Sachkosten                                                                                                  57.920,00 €

Ø      Miete, Energiekosten, Versicherungen, Gebühren und Beiträge, Büromaterial, Telefon- und Fahrkosten, sozialpädagogische Gruppenarbeit, medizinische Sachmittel, Inventar (z.B. Geschirr), Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, allgemeines Verbrauchsmaterial, Verwaltungskosten

 

c)      abzüglich Eigenmittel, Spenden etc.                                                         - 2.300,00 €

                                                                          => Zuwendungsbetrag:          222.948,22 €

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

2. Bürgerfrage                      Stephan Hoffmann

                                               Sachstand zur Fertigstellung der Durchwegung der

                                               Heilbronner Str. 26a / Lützenstr. 7a

 

 

  1. Nach zunächst geplanter Fertigstellung im Herbst 2008 (Drs.0924/3) und den anschließenden Verhandlungen mit dem neuen Grundstückseigentümer, in denen das Bezirksamt ein Ergebnis bis zum Sommer 2010 angestrebt hat (Drs.Nr.1451/3), bitte ich um Auskunft über den Stand der Dinge bezüglich der Fertigstellung der Durchwegung sowie der vereinbarten Begrünung.

  2. Besteht die Möglichkeit seitens der näheren Anwohner und der Pächter des Unterbezirks Charlottenburg der Bahnlandwirtschaft an der Realisierung der Durchwegung mitzuwirken?

 

Die Bürgerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage schriftlich wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Die Verhandlungen gestalten sich äußerst kompliziert und sind derzeitig noch nicht abgeschlossen. Das Bezirksamt hat nach wie vor ein sehr hohes Interesse, die Wegebeziehung herzustellen, auch, um perspektivisch eine Erschließung des Quartiers Lützenstraße zum S-Bhf. Westkreuz zu erreichen. Das Bezirksamt wird - sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind - den zuständigen BVV-Ausschuss unterrichten.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

3. Bürgerfrage                      Dr. Uwe Steinhoff

                                               Jugendfreizeitheim Plöner Straße

 

  1. Auf welcher Grundlage setzte sich der Jugendhilfeausschuss mit seinem in der Sitzung vom 15.04.2010 (Vorlage Nr. 12) gefassten Beschluss, das Jugendfreizeitheim Plöner Straße an einen freien Träger zu übertragen und eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Geländes (großer Ballspielplatz) anzustreben, über die Berliner Lokale Agenda 21 hinweg: (Handlungsfeld „Soziales Leben“, Maßnahme 6: „Bestehende Angebote .. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen .. werden gesichert und nach Möglichkeit ausgebaut“)?

  2. Wie bewertet es die BVV, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses über eine Verkleinerung des Ballspielplatzes in direktem Widerspruch zum Kinderspielplatzgesetz § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 steht?

  3. Wie ist die geplante Umnutzung der Fläche des großen Ballspielplatzes als Bauland mit dem Flächennutzungsplan vereinbar? (Dort ist ein Sportplatz eingetragen)

  4. In den vergangenen Monaten wurden auf dem Kinderspielplatz auf dem Gelände des Jugendfreizeitheims Plöner Straße mehrere Bäume gefällt, die für den Laien nicht erkennbar krank waren. Handelt es sich hierbei um „Vorarbeiten“ für eine geplante Nutzungsänderung des Kinderspielplatzes? (z. B. als Bauland)

  5. Warum ist im Widerspruch zu § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung der BVV bis heute (05.05.2010) weder die entsprechende Vorlage Nr. 12 vom 15.04.2010 noch der dazugehörige Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Internet veröffentlicht?

 

Die Bürgerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.

 

Da sich die Fragen 1, 2 und 5 auf Verfahren in der BVV beziehen, werden sie von der Vorsteherin wie folgt beantwortet:

 

Der angesprochene Komplex ist vielschichtig, die Fragen richten sich an unterschiedliche Adressaten. Zu den ersten beiden Fragen, die sich an die BVV, insbesondere den Jugendhilfeausschuss wenden, strebe ich eine Beantwortung durch den Vorsitzenden an. Ich werde mich in dieser Hinsicht mit ihm in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der BVV eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung nicht übertragen ist.

 

Zur  fünften Frage teile ich mit, dass ich einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung der BVV nicht erkennen kann. Der angesprochene Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15. April 2010 richtet sich direkt an die Jugendamtsverwaltung. Es handelt sich nicht um eine Drucksache der BVV, die nach Erstellung der entsprechenden Datei unverzüglich ins Netz gestellt wird. Vielmehr erfolgt eine Veröffentlichung im Rahmen der Niederschrift über die Sitzung, sobald der Jugendhilfeausschuss den Entwurf dieses Protokolls angenommen, d. h. genehmigt hat. Die Aufnahme des vollen Wortlauts ist gewährleistet.

 

Herr BzStR Gröhler beantwortet die 3. und 4. Frage schriftlich wie folgt:

 

  1. Wie ist die geplante Umnutzung der Fläche des großen Ballspielplatzes als Bauland mit dem Flächennutzungsplan vereinbar? (Dort ist ein Sportplatz eingetragen)

 

Das Grundstück ist im geltenden Bebauungsplan (Baunutzungsplan) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der FNP ist lediglich verwaltungsintern verbindlich.

 

Im Falle einer beantragten Wohnbebauung würde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert werden. Sie könnte dem Bezirksamt eine Änderung des Bebauungsplans abverlangen. Da jedoch kein fachlicher Bedarf für eine Standortsicherung besteht, ist ein derartiges Verlangen nicht zu erwarten.

 

  1. In den vergangenen Monaten wurden auf dem Kinderspielplatz auf dem Gelände des Jugendfreizeitheimes Plöner Straße mehrere Bäume gefällt, die für den Laien nicht erkennbar krank waren. Handelt es sich hierbei um „Vorarbeiten“ für eine geplante Nutzungsänderung des Kinderspielplatzes? (z.B. als Bauland)

 

Einen Zusammenhang zu den vorgenommenen Fällungen und möglichen Planungsabsichten besteht nicht. Es wurden im Februar dieses Jahres wurden 6 Bäume gefällt. Hiervon wurden 3 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und drei Gehölze aus Gründen der Bestandspflege gefällt. (um „Dauergehölzen“ (Ahorn, Sorbus) bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten)

 

Gleichzeitig wurden im Frühjahr drei neue Bäume in Abstimmung mit dem Jugendfreizeitheim Plöner Str. gepflanzt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat


 

 
 

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