Drucksache - 1712/3  

 
 
Betreff: Pluralität in Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
01.06.2010 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 13.04.2010
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 17.06.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die Schulen des Bezirkes im Falle der Durchführung von Informationsveranstaltungen, Exkursionen oder Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren oder Wehrdienstberatern der Bundeswehr ein Höchstmaß an Pluralität gewährleisten. Zu diesem Zwecke sollen die Schulen neben den Referenten der Bundeswehr auch Vertreter des Bundesamtes für Zivildienst oder Referenten von militärkritischen Nichtregierungsorganisationen einladen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 28.06.2010 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Monika Thiemen                                                                      Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat                       

                                                                                                                                                                                                                                  Anlage

 

 

 

I 04                                                                                                      28.06.2010

 

 

An

SchulSportL

 

 

DS-Nr. 1712/3 – Pluralität in Unterrichtseinheiten mit Jugendoffizieren

 

Derartige in dem Beschluss angeführte Veranstaltungen unterliegen im Besonderen den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Schulgesetz in den §§ 3, 4 und 5 formuliert sind. Darüber hinaus sind die Rahmenpläne maßgeblich für die Durchführung des Unterrichts.

 

Maßgeblich sind insbesondere die Bestimmungen des § 4, Absatz 6.

 

Da Pluralität als Konstituens unseres Staats- und Gesellschaftsverständnisses angesehen werden muss, wobei Unterscheidungen zwischen Pluralität und einem Höchstmaß an Pluralität in den Bereich subjektiven Ermessens fallen dürften, müssten Verletzungen derselben im Einzelfall geprüft und ggf. geahndet werden.

 

Im Auftrag

 

 

Kuhring

 

 

 


 

 
 

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