Drucksache - 1695/3  

 
 
Betreff: Berliner Volksfeste unterstützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beratung
12.05.2010 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 13.04.2010
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass für die Durchführung traditioneller Volksfeste mit berlinweiter Bedeutung (Deutsch-Französisches Volksfest, Deutsch-Amerikanisches Volksfest und Berliner Oktoberfest) mit Hilfe von Plakaten auf öffentlichem Straßenland analog den Vorschriften für Zirkusveranstaltungen geworben werden darf.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2010 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt in Ergänzung zum 1. Zwischenbericht Folgendes mit:

 

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 16. September 2010 bei einer Gegenstimme Folgendes beschlossen:

 

Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für die Durchführung traditioneller Volksfeste mit berlinweiter Bedeutung sowie Traditionsfeste der Berliner Bezirke, die gemeinsam mit dem Schaustellerverband Berlin e. V. veranstaltet werden, mit Hilfe von Plakaten auf öffentlichem Straßenland analog den Vorschriften für Zirkusveranstaltungen geworben werden darf. Die Größe der Werbe- oder Informationsplakate darf das Format DIN A 0 nicht überschreiten.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, die bis zum Jahr 2014 befristete Vereinbarung mit dem Unternehmen „Die Draußenwerber“ entsprechend zu ergänzen, wobei die Berücksichtigung der Einwendungen der Bezirke in jedem Fall im Rahmen des Abschlusses eines neuen Vertrages zu berücksichtigen sind.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 


 

 
 

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