Drucksache - 1695/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der
zuständigen Senatsverwaltung und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen,
dass für die Durchführung traditioneller Volksfeste mit berlinweiter Bedeutung
(Deutsch-Französisches Volksfest, Deutsch-Amerikanisches Volksfest und Berliner
Oktoberfest) mit Hilfe von Plakaten auf öffentlichem Straßenland analog den
Vorschriften für Zirkusveranstaltungen geworben werden darf. Der BVV ist bis zum
30.06.2010 zu berichten. Das
Bezirksamt teilt in Ergänzung zum 1. Zwischenbericht Folgendes mit: Der
Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 16. September 2010 bei einer
Gegenstimme Folgendes beschlossen: Der
Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für die Durchführung
traditioneller Volksfeste mit berlinweiter Bedeutung sowie Traditionsfeste der
Berliner Bezirke, die gemeinsam mit dem Schaustellerverband Berlin e. V.
veranstaltet werden, mit Hilfe von Plakaten auf öffentlichem Straßenland analog
den Vorschriften für Zirkusveranstaltungen geworben werden darf. Die Größe der
Werbe- oder Informationsplakate darf das Format DIN A 0 nicht überschreiten. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, die bis zum Jahr 2014
befristete Vereinbarung mit dem Unternehmen „Die Draußenwerber“
entsprechend zu ergänzen, wobei die Berücksichtigung der Einwendungen der
Bezirke in jedem Fall im Rahmen des Abschlusses eines neuen Vertrages zu
berücksichtigen sind. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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