Drucksache - 1659/3  

 
 
Betreff: Aufsuchende Tätigkeit des Bürgeramtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
14.04.2010 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bei Bürgerinnen und Bürgern mit erheblich eingeschränkter Gehfähigkeit die Abwicklung von Dienstleistungen der Bürgerämter durch aufsuchende Tätigkeit im Umfang verbessert und zeitnah erfolgen kann.

 

Ferner sollte geprüft werden, ob bei einer solchen Dienstleistung eine Gebührenerhöhung gerechtfertigt ist bzw. ob es Ausnahmetatbestände (z.B. bei Grundsicherungsempfängern) geben soll.

 

Auch ist zu prüfen, ob und in welcher Form aufsuchende Bürgeramtsarbeit produktbezogen in der Kosten-Leistungsrechnung gerecht zu berücksichtigen ist.

 

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Vorab ist festzuhalten, dass Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft bewegungsunfähig und bettlägerig sind, einen Antrag auf Entbindung von der Ausweispflicht stellen können.

 

Das Bezirksamt ist sich jedoch darüber bewusst, dass von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Verzicht auf einen Personalausweis bzw. einen Reisepass als Verlust von Selbstständigkeit und Lebensqualität empfunden wird.

 

Auch in Anbetracht der Tatsache, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger immer älter werden und damit auch die Einschränkung der Gehfähigkeit verbunden sein kann, sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, diesem Personenkreis die Erledigung von Bürgerangelegenheiten zu erleichtern.

 

Als eine wichtige Maßnahme dazu haben die bezirklichen Bürgerämter die Möglichkeit zu telefonischen Terminvereinbarungen, seit dem 1. April 2010 auch als Online-Vereinbarung über Internet, geschaffen. Diese Vereinbarungen können selbstverständlich auch von Familienangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen getroffen werden.

 

Viele ältere geheingeschränkte Bürgerinnen und Bürger geben z. B. für die Beantragung eines neuen Ausweises Vollmacht an eine Vertrauensperson oder aber durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eine Senioren- bzw. Pflegeeinrichtung werden die notwendigen Gänge zum Bürgeramt erledigt.

 

Bedauerlicherweise bietet die Polizei im Rahmen ihrer Abschnittsarbeit kaum noch Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger an, wie dies früher durch die Kontaktbereichsbeamten zur Zufriedenheit aller erfolgte.

 

Deshalb hält es das Bezirksamt für notwendig, für besonders schwer gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ein aufsuchendes Bürgeramtsangebot vorzuhalten. Es ist geplant, nach der Neuordnung der für den 01.01.2011 vorgesehenen Abteilungszuschnitte des Bezirksamtes eine Dienstkraft bei den Bürgerdiensten zu diesem Zwecke vorzusehen, wenn eine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden kann. Bisher wurden solche Bürgerbesuche durch die bei den Inneren Diensten angesiedelten zwei „Ermittler“ durchgeführt, die nach Senatsbescheid zukünftig bei der Abteilung „Soziales“ angesiedelt werden sollen.

 

Im Jahr 2009 wurden im Amt der Bürgerdienste insgesamt 1.381 Aufträge erteilt, die teilweise mehrfache Hausbesuche notwendig machten.

 

Da die aufsuchende Bürgerarbeit z. B. zur Erstellung eines neuen Personalausweises technisch und zeitlich aufwändiger ist als die Bearbeitung im Bürgeramt, ist es weiterhin Aufgabe der Verantwortlichen, eine gerechtere Produktanrechnung bei der Kosten-Leistungsrechnung zu finden und zu vereinbaren, da sonst Bezirke wie z. B. Steglitz-Zehlendorf, die das Aufsuchen mobilitätsbeschränkter Bürgerinnen und Bürger kategorisch ablehnen, einen finanziellen Vorteil aus ihrem Verhalten ziehen würden.

 

Sollte dies nicht gelingen, müssten die insgesamt anfallenden höheren Kosten als Qualitätsausdruck hingenommen und politisch verantwortet werden oder aber vom (Innen-) Senat, der regelmäßig in der Öffentlichkeit aufsuchende Bürgerarbeit favorisiert, finanziell ausgeglichen werden.

 

Aufsuchende Bürgerarbeit für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung mit höheren Verwaltungsgebühren zu belegen, erscheint trotz des tatsächlich höheren Verwaltungsaufwandes nicht gerechtfertigt. Schließlich handelt es sich dabei nicht um eine individuelle Bequemlichkeit, sondern eher um einen Nachteilsausgleich gegenüber dem betroffenen Bürger.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Thiemen                                                                                 Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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