Drucksache - 1657/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung
vom 22.04.2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, wie die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bezirklichen öffentlichen Dienst mit
Erziehungsverpflichtungen gegenüber Kleinkindern bzw. der Pflege älterer
Familienmitglieder gefördert werden kann. Dabei ist die Prüfung auf
Eltern-Kind-Arbeitsplätze für unvorhersehbare Notsituation ebenso auszudehnen
wie auf die Flexibilisierung von Arbeitszeiten bei häuslichen
Pflegeerfordernissen. Der BVV ist bis zum
31.05.2010 zu berichten. Hierzu nimmt das Bezirksamt
wie folgt Stellung: Das Bezirksamt ist seit
mehreren Jahren bemüht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für kleine Kinder
Verantwortung tragen, neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, auf
vielfältige Weise zu unterstützen. Dieses Vorgehen reicht von
der individuellen Dienstzeit- und Urlaubsgestaltung
bis hin zu Fortbildungsangeboten, die vor Ort stattfinden und auf die
zeitlichen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen von (allein-) erziehenden Eltern
weitestmöglich eingehen. Angebote zu
arbeitsplatznahen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
(angeregt durch eine Genderumfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bürgerämter) wurden bisher nicht nachgefragt. Angeregt durch die
Initiative der örtlichen Personalvertretung plant die Verwaltung derzeit die
Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitsplatzes als Pilotprojekt im Dienstgebäude
Fehrbelliner Platz 4. Dazu werden derzeit verschiedene leerstehende Räume auf
ihre Tauglichkeit geprüft. Nach der Entscheidung und
einer entsprechenden Ausstattung wird der Raum für Beschäftigte als
Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, wenn es ihnen in Notfällen nicht gelingt,
ihr Kind anderweitig während ihrer Dienstzeit unterzubringen. Dies setzt jedoch
voraus, dass die Verlegung des Arbeitsprozesses durch die beschäftigende
Abteilung befriedigend organisiert werden kann. Über die ersten Erfahrungen
wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss berichten. Schon wegen des
unübersehbaren durchschnittlichen Alterungsprozesses unserer Mitarbeiterschaft
ist die Herausforderung durch die häusliche Pflege älterer Familienangehöriger
im steten Wachsen begriffen. Auch in diesem Bereich
regelt der Gesetzgeber die Möglichkeiten z. B. für Sonderurlaub. Vor Ort hat
sich auch ein flexibles solidarisches Vorgehen bei unvorhersehbar eintretenden
kurzzeitigen Freistellungsbedarfen herausgebildet. Im April hat unter
Beteiligung mehrerer Senatsverwaltungen ein erster Kongress zur
Pflegeproblematik von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst stattgefunden,
auf dem die wachsende Herausforderung zahlenmäßig belegt und eine erste Bilanz
im Sinne von „best practice“ gezogen wurde. Angeregt durch die
Kongressergebnisse hat das BA im Rahmen seines Fortbildungsprogramms eine Abfrage gestartet, ob der Bedarf für
Gruppentreffen zum Erfahrungsaustausch mit häuslicher Pflege bzw. Gespräche mit
und Informationen durch Experten auf diesem Gebiet hilfreich und gewünscht
wären. Auch über die Ergebnisse dieser Initiative wird das BA im zuständigen
Ausschuss berichten. Hiermit bittet das
Bezirksamt den Beschluss als erledigt zu betrachten. Gröhler Krüger Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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