Drucksache - 1646/3  

 
 
Betreff: Fahrradständer vor die Lietzensee-Grundschule und die Reinhold-Otto-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Dr.Zöbl/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
21.04.2010 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
05.05.2010 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 09.03.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass vor der Lietzensee-Grundschule und der Reinhold-Otto-Grundschule eine angemessene Zahl Fahrrad-ständer angebracht wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2010 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat nach Abstimmung der Planung mit der Elterninitiative der Lietzensee-Grundschule die Standorte der Fahrradbügel festgelegt. Die von der Initiative finanzierten 10 Bügel wurden dann von der von Ihr beauftragen Firma in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt aufgestellt.

 

Auf dem Gehweg vor der Reinhold-Otto-Schule besteht keine Möglichkeit Fahrradbü-gel aufzustellen. Der Vorgarten am Schuleingang und der schmale Gehweg lassen dies nicht zu.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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