Drucksache - 1629/3
Die
BVV hat am 18.03.2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, beim Senat daraufhin zu wirken, dass die geplante Nutzung des Kommandantenhauses
am Spandauer Damm 17 für eine Erweiterung des Museums Berggruen endlich in
Angriff genommen wird. Weiterhin soll das
Bezirksamt anstreben, dass diese Immobilie aus seinem allgemeinen
Finanzvermögen an die Staatlichen Museen (Stiftung Preußischer Kulturbesitz )
übergeben wird, damit keine weiteren Unterhaltskosten für den Bezirk anfallen. Hierzu
wird Folgendes berichtet: Die
sich derzeit im Finanzvermögen des Bezirks befindliche ca. 2.131 m² große
Teilfläche des Grundstücks Schloßstr. 1, 1 A, Spandauer Damm 17 soll
unentgeltlich an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) veräußert werden,
die eine Erweiterung des Museums Berggruen an dieser Stelle plant. Der
Kaufvertrag mit der SPK ist bereits ausgehandelt und abgestimmt. Die
ausstehende Zustimmung der Senatskanzlei (Skzl) zum vorliegenden
Kaufvertragsentwurf soll kurzfristig erteilt werden. Aufgrund
der vorgesehenen unentgeltlichen Überlassung des Grundstücks ist es zudem
notwendig, vorab die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) für
das Grundstücksgeschäft einzuholen. Darüber hinaus steht der Kaufvertrag gemäß
§ 64 Abs. 2 Nr. 3a) LHO unter dem Vorbehalt der Einwilligung des
Abgeordnetenhauses von Berlin. Es
ist derzeit allerdings noch nicht absehbar, ob und wann die Zustimmung von SenFin
tatsächlich erfolgen wird, da zwischen SenFin und der Skzl die Frage eines
Ersatzgrundstücks als vermögensmäßiger Ausgleich für die unentgeltliche
Überlassung an die SPK bisher nicht abschließend geklärt worden ist. Der
für die Erweiterung des Museums Berggruen durch die SPK für den Verbindungsbau
gestellte Bauantrag liegt seit Oktober 2009 bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vor. Mit Baubeginn ist nach jetzigem Stand nicht vor Ende 2010
zu rechnen. Das
Bezirksamt hat mit Schreiben vom 30.04.2010 die Beschleunigung des Verfahrens
durch den Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, Herrn André Schmitz,
erbeten. Erfahrungsgemäß ist jedoch, insbesondere auch aufgrund der weiterhin
bestehenden Zustimmungsvorbehalte nach § 64 LHO für eine Veräußerung unter
Wert, mit einem längeren Verfahrenszeitraum zu rechnen, bis das Grundstück in
den Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übergehen kann. Parallel
wird daher seitens des Bezirksamtes geprüft werden, ob eine vorzeitig
Besitzeinweisung an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz möglich ist, um so
den Bezirk von den laufenden Unterhaltskosten zu entlasten. Das
Bezirksamt wird den entsprechenden Fachausschuss über den Fortgang des
Verfahrens unaufgefordert berichten und bittet, den Beschluss damit als
erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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