Drucksache - 1464/3  

 
 
Betreff: Weiterhin mehr Frauennamen ins Stadtbild, aber Ausnahmen möglich machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Scheffer/Andres 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2009 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
12.11.2009 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming vertagt   
14.01.2010 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf bekräftigt ihren im Jahre 2001 (DS-Nr. 76/1) gefassten Beschluss, dass bei Be- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen im Bezirk grundsätzlich Frauennamen zum Zuge kommen.

In Abwägung kann eine andere Entscheidung herbeigeführt werden und eine Be- bzw. Umbenennung nach einem Mann stattfinden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

 

  • Der männlichen Person kann ein besonderer Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nachgewiesen werden.
  • Die männliche Person hat im Bezirk gelebt bzw. gewirkt.

 

Die Beschlussfassung hierüber obliegt der BVV.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2009 zu berichten.

 

Begrünung:

Grundsätzlich ist auch weiterhin ein möglichst ausgeglichenes Bild von Frauen- und Männernamen im Straßenbild anzustreben.

Grundsatz darf jedoch nicht bedeuten, dass im Einzelfall auch anderes entschieden werden darf. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, die wohlbegründet auch herausragende Persönlichkeiten männlichen Geschlechts geehrt wissen wollen, müssen unter den oben genannten Kriterien von den Bezirksverordneten ernsthaft geprüft und durch das Plenum verifiziert werden.

 


 

 
 

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