Drucksache - 1464/3
Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf bekräftigt ihren im Jahre 2001 (DS-Nr. 76/1)
gefassten Beschluss, dass bei Be- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen im
Bezirk grundsätzlich Frauennamen zum Zuge kommen. In Abwägung kann eine andere
Entscheidung herbeigeführt werden und eine Be- bzw. Umbenennung nach einem Mann
stattfinden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
Die Beschlussfassung
hierüber obliegt der BVV. Der BVV ist bis zum
31.12.2009 zu berichten. Begrünung: Grundsätzlich ist auch
weiterhin ein möglichst ausgeglichenes Bild von Frauen- und Männernamen im
Straßenbild anzustreben. Grundsatz darf jedoch nicht
bedeuten, dass im Einzelfall auch anderes entschieden werden darf. Vorschläge
von Bürgerinnen und Bürgern, die wohlbegründet auch herausragende
Persönlichkeiten männlichen Geschlechts geehrt wissen wollen, müssen unter den
oben genannten Kriterien von den Bezirksverordneten ernsthaft geprüft und durch
das Plenum verifiziert werden. |
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