Drucksache - 0349/2
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht: I.
Sich beim Senat
dafür einzusetzen, dass keine Sparvorgaben bzw. Unterausstattungen für nicht
vom Bezirk steuerbare Aufgaben vorgenommen werden. II.
Für die kommenden
Haushaltsberatungen(2003/2004) der BVV einen strukturellen Vorschlag
vorzulegen, wie die Sparvorgaben im Bezirk in Zukunft erfüllt weden
können..Dabei sollen die bezirklichen Kompetenzen und deren Gewichtung für die
zu erfüllenden Aufgaben im Bezirk deutlich sichtbar werden. . III.
Zu prüfen
inwieweit durch Veränderungen in der Verwaltungsstruktur, ohne ein Absinken der
bürgernahen Angebote, eine Anpassung an die geringere Ausstattung an
finanziellen Mitteln im Bezirk möglich ist. Der BVV ist bis zum
31.02.2003 zu berichten. Begründung: Der Bezirk kann nur dort
sparen und strukturelle Veränderungen vornehmen, wo ihm steuerbare Instrumente
zur Verfügung stehen. Der Senat verlangt aber gerade dort Einsparungen
vorzunehmen, in denen eine gesetzliche Pflichterfüllung vorhanden ist. Genannt
seien hier beispielhaft die Hilfe zur Erziehung und die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt. Hier gilt es umzusteuern um die Bezirke nicht in die
Handlungsunfähigkeit zu treiben. Die Notwendigkeit einer
Konsolidierungsverantwortung und die damit verbundenen bezirklichen
strukturellen Veränderungen wird keinesfalls geleugnet. Hierzu will
Charlottenburg – Wilmersdorf bereitwillig seinen Beitrag leisten, macht
aber gleichzeitig deutlich, dass die vorgegebenen Zeiträume durch den Senat
kaum zu erfüllen sind. |
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