Drucksache - 1241/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zur Verbesserung der Verbraucherinformation im Gaststättenbereich zu erarbeiten. Hierzu soll das Bezirksamt insbesondere die Erfahrungen aus
dem entsprechenden Modellversuch des Bezirks Pankow einfließen lassen. Darüber hinaus soll ein kontinuierlicher
Informationsaustausch zwischen den Berliner Bezirken angeregt werden mit dem
Ziel, ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage verbindlich abzustimmen. Um den Verbraucherschutz und hygienische Standards im
Gaststättenbereich möglichst umfassend gewährleisten zu können, soll darüber hinaus die Kontrolldichte erhöht
werden. Der BVV ist bis zum 30.06.2009 erstmalig zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Das Bezirksamt begrüßt das Modellprojekt des Bezirksamtes Pankow ausdrücklich und arbeitet in dieser Frage eng mit Pankow zusammen. Trotzdem soll erst die Auswertung des Modellprojekts abgewartet werden, mit der im Frühjahr 2010 zu rechnen ist, bevor in Charlottenburg-Wilmersdorf ähnliche Aktivitäten begonnen werden, um so ein möglichst berlineinheitliches Vorgehen sicherzustellen. Bei der Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes wird juristisches Neuland betreten. Die Rechte des Verbrauchers kollidieren in der jetzigen Fassung des Gesetzes leider sehr häufig mit den Rechten des Gaststättenbetreibers (z. B. Betriebsgeheimnis, wettbewerbsrelevante Informationen). Richtschnur des politischen Handels in der Frage der Verbraucherinformation ist das dänische System: So wurde bereits im Jahr 2007 bei Beratungen des Rats der Bürgermeister die Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild in der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Berlin vom Bezirksamt begrüßt. Anlässlich eines gemeinsamen Erfahrungsaustausches vor Ort
in Dänemark mit Vertretern von dänischen Lebensmittelkontrollbehörden und von
Vertretern der Bezirksämter Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin im
August 2009 wurde erneut deutlich, dass das dänische Smiley-System für eine
Transparenz staatlichen Handelns gegenüber dem Verbraucher hervorragend
geeignet ist und dass es sich in der
Praxis bewährt hat. In Dänemark wird am Tag der Lebensmittelkontrolle der
entsprechende Kontrollbericht für die Verbraucher sichtbar in Augenhöhe am
Eingang des Lebensmittelbetriebes ausgehängt. Am Folgetag werden die Daten der
Kontrolle im Internet veröffentlicht. Hierfür gibt es in Dänemark eine
entsprechende gesetzliche Regelung. Verstöße gegen diese Pflicht des Aushangs
der Kontrollberichte werden von den Behörden geahndet. Zur Verbesserung der Verbraucherinformation sollte auch in
Deutschland eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Veröffentlichung der
Kontrollergebnisse nach dänischem Vorbild getroffen werden. Über den
Erfahrungsaustausch in Dänemark und die positiven Eindrücke bzgl. der
Veröffentlichung der Kontrollergebnisse mittels des dänischen Smiley-Systems
wurden die Vertreter der Bezirksämter von Berlin, der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und des Landeslabors Berlin-Brandenburg
anlässlich der Dienstversammlung der Leiterinnen und Leiter der für die
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Überwachungsämter am 18. August
ausführlich unterrichtet. Die entsprechende Bundesratsinitiative zur Schaffung
einer gesetzlichen Regelung zur Pflicht der Aushängung von Kontrollberichten
und zur internetmäßigen Datendarstellung sollte aus der Sicht des Bezirksamtes
Charlottenburg-Wilmersdorf von der Senatsebene in diesem Zusammenhang ergriffen
werden. Sollte es absehbar zu keiner gesetzlichen Veränderung auf Bundesebene des Verbraucherinformationsgesetzes kommen, werden sich die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow dafür einsetzen, dass Berlin eine eigene Initiative ergreift, um ein vergleichbares System wie in Dänemark auf landesgesetzlicher Grundlage zu schaffen. Um die Kontrolldichte zu erhöhen, bedarf es einer personellen Verstärkung im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Diese Forderung umzusetzen ist aber angesichts der für den Gesamthaushalt vorgesehenen Reduzierungen im Personalbereich unrealistisch. Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss und in den Tätigkeitsberichten regel-mäßig über die weiteren Aktivitäten berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Marc Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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