Drucksache - 1241/3  

 
 
Betreff: Verbesserung der Verbraucherinformation auch in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels/Evers/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beratung
29.04.2009 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zur Verbesserung der Verbraucherinformation im Gaststättenbereich zu erarbeiten.

 

Hierzu soll das Bezirksamt insbesondere die Erfahrungen aus dem entsprechenden Modellversuch des Bezirks Pankow einfließen lassen.

 

Darüber hinaus soll ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Berliner Bezirken angeregt werden mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage verbindlich abzustimmen.

 

Um den Verbraucherschutz und hygienische Standards im Gaststättenbereich möglichst umfassend gewährleisten zu können,  soll darüber hinaus die Kontrolldichte erhöht werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2009 erstmalig zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt begrüßt das Modellprojekt des Bezirksamtes Pankow ausdrücklich und arbeitet in dieser Frage eng mit Pankow zusammen.

Trotzdem soll erst die Auswertung des Modellprojekts abgewartet werden, mit der im Frühjahr 2010 zu rechnen ist, bevor in Charlottenburg-Wilmersdorf ähnliche Aktivitäten begonnen werden, um so ein möglichst berlineinheitliches Vorgehen sicherzustellen.

 

Bei der Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes wird juristisches Neuland betreten. Die Rechte des Verbrauchers kollidieren in der jetzigen Fassung des Gesetzes leider sehr häufig mit den Rechten des Gaststättenbetreibers (z. B. Betriebsgeheimnis, wettbewerbsrelevante Informationen).   

 

Richtschnur des politischen Handels in der Frage der Verbraucherinformation ist das dänische System: So wurde bereits im Jahr 2007 bei Beratungen des Rats der Bürgermeister die Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild in der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Land Berlin vom Bezirksamt begrüßt.

 

Anlässlich eines gemeinsamen Erfahrungsaustausches vor Ort in Dänemark mit Vertretern von dänischen Lebensmittelkontrollbehörden und von Vertretern der Bezirksämter Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin im August 2009 wurde erneut deutlich, dass das dänische Smiley-System für eine Transparenz staatlichen Handelns gegenüber dem Verbraucher hervorragend geeignet ist  und dass es sich in der Praxis bewährt hat.

 

In Dänemark wird am Tag der Lebensmittelkontrolle der entsprechende Kontrollbericht für die Verbraucher sichtbar in Augenhöhe am Eingang des Lebensmittelbetriebes ausgehängt. Am Folgetag werden die Daten der Kontrolle im Internet veröffentlicht. Hierfür gibt es in Dänemark eine entsprechende gesetzliche Regelung. Verstöße gegen diese Pflicht des Aushangs der Kontrollberichte werden von den Behörden geahndet.

 

Zur Verbesserung der Verbraucherinformation sollte auch in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse nach dänischem Vorbild getroffen werden. Über den Erfahrungsaustausch in Dänemark und die positiven Eindrücke bzgl. der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse mittels des dänischen Smiley-Systems wurden die Vertreter der Bezirksämter von Berlin, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und des Landeslabors Berlin-Brandenburg anlässlich der Dienstversammlung der Leiterinnen und Leiter der für die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Überwachungsämter am 18. August ausführlich unterrichtet. Die entsprechende Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Pflicht der Aushängung von Kontrollberichten und zur internetmäßigen Datendarstellung sollte aus der Sicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von der Senatsebene in diesem Zusammenhang ergriffen werden.

 

Sollte es absehbar zu keiner gesetzlichen Veränderung auf Bundesebene des Verbraucherinformationsgesetzes kommen, werden sich die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow dafür einsetzen, dass Berlin eine eigene Initiative ergreift, um ein vergleichbares System wie in Dänemark auf landesgesetzlicher Grundlage zu schaffen.

 

Um die Kontrolldichte zu erhöhen, bedarf es einer personellen Verstärkung im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Diese Forderung umzusetzen ist aber angesichts der für den Gesamthaushalt vorgesehenen Reduzierungen im Personalbereich unrealistisch.

 

Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss und in den Tätigkeitsberichten regel-mäßig über die weiteren Aktivitäten berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. 

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                          Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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