Drucksache - 1229/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes
beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert ein Konzept zum Einsatz der
Stadtteilmütter im Bezirk nach dem Abschluss ihrer sechsmonatigen Ausbildung zu
erstellen. Teil des Konzeptes soll sein, aus dem MAE-Projekt ein Förderprojekt
zu entwickeln, das in eine langfristige und kontinuierliche Beschäftigung der
Stadtteilmütter auf sozialversicherungspflichtiger Basis umgewandelt werden
kann. Auf den Zwischenbericht vom 07.07.2009 wird verwiesen. Nach Beendigung der sechsmonatigen Ausbildung hat der
Einsatz der Stadtteilmütter im Januar 2010 begonnen. Zielgruppe des Projektes
sind Familien mit Migrationshintergrund, die bei der Wahrnehmung der
Erziehungs- und Bildungsaufgaben Unterstützung benötigen, soziale Angebote
nicht kennen, sie nicht annehmen oder aus anderen Gründen keinen Zugang zu
Hilfen finden. Über das Konzept der niedrigschwelligen Ansprache durch die
Stadtteilmütter, die aus ähnlichen Lebenssituationen stammen und Gespräche auf
Augenhöhe bieten, soll die Erreichbarkeit der Zielgruppe ermöglicht
werden. Die Arbeit gliedert sich auf in die Gespräche der
Stadtteilmütter in den Familien und in die Betreuung verschiedener
Kontaktstellen. Hierzu wurden in drei Grundschulen, mit denen die
Stadtteilmütter kooperieren, Elterntreffpunkte eingerichtet. Es handelt sich um
die Erich-von-Witzleben-Schule, die Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule und
die Mierendorff-Grundschule. Darüber hinaus wird kontinuierlich an dem Ausbau
eines Netzwerkes an Kontakten gearbeitet. Für eine möglichst breite und
koordinierte Zusammenarbeit aller an diesem Projekt beteiligter Stellen wurde
am 24.02.2010 ein Runder Tisch zum Thema der weiteren Planung und
perspektivischen Entwicklung des Projektes durchgeführt. Der durchführende Träger, das Diakonische Werk Steglitz und
Teltow-Zehlendorf e.V. (DWSTZ), erarbeitet kontinuierlich weitere
Möglichkeiten, das Projekt mit bestehenden Strukturen zu vernetzen und zu
integrieren. Die Stadtteilmütter gehören zu dem Bereich verschiedener
Lotsenprojekte, die niedrigschwellige Angebote vermitteln und präventiv
ansetzen. Sie können und sollen dabei notwendige Sozialarbeit nicht ersetzen,
sondern allenfalls Hilfsangebote vermitteln. Für dieses Aufgabenfeld gab es
bisher kein Berufsbild und keinen zuverlässig finanzierten Arbeitsmarkt. Die
Stadtteilmütter werden in allen Bezirken über verschiedene
Arbeitsmarktmaßnahmen finanziert, die den Teilnehmerinnen zwar als Einstiegskorridor
für soziale Berufe dienen können, aber kein eigenes Berufsfeld bieten. Die qualifizierten
Stadtteilmütter können nach Beendigung der Maßnahme nicht im Projekt
verbleiben, so dass eine Kontinuität der Arbeit nicht gewährleistet ist. Erst
eine zuverlässige Finanzierung dieser niedrigschwelligen Arbeit und damit die
Herausbildung eines Berufsbildes Stadtteilmutter kann das Problem lösen. Das Bezirksamt hatte daher bei der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales angeregt, ein Projekt der Stadtteilmütter
berlinweit auf Landesebene einzurichten und für eine kontinuierliche Finanzierung
zu sorgen. In ihrer Antwort hat die Staatssekretärin sich insbesondere zu den
Möglichkeiten einer berlinweiten Förderung im Bereich des öffentlichen
Beschäftigungssektors geäußert und hier auf die Handlungsspielräume der Bezirke
verwiesen. Grundsätzlich hat sie dem Anliegen zugestimmt, dass dauerhaft
gewollte soziale Angebote in eine stabile Zuwendungsfinanzierung überführt
werden sollten. Hier kann die Arbeitsmarktförderung lediglich Zusätzliches
ermöglichen und die Anschubfinanzierung sicherstellen. Entsprechende
Aktivitäten der Senatsverwaltung stellte sie allerdings nicht in Aussicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde ebenfalls
mit dem Anliegen angeschrieben, das Förderprojekt in eine langfristige und
kontinuierliche Beschäftigung der Stadtteilmütter auf
sozialversicherungspflichtiger Basis zu überführen. Die Senatsverwaltung
bewertet in ihrer Antwort die diversen Stadtteilmütter-Projekte grundsätzlich
positiv und hält diese besonders niedrigschwellige, aufsuchende interkulturelle
Familienarbeit für erfolgreich und wünschenswert, allerdings sieht sie sich
nicht in der Lage, neben dem Modellprojekt Stadtteilmütter in Neukölln noch
weitere, in Berlin laufenden Stadtteilmütterprojekte dauerhaft im Programm
Soziale Stadt abzusichern. Darüber hinaus hat sich das Bezirksamt hinsichtlich der
Frage, inwieweit die Arbeit der Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildung
beziehungsweise niedrigschwellig im Rahmen der Hilfen zur Erziehung finanziert
werden könnte, um damit perspektivisch eine finanzielle Absicherung zu
erhalten, an die Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung mit
der Frage gewandt. Die Staatssekretärin äußert dazu in ihrem Schreiben:
„Die erfolgreiche Arbeit von Stadtteilmüttern in mehreren
Innenstadtbezirken von Berlin ist mir bekannt. Für mich ist auch
nachvollziehbar, dass Sie deren gute Arbeit auf Bezirksebene absichern möchten.
Allerdings rechtfertigen nach meiner Auffassung allein die guten Ergebnisse der
Stadtteilmütter noch nicht die Einführung einer kostensatzfinanzierten
Leistung im Rahmen der Jugendhilfe. Die Tätigkeit von „interkulturellen
Familienbegleiterinnen" ist keine Maßnahmen der Jugendhilfe. Den vorrangig
ehrenamtlichen Einsatz der Stadtteilmütter halte ich für ebenso hilfreich und
begrüßenswert wie den von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen, die sich an andere
Zielgruppen wenden, zum Beispiel an junge Eltern mit neugeborenen Kindern oder
an allein erziehende Eltern. Auch diese ehrenamtlichen Leistungen, mit denen
Eltern in bestimmten Lebensphasen begleitet werden, sind nicht über die
Jugendhilfe kostensatzfinanziert. Es bleibt den Bezirken selbstverständlich
unbenommen, geeignete Lösungen über die Absicherung ihrer Stadtteilmütter zu
entwickeln." In jedem Fall wäre es sowohl für die Teilnehmerinnen an den
Programmen als auch für die Familien in den Einsatzbereichen ein Verlust, wenn
die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Beendigung der Förderzeiträume
nicht weiter genutzt werden könnten. Für die Erreichung des Ziels, ein entsprechendes Berufsbild
zu etablieren, um den Frauen perspektivisch eine finanzielle Absicherung zu
ermöglichen, konnte ein Fortschritt verzeichnet werden. Im Rahmen des
Programms Partnerschaft-Entwicklung-Beschäftigung (PEB) wurde im Bezirk Mitte
in Kooperation mit dem Diakonischen Bildungszentrum Lobetal die Ausbildung
zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin modifiziert mit dem neuen
Schwerpunkt: interkulturelle Familienbegleitung. Damit können die erworbenen
Kenntnisse und Fähigkeiten nach Beendigung der Förderzeiträume weiter genutzt
werden und die Grundlage einer Berufsausbildung und der Integration in den
ersten Arbeitsmarkt bilden. Eine der Teilnehmerinnen aus dem Stadtteilmütterprojekt
in Charlottenburg-Wilmersdorf konnte bereits in den Ausbildungsgang aufgenommen
werden. Inwieweit die Arbeit im Stadtteilmütterprojekt die
Teilnehmerinnen bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt,
wird zudem Thema einer Evaluation der Evangelischen Fachhochschule für
Sozialarbeit sein. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |