Drucksache - 1063/3
Die BVV
beschließt: Die Bezirksverordnetenversammlung richtet nach § 18 Abs. 3 GO-BVV einen nichtständigen Ausschusses "Keplerstraße", bestehend aus 11 Bezirksverordneten (Verteilung 5:3:2:1), ein. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorstand verteilt sich wie folgt: Vorsitz SPD-Fraktion, 1. stv. Vorsitz CDU-Fraktion sowie 2.stv. Vorsitz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Aufgabe des
nichtständigen Ausschusses ist die Untersuchung des Verwaltungshandelns des
Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Bauprojekt des Vereins Inssan e.V. sowie
dem Verkauf des Grundstücks Keplerstraße 8-10/Lise-Meitner-Straße 5. Ferner hat
der Ausschuss die diesbezügliche Informationspolitik des Bezirksamtes gegenüber
der Bezirksverordnetenversammlung zu untersuchen. Der
Ausschuss tagt grundsätzlich nichtöffentlich. Der
Ausschuss hat nach Beendigung seiner Arbeit der BVV einen Bericht in Form eines
Beschlussvorschlags vorzulegen. Mit der Annahme dieses Berichts durch die BVV,
spätestens aber mit Ablauf der 3. Wahlperiode, ist der Ausschuss aufgelöst. Das für
Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied wird ersucht, dem Ausschuss die
Unterlagen zur Bauvoranfrage von Inssan e.V. sowie alle sonstigen Unterlagen,
Vorgänge, Akten usw. aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, die in einem
Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, einen Bezug zu ihm aufweisen oder es
sonst erwähnen. Die entsprechenden Unterlagen sind entsprechend vervielfältigt
mit je einem Exemplar pro Fraktion und Fraktionslosen in der konstituierenden
Sitzung vorzulegen. Weiterhin
wird das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied ersucht, soweit nicht im
Einzelfall vom Ausschuss etwas anderes gewünscht ist, zu jeder Sitzung zu
erscheinen und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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