Drucksache - 1063/3  

 
 
Betreff: Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses nach § 18 Abs. 3 GO-BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/FDP/Linke(fraktionslos)/Graue(fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Wolf/Wuttig/Dr.Hess/Ludwig/Wendt/Dr.Fest/Weuten/Riedel/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 11.11.2008
2. Version vom 24.11.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung richtet nach § 18 Abs. 3 GO-BVV einen nichtständigen Ausschusses  "Keplerstraße", bestehend aus 11 Bezirksverordneten (Verteilung 5:3:2:1), ein. Das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorstand verteilt sich wie folgt: Vorsitz SPD-Fraktion, 1. stv. Vorsitz CDU-Fraktion sowie 2.stv. Vorsitz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Aufgabe des nichtständigen Ausschusses ist die Untersuchung des Verwaltungshandelns des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Bauprojekt des Vereins Inssan e.V. sowie dem Verkauf des Grundstücks Keplerstraße 8-10/Lise-Meitner-Straße 5. Ferner hat der Ausschuss die diesbezügliche Informationspolitik des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung zu untersuchen.

 

Der Ausschuss tagt grundsätzlich nichtöffentlich.

 

Der Ausschuss hat nach Beendigung seiner Arbeit der BVV einen Bericht in Form eines Beschlussvorschlags vorzulegen. Mit der Annahme dieses Berichts durch die BVV, spätestens aber mit Ablauf der 3. Wahlperiode, ist der Ausschuss aufgelöst.

 

Das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied wird ersucht, dem Ausschuss die Unterlagen zur Bauvoranfrage von Inssan e.V. sowie alle sonstigen Unterlagen, Vorgänge, Akten usw. aus den letzten 3 Jahren vorzulegen, die in einem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, einen Bezug zu ihm aufweisen oder es sonst erwähnen. Die entsprechenden Unterlagen sind entsprechend vervielfältigt mit je einem Exemplar pro Fraktion und Fraktionslosen in der konstituierenden Sitzung vorzulegen.

 

Weiterhin wird das für Bauwesen zuständige Bezirksamtsmitglied ersucht, soweit nicht im Einzelfall vom Ausschuss etwas anderes gewünscht ist, zu jeder Sitzung zu erscheinen und auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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