Drucksache - 1045/3
Die BVV
möge beschließen Das
Bezirksamt wird aufgefordert, eine Konzeption für die Verantwortungsübertragung
der Schulhelfer in das Jugendamt zu erarbeiten, die sicherstellt, dass eine
zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung der Kinder mit Behinderung stattfindet.
Das Bezirksamt soll sich zudem bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass die Aufgabenübertragung ausreichend personell und finanziell untersetzt erfolgt. Der BVV ist
bis zum 31. Dezember 2008 zu berichten. Begründung: Die
Senatsbildungsverwaltung will die Schulhelfer für behinderte Kinder ab
Jahresbeginn 2009 dem Jugendhilfebereich zuordnen. Eltern befürchten auf Grund
der bestehenden Arbeitsbelastung der Jugendämter eine deutlich schlechtere
Betreuung ihrer Kinder. Einer solchen Entwicklung muss frühzeitig vorgebeugt
werden. |
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