Drucksache - 1031/3  

 
 
Betreff: Kampagne zur Impfung von Mädchen gegen HPV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Verrycken/Schmitt-Schmelz/Schmitt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
18.11.2008 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.10.2008
2. Version vom 19.11.2008
3. Version vom 20.11.2008
4. Version vom 06.01.2009

Die BVV möge beschließen:

Kampagne zur Impfung von Mädchen gegen HPV

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.11.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (RKI)  über die "Kampagne zur Impfung von Mädchen zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr gegen humanpathogene Papillomaviren (HPV)" auf bezirklicher Ebene aufzuklären und auf die Wirkung und Chancen der Impfung hinzuweisen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Ende September 2006 ist in Europa ein Impfstoff gegen 4 humane Papillomaviren (HPV) zugelassen worden. Die Impfung basiert auf der Erkenntnis, dass eine Infektion mit HPV der Hauptrisikofaktor zur Entstehung von Gebärmutterhalskrebs ist. HP-Viren werden durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, meistens beim Geschlechtsverkehr, übertragen. Von den über 100 HPV-Typen befallen ca. 40 den Genitalbereich. 13 dieser HPV-Typen werden als potenziell krebserregend bezogen auf Gebärmutterhalskrebs eingestuft. Die beiden in Europa zugelassenen Impfstoffe bekämpfen 2 dieser HPV-Typen, Typ 16/18, diese Typen sind bei etwa 70 % der Gebärmutterhalskrebserkrankungen nachweisbar. Zusätzlich schützt ein Impfstoff noch gegen 2 HPV-Typen, 6/11, welche Feigwarzen verursachen können.

HP-Virusinfektionen sind weit verbreitet. Mit Beginn der sexuellen Aktivität werden die meisten Mädchen (50-70%) mit HPV infiziert. Die Infektion läuft in der Regel symptomlos und heilt zu 80-90 % nach 1 – 2 Jahren folgenlos aus. Bei ca. 10 % der betroffenen Mädchen und Frauen bleibt eine HPV-Infektion bestehen, welche zu Genitalwarzen oder Zellveränderungen am Gebärmutterhals führen kann. Pro Jahr gibt es in Deutschland ca. 6.100 Neuerkrankungen an Gebärmutterhalskrebs und 2.000 Todesfälle, das bedeutet, dass jede 100. Frau an Gebärmutterhalskrebs erkrankt und jede 300. Frau daran verstirbt.

Deutschland gehört zu den Ländern in Europa mit den höchsten Raten an Neuerkrankungen an Gebärmutterhalskrebs, gleichzeitig mit den geringsten Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen (besonders durch Frauen mit niedrigerem Sozialstatus). Es nehmen bei uns nur 46,8 % der Frauen teil.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt seit März 07 eine generelle Impfung für alle Mädchen im Alter von 12 – 17 Jahren, mit dem Ziel, die Erkrankungsrate am Gebärmutterhalskrebs zu senken. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Bei einer bereits bestehenden Infektion mit HPV 16/18 ist eine Impfung wirkungslos.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten (ca. 450 €) der Impfung für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren.

Das Robert Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und Prävention. Die STIKO erarbeitet Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen für Deutschland. Die aktuellen Empfehlungen der  STIKO sind medizinischer Standard und stellen für Ärzte die fachlichen Grundlagen medizinischen Handelns dar.

 

Seit Einführung der Impfung gegen HPV wird in der wissenschaftlichen Fachwelt intensiv über offene Fragen bzgl. dieser Impfung diskutiert

Als kritisch zu sehende Punkte sind anzumerken:

 

Es liegen noch keine Langzeiterfahrungen mit der Impfung vor, deshalb ist noch nicht klar:

1.       Ob es durch die Impfung gelingt, dem Gebärmutterhalskrebs langfristig vorzubeugen

2.       Ob andere potenziell krebserregende HPV-Typen an die Stelle der Typen 16 und 18 treten können und sich dadurch dann insgesamt an der Häufigkeit des Gebärmutterhalskrebses nichts ändert

3.       Wie lange der Impfschutz anhält und wann eine Auffrischimpfung notwendig ist

 

 

Im Gesundheitsamt wird über Vor- und Nachteile bzw. Kritikpunkte informiert.

 

Während nach Einführung der Impfung zunächst daran gedacht wurde, dass diese Impfung in das Aufgabengebiet von Frauenärzten und Frauenärztinnen gehört, ist inzwischen völlig klar, dass die HPV-Impfung mehr in die Domäne der Kinder- und Jugendärzte/innen fällt, da 12 – 17 jährige Mädchen eher den Kinder- und Jugendarzt oder –ärztin aufsuchen als eine Frauenarztsprechstunde.

In den Sprechstunden im Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung ist die Aufklärung zu speziellen fachbezogenen Impfungen (z. B. Hepatitis B) integraler Bestandteil.

 

Im Rahmen des Frauen- und Mädchenfrühlings wurde eine Informationsveranstaltung zu der HPV-Impfung  im März 2008 im Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Familienplanung angeboten.

 

Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst werden die Schülerinnen im Rahmen der Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auf die HPV-Impfung angesprochen und über die Impfung informiert.

 

Derzeit gibt es eine intensive Diskussion unter Wissenschaftlern über Vor- und Nachteile, bzw. Kritikpunkte an der Impfung. Diese Diskussion wird von uns intensiv verfolgt, um die Mädchen und ihre Eltern nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beraten zu können.

 

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                   Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadtrat

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 13.01.09

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Ges AL

6.      Listen not.

7.      SozSekr Ablage

 

 

 

EU BzBm´in                                                                            EU Jug Abtl

 

 

 


 

 
 

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