Drucksache - 0309/2
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die vom Bezirksamt vorgelegte Bezirkshaushaltsrechnung
des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf für das Haushaltsjahr 2001 wird
genehmigt. Der nachfolgende Bericht des RPA wird zur Kenntnis
genommen. “Der RPA hat sich mit der Bezirkshaushaltsrechnung
2001 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in neun Sitzungen in der
ersten und zweiten Lesung befasst und kommt zu folgenden Ergebnissen: Die Besonderheit der Bezirkshaushaltsrechnung 2001
bestand wiederum darin, dass die Haushaltspläne von zwei Bezirksämtern
aufgestellt und dann nach der Bezirksreform zusammengeführt wurden, die
Haushaltsrechnung aber vom fusionierten Bezirksamt erstellt wurde und durch den
RPA überprüft werden musste. Auch für das Haushaltsjahr 2001 wurde die
Rechnungsprüfung durch neue Kapitelstrukturen erschwert. Der RPA beharrt darauf, dass die Beantwortung
ressortübergreifender Fragestellungen durch die SE Finanzen so zu organisieren
ist, dass die Ausschussmitglieder zeitnah informiert werden und die
Beantwortung nicht durch die Zuständigkeit der Geschäftsbereiche behindert
wird. Der RPA hält an seiner wiederholten Forderung fest, über
Prüfungsvorgänge des Rechnungshofs von Berlin zeitnah informiert zu werden. Der
RPA bemüht sich auch weiterhin, aus den sich teilweise viele Jahre hinziehenden
Prüfungsvorgängen zwischen Rechnungshof und Bezirksämtern Schlussforderungen zu
erarbeiten und Verwaltungshandeln anzuregen. Dabei wünscht der RPA auch, dass
Prüfungsanfragen des Rechnungshofes vom Bezirksamt in der Regel kurzfristiger
beantwortet werden. Festzustellen ist, dass aufgrund der Haushaltssperre vom
28.02.2001 bis 11.04.2001 mit anschließender Beschränkung auf 95 % der Summe
aller Haushaltsansätze des A-Teils bis zum 25.07.2001 die Haushaltsführung für
die Bezirksämter außergewöhnlich schwierig zu gestalten war. Der RPA hat sich mit den Vorgängen im Verwaltungsablauf
bei der Kosteneinziehung im Sozialamt und im Jugendamt beschäftigt. Dabei wurde
vom Jugendamt berichtet, dass offene Forderungen der Abt. Jugend, Familie,
Schule und Sport aus dem Bereich der Kosteneinziehungsstelle in Höhe von 2,9
Mio. € (Stand 16.06.2003) und von der Zentralen Unterhalts- und
Vorschusskasse in Höhe von 8,2 Mio. € (Stand 30.12.2002) bestehen, deren
Entstehungsjahre nicht immer nachvollziehbar sind. Im Bereich Soziales wurden
offene Forderungen bei der Kosteneinziehung in Höhe von 8,0 Mio. € bzw.
2,2 Mio. € beim Unterhalt (Stand 30.05.2003) angegeben. Mit BVV-Beschluss und Vorlage zur Kenntnisnahme (DS-Nr.
783/2) “Transparente Rechnungslegung” wurde deshalb das Bezirksamt
aufgefordert, ab jetzt die Zahlungsrückstände so zu verwalten, dass das
Entstehungsjahr zu ersehen ist. Der RPA hat wiederum festgestellt, dass es insbesondere
im Bereich der Hilfe zur Erziehung und bei der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
zu unrealistischen Ansatzbildungen kam. Der RPA erwartet, dass ab der
Bezirkshaushaltsrechnung 2002 dieses Problem entfällt, da ab diesem Zeitpunkt
der Haushaltsplan durch das fusionierte Bezirksamt aufgestellt wird. Der RPA erwartet die Umsetzung der Anregungen aus der
Rechnungsprüfung.” Schacher Ausschussvorsitzender |
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