Drucksache - 1008/3  

 
 
Betreff: Beratung und Bearbeitung im Wohnungsamt optimieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wendt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2008 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
08.10.2008 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2008
2. Version vom 13.10.2008
3. Version vom 16.10.2008
4. Version vom 18.02.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.10.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

 

-          Verlängerung der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und Weiterleitung an das Wohnungsamt

-          Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder Wohngeld

-          Möglichkeiten der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt.

 

Das Bezirksamt bzw. der zuständige Bezirksstadtrat wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungsstände im Wohnungsamt (Anzahl der Anträge, Bearbeitungszeit, Personalsituation) zu informieren.

 

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Wie laufend im zuständigen Ausschuss berichtet und im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage vom ???? vorgetragen, hat der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2009 erhebliche Veränderungen im Wohngeldrecht beschlossen, die sich sowohl auf die Wohngeldhöhe als auch auf die Leistungsbedingungen beziehen. Zugleich wurde zum Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten ein einmaliger, nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen gestaffelter Zuschuss für laufende Wohngeldempfängerinnen und -empfänger gewährt.

Da Intention und Umfang der Änderungen durch den Bundesgesetzgeber seit Monaten bekannt waren und intensiv diskutiert wurden, hat das Bezirksamt sehr rechtzeitig auf die finanziellen und personellen Folgen hingewiesen. Es wird (wurde?) dafür Sorge getragen, dass für vier Kräfte im Übergangseinsatz aus dem ZeP von der Abteilung Finanzen die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mitarbeiter befinden sich in der Einarbeitung und werden schrittweise in den Arbeitsprozess eingegliedert.

Wegen der komplizierter gewordenen Antragsbearbeitung und der steigenden Fallzahlen werden auch auf Dauer ca. vier Arbeitskräfte gebraucht um vertretbare Bearbeitungszeiten gewährleisten zu können.

Um diesen Personalbedarf zu belegen und abzusichern, finden derzeit in ausgewählten Bezirken (auch in Charlottenburg-Wilmersdorf) Arbeitsanalysen unter quantitativem und qualitativem Aspekt statt.

Die Antragstellung zum Wohngeld erfolgt in der Regel im Wohnungsamt selbst, wo auch eine intensive fachliche Erstberatung erfolgt. Anträge werden jedoch auch in den Bürgerämtern entgegengenommen, was durch die Allzuständigkeit bedingt ist, die auf einen ausdrücklichen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zurück(??).

Die Antragseingänge zum Wohngeld haben sich im Bezirk von 312 im November 2008 über 594 im Dezember auf 1320 im Januar 2009 und 576 in den ersten Tagen des Februars sprunghaft gesteigert. Vom Beginn Januar 2009 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage waren es allein 751 Erstanträge. Derzeit ist mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten zu rechnen, bei vollständiger Antragsstellung ist der Zeitraum kürzer.

Selbstverständlich wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss der BVV wie bisher kontinuierlich über die Entwicklung bei der Wohngeldleistung informieren.

 

Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Thiemen                                                                                             Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

Original und 9 Kopien sowie die Vfg. an das BzBmBüro

bis Do, 14.oo Uhr einreichen

Original nach Unterschrift durch BauAbtL und Vfg. geht zurück an Bü Abt L

Original an BVV-Büro

Durchschrift an zuständigen AL

Vfg. z.d.A. bei BüAbtL

 

E.U.                                                                                                     E.U.

Thiemen                                                                                             Krüger

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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