Drucksache - 1008/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 16.10.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Bearbeitungszeiten im Zuständigkeitsbereich
des Wohnungsamtes kritisch zu überprüfen. Dabei sind
insbesondere folgende Aspekte zu beachten: -
Verlängerung
der Bearbeitungszeit durch Antragsaufnahme bei den Bürgerämtern und
Weiterleitung an das Wohnungsamt -
Schulungsbedarf
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Anträgen auf Erteilung eines WBS oder
Wohngeld -
Möglichkeiten
der verbesserten Zusammenarbeit von Bürgerämtern und Wohnungsamt. Das
Bezirksamt bzw. der zuständige Bezirksstadtrat wird beauftragt, den zuständigen
Ausschuss in regelmäßigen Abständen über die Bearbeitungsstände im Wohnungsamt
(Anzahl der Anträge, Bearbeitungszeit, Personalsituation) zu informieren. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Wie laufend
im zuständigen Ausschuss berichtet und im Rahmen der Beantwortung der Großen
Anfrage vom ???? vorgetragen, hat der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2009
erhebliche Veränderungen im Wohngeldrecht beschlossen, die sich sowohl auf die
Wohngeldhöhe als auch auf die Leistungsbedingungen beziehen. Zugleich wurde zum
Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten ein einmaliger, nach der Zahl
der im Haushalt lebenden Personen gestaffelter Zuschuss für laufende
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger gewährt. Da
Intention und Umfang der Änderungen durch den Bundesgesetzgeber seit Monaten
bekannt waren und intensiv diskutiert wurden, hat das Bezirksamt sehr
rechtzeitig auf die finanziellen und personellen Folgen hingewiesen. Es wird
(wurde?) dafür Sorge getragen, dass für vier Kräfte im Übergangseinsatz aus dem
ZeP von der Abteilung Finanzen die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt
werden. Diese Mitarbeiter befinden sich in der Einarbeitung und werden
schrittweise in den Arbeitsprozess eingegliedert. Wegen der
komplizierter gewordenen Antragsbearbeitung und der steigenden Fallzahlen
werden auch auf Dauer ca. vier Arbeitskräfte gebraucht um vertretbare
Bearbeitungszeiten gewährleisten zu können. Um diesen
Personalbedarf zu belegen und abzusichern, finden derzeit in ausgewählten
Bezirken (auch in Charlottenburg-Wilmersdorf) Arbeitsanalysen unter
quantitativem und qualitativem Aspekt statt. Die
Antragstellung zum Wohngeld erfolgt in der Regel im Wohnungsamt selbst, wo auch
eine intensive fachliche Erstberatung erfolgt. Anträge werden jedoch auch in
den Bürgerämtern entgegengenommen, was durch die Allzuständigkeit bedingt ist,
die auf einen ausdrücklichen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses
zurück(??). Die
Antragseingänge zum Wohngeld haben sich im Bezirk von 312 im November 2008 über
594 im Dezember auf 1320 im Januar 2009 und 576 in den ersten Tagen des
Februars sprunghaft gesteigert. Vom Beginn Januar 2009 bis zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage waren es allein 751 Erstanträge. Derzeit ist mit einer
Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten zu rechnen, bei vollständiger
Antragsstellung ist der Zeitraum kürzer. Selbstverständlich
wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss der BVV wie bisher kontinuierlich
über die Entwicklung bei der Wohngeldleistung informieren. Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Original und 9 Kopien sowie die Vfg. an das BzBmBüro bis Do, 14.oo Uhr einreichen Original nach Unterschrift durch BauAbtL und Vfg. geht zurück an Bü Abt L Original an BVV-Büro Durchschrift an zuständigen AL Vfg. z.d.A. bei BüAbtL E.U. E.U. Thiemen Krüger |
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