Drucksache - 0990/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen von Sanierungsarbeiten oder
Neubauten öffentlicher Gebäude die Nutzung von Regenwasser als
Toilettenspülwasser ermöglicht werden kann. Der BVV ist
bis zum 31.12.2008 zu berichten. Hierzu wird Folgendes berichtet: Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass zur Nutzung von
Regenwasser für die Toilettenspülung zusätzlich zu dem bestehenden
Leitungssystem von Frisch- und Abwasser ein Regenwasser-Leitungssystem
installiert werden muss. Die Frischwasser- und Regenwasserkreisläufe dürfen
nicht verbunden, sondern müssen getrennt voneinander sein, da Schnittstellen
aus gesundheitlichen Gründen streng verboten sind. Die Installation eines sog.
zweiten (Regen)Wasserkreislaufs ist mit einem erheblichen, nicht nur
finanziellen Aufwand verbunden. Die parallele Installation von Frisch- und
Regenwasserleitungen ist notwendig, da die Toilettenspülung auch in regenarmen
Monaten funktionstüchtig sein muss. Da nicht nur dann die Toilettenspülung
betätigt wird, wenn es gerade regnet, muss darüber hinaus auch eine entsprechende
Wasserbevorratung (Speicher) hergestellt werden. Diese Wasserspeicher werden
meist unterirdisch installiert, d.h. es ist zudem der Einsatz einer Pumpe erforderlich.
Dies wiederum bringt ebenfalls Investitions- und Betriebskosten mit sich. Des Weiteren ist Regenwasser zum Teil stark verunreinigt,
z.B. durch Vogelkot, Blätter und Zweige, und muss vor seinem Einsatz durch
einen Grobfilter gereinigt werden. Die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft hat sich
im Jahr 2003 mit dem Thema „Regenwasser für die Toilettenspülung“
unter fachtechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten befasst und
sozusagen als Testbetrieb im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms I
(Teilförderung/-maßnahme im Rahmen von UEP I, hauptsächlicher Förderungszweck
war die energetische Sanierung) in einem Gebäude der Wald-Oberschule eine
derartige Anlage installiert. Hierbei wird auf den Dachflächen anfallendes Regenwasser
in Zisternen gesammelt. Am Beispiel der Wald-Oberschule zeigt sich, dass sich die
Anlage – verglichen an den Einsparungen des Wasserverbrauchs zu den
Investitions- und Betriebskosten – erst ca. im Jahre 2030 amortisieren
wird - vorausgesetzt, die Anlage ist bis dahin betriebsfähig und es fallen
nicht weitere Kosten für Reparaturen etc. an. Grundsätzlich wird bei jeder Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahme
die Wirtschaftlichkeit der Installation einer
„Regenwasser-Toilettenspülung“ geprüft. Die Berechnungen am
Beispiel der Bauplanungsunterlage für die Eissporthalle P09 haben ergeben, dass
eine solche Maßnahme nicht wirtschaftlich ist und sich frühestens in 64 Jahren
amortisieren würde. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass Grundwasser in
Berlin ausreichend vorhanden ist, stehen diese Amortisationsräume einer
Umsetzung entgegen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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