Drucksache - 0990/3  

 
 
Betreff: Wassersparen in öffentlichen Gebäuden (II): Regenwasser für die Toilettenspülung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Graue (fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Centgraf/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2008 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
01.10.2008 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen von Sanierungsarbeiten oder Neubauten öffentlicher Gebäude die Nutzung von Regenwasser als Toilettenspülwasser ermöglicht werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2008 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass zur Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung zusätzlich zu dem bestehenden Leitungssystem von Frisch- und Abwasser ein Regenwasser-Leitungssystem installiert werden muss. Die Frischwasser- und Regenwasserkreisläufe dürfen nicht verbunden, sondern müssen getrennt voneinander sein, da Schnittstellen aus gesundheitlichen Gründen streng verboten sind. Die Installation eines sog. zweiten (Regen)Wasserkreislaufs ist mit einem erheblichen, nicht nur finanziellen Aufwand verbunden. Die parallele Installation von Frisch- und Regenwasserleitungen ist notwendig, da die Toilettenspülung auch in regenarmen Monaten funktionstüchtig sein muss. Da nicht nur dann die Toilettenspülung betätigt wird, wenn es gerade regnet, muss darüber hinaus auch eine entsprechende Wasserbevorratung (Speicher) hergestellt werden. Diese Wasserspeicher werden meist unterirdisch installiert, d.h. es ist zudem der Einsatz einer Pumpe erforderlich. Dies wiederum bringt ebenfalls Investitions- und Betriebskosten mit sich.

 

Des Weiteren ist Regenwasser zum Teil stark verunreinigt, z.B. durch Vogelkot, Blätter und Zweige, und muss vor seinem Einsatz durch einen Grobfilter gereinigt werden.

 

Die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft hat sich im Jahr 2003 mit dem Thema „Regenwasser für die Toilettenspülung“ unter fachtechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten befasst und sozusagen als Testbetrieb im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms I (Teilförderung/-maßnahme im Rahmen von UEP I, hauptsächlicher Förderungszweck war die energetische Sanierung) in einem Gebäude der Wald-Oberschule eine derartige Anlage installiert. Hierbei wird auf den Dachflächen anfallendes Regenwasser in Zisternen gesammelt.

 

Am Beispiel der Wald-Oberschule zeigt sich, dass sich die Anlage – verglichen an den Einsparungen des Wasserverbrauchs zu den Investitions- und Betriebskosten – erst ca. im Jahre 2030 amortisieren wird - vorausgesetzt, die Anlage ist bis dahin betriebsfähig und es fallen nicht weitere Kosten für Reparaturen etc. an.

 

Grundsätzlich wird bei jeder Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahme die Wirtschaftlichkeit der Installation einer „Regenwasser-Toilettenspülung“ geprüft. Die Berechnungen am Beispiel der Bauplanungsunterlage für die Eissporthalle P09 haben ergeben, dass eine solche Maßnahme nicht wirtschaftlich ist und sich frühestens in 64 Jahren amortisieren würde.

 

Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass Grundwasser in Berlin ausreichend vorhanden ist, stehen diese Amortisationsräume einer Umsetzung entgegen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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