Drucksache - 0986/3  

 
 
Betreff: Barrierefreie Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Verrycken/Wolf/Wuttig/Centgraf/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2008 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
02.12.2008 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
01.10.2008 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
17.12.2008 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 15.01.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert darzulegen, welche Schulgebäude im Bezirk barrierefrei sind. Des Weiteren ist der BVV mitzuteilen, welcher finanzielle Aufwand für die jeweiligen Schulstandorte von Nöten wäre, um diese barrierefrei zu gestalten.

 

Bei zukünftigen Anmeldungen für die Investitionsplanung und für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm ist darauf zu achten, dass der Barrierefreiheit ein größerer Stellenwert eingeräumt wird.

 

Die zuständigen Ausschüsse (Bauwesen und Schule) sind in die Erarbeitung einer Prioritätenliste im Rahmen der vorhandenen und zu erwartenden Bezirks- und Landesmittel einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2009 zu berichten.

 

Hierzu wird folgendes berichtet:

 

Die Erschließung und Infrastruktur (z.B. Aufzugsanlagen, behindertengerechte Sanitäranlagen) innerhalb der Schulgebäude ist zumeist nicht barrierefrei gegeben, da es sich um “Altbauten” handelt, von denen darüber hinaus etliche unter Denkmalschutz stehen.

 

Das Bezirksamt prüft grundsätzlich die Durchführbarkeit von baulichen Maßnahmen zur barrierefreie Erschließung dieser “Bestandsbauten” und berücksichtigt diese z.B. im Rahmen der mittelfristigen Planung, Investitionsplanung und von Sonderprogrammen. Die Abteilung Bauwesen würde ebenfalls wie der Schulbedarfsträger die ausnahmslose Barrierefreiheit aller Schulgebäude begrüßen und wird diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auch befördern.

 

Eine detaillierte Darstellung des finanziellen Aufwands für die barrierefreie Erschließung aller Schulstandorte ist aufgrund des damit verbundenen enormen Arbeitsaufwandes nicht leistbar. Beispielhaft für die barrierefreie Erschließung eines Schulgebäudes “im Bestand” sind allerdings die Aufzugsanlage und eine behindertengerechte Sanitäreinrichtung der Marie-Curie-Oberschule in der Weimarischen Straße 21-24 sowie der Ausbau des Schulgebäudes in der Sybelstraße zur 1. Gemeinschaftsschule Charlottenburg zu nennen.

 

Sofern in Abstimmung mit dem Schulbedarfsträger Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen geplant sind, wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. So ist z.B. der Erweiterungsbau der Nelson-Mandela-Schule im Rahmen von IZBB barrierefrei errichtet worden, und durch die etagenweise Anbindung des Erweiterungsbaus an den Bestand ist somit auch dieser nunmehr barrierefrei über eine Aufzugsanlage und behindertengerechte Sanitäreinrichtungen erschlossen.

 

Im Rahmen der Investitionsplanung findet die Barrierefreiheit in Absprache mit dem jeweiligen Fachvermögensträger ebenfalls Berücksichtigung. So ist z.B. die Volkshochschule in der Pestalozzistraße im Rahmen der Investitionsplanung mit einer Aufzugsanlage ausgestattet worden und nunmehr barrierefrei zugänglich.

 

Des Weiteren werden im Rahmen des Konjunkturpakets II die prioritär unter energetischen Aspekten zu errichtenden Erweiterungsbauten, z.B. Wald-Oberschule und Johann-Peter-Hebel-Grundschule, durch die Installation von Aufzugsanlagen und behindertengerechten Sanitäranlagen barrierefrei errichtet. Am Beispiel der Johann-Peter-Hebel-Grundschule wird auch hier der Bestandsbau durch den Erweiterungsbau barrierefrei erschlossen werden, da auch hier eine “Öffnung” der Etagen erfolgt.

 

Im Rahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm ist die barrierefreie Ertüchtigung von Schulstandorten nicht vorgesehen und kein Förderbestandteil, da es sich hier vordringlich um die Sanierung von Bestand handelt, z.B. Sanierung von Sanitärsträngen, Fußböden, Elektrik, Fensteranlagen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat


 

 
 

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