Drucksache - 0986/3
Die BVV hat
am 15.01.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert darzulegen, welche Schulgebäude im Bezirk
barrierefrei sind. Des Weiteren ist der BVV mitzuteilen, welcher finanzielle
Aufwand für die jeweiligen Schulstandorte von Nöten wäre, um diese barrierefrei
zu gestalten. Bei zukünftigen
Anmeldungen für die Investitionsplanung und für das Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm ist darauf zu achten, dass der Barrierefreiheit
ein größerer Stellenwert eingeräumt wird. Die
zuständigen Ausschüsse (Bauwesen und Schule) sind in die Erarbeitung einer
Prioritätenliste im Rahmen der vorhandenen und zu erwartenden Bezirks- und
Landesmittel einzubeziehen. Der BVV ist
bis zum 30.04.2009 zu berichten. Hierzu wird folgendes berichtet: Die Erschließung und Infrastruktur (z.B. Aufzugsanlagen, behindertengerechte
Sanitäranlagen) innerhalb der Schulgebäude ist zumeist nicht
barrierefrei gegeben, da es sich um “Altbauten” handelt, von denen
darüber hinaus etliche unter Denkmalschutz stehen. Das Bezirksamt prüft grundsätzlich die Durchführbarkeit von
baulichen Maßnahmen zur barrierefreie Erschließung dieser
“Bestandsbauten” und berücksichtigt diese z.B. im Rahmen der
mittelfristigen Planung, Investitionsplanung und von Sonderprogrammen. Die
Abteilung Bauwesen würde ebenfalls wie der Schulbedarfsträger die ausnahmslose
Barrierefreiheit aller Schulgebäude begrüßen und wird diese im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten auch befördern. Eine detaillierte Darstellung des finanziellen Aufwands für
die barrierefreie Erschließung aller Schulstandorte ist aufgrund des damit
verbundenen enormen Arbeitsaufwandes nicht leistbar. Beispielhaft für die
barrierefreie Erschließung eines Schulgebäudes “im Bestand” sind
allerdings die Aufzugsanlage und eine behindertengerechte Sanitäreinrichtung der
Marie-Curie-Oberschule in der Weimarischen Straße 21-24 sowie der Ausbau des
Schulgebäudes in der Sybelstraße zur 1. Gemeinschaftsschule Charlottenburg zu
nennen. Sofern in Abstimmung mit dem Schulbedarfsträger Neubau-
oder Erweiterungsbaumaßnahmen geplant sind, wird die Barrierefreiheit
berücksichtigt. So ist z.B. der Erweiterungsbau der Nelson-Mandela-Schule im
Rahmen von IZBB barrierefrei errichtet worden, und durch die etagenweise
Anbindung des Erweiterungsbaus an den Bestand ist somit auch dieser nunmehr
barrierefrei über eine Aufzugsanlage und behindertengerechte
Sanitäreinrichtungen erschlossen. Im Rahmen der Investitionsplanung findet die
Barrierefreiheit in Absprache mit dem jeweiligen Fachvermögensträger ebenfalls
Berücksichtigung. So ist z.B. die Volkshochschule in der Pestalozzistraße im
Rahmen der Investitionsplanung mit einer Aufzugsanlage ausgestattet worden und
nunmehr barrierefrei zugänglich. Des Weiteren werden im Rahmen des Konjunkturpakets II die prioritär unter energetischen Aspekten zu errichtenden Erweiterungsbauten, z.B. Wald-Oberschule und Johann-Peter-Hebel-Grundschule, durch die Installation von Aufzugsanlagen und behindertengerechten Sanitäranlagen barrierefrei errichtet. Am Beispiel der Johann-Peter-Hebel-Grundschule wird auch hier der Bestandsbau durch den Erweiterungsbau barrierefrei erschlossen werden, da auch hier eine “Öffnung” der Etagen erfolgt. Im Rahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm
ist die barrierefreie Ertüchtigung von Schulstandorten nicht vorgesehen und
kein Förderbestandteil, da es sich hier vordringlich um die Sanierung
von Bestand handelt, z.B. Sanierung von Sanitärsträngen, Fußböden, Elektrik,
Fensteranlagen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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