Drucksache - 0977/3  

 
 
Betreff: Einhaltung von Tempo 30 in der nördlichen Sophie-Charlotten-Straße - bevor es zu spät ist!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne 
Verfasser:Schmitt/Gisa/Verrycken/Centgraf 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.07.2008 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
25.09.2008 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2008 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Version vom 29.09.2008
3. Version vom 16.10.2008
4. Version vom 08.12.2008

Die BVV möge beschließen:

V

1.

 

Einhaltung von Tempo 30 in der nördlichen Sophie-Charlotten-Straße-

Bevor es zu spät ist!

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Tempo 30-Zone der Sophie-Charlotten-Straße die Ausschilderung zu verbessern und die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit zu veranlassen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Beschilderung in der Sophie-Charlotten-Straße nördlich des Spandauer Damms wurde von der zuständigen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde überprüft.

 

Die Aufstellung der Verkehrszeichen entspricht den Verwaltungsvorschriften, nach der diese Beginn und Ende der Zone bestimmen und innerhalb der Zone nicht wiederholt werden. Auch wurden die Schilder so aufgestellt, dass sie sowohl auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren als auch nach dem Einbiegen in die Zone wahrgenommen werden können.

 

Grundsätzlich gilt in Tempo 30-Zonen die Regelung Rechts vor Links. Um den Belangen der hier verkehrenden BVG-Buslinie zur Schlosspark-Klinik Rechnung zu tragen, steht abweichend von dieser Vorschrift vor den Einmündungen Ernst-Bumm-Weg, Mollwitzstraße und Pulsstraße das Verkehrszeichen 301 StVO “Vorfahrt”.

 

Der geringe Querungsbedarf aufgrund der Industrieansiedlungen und der teilweise nur einseitigen Bebauung der Sophie-Charlotten-Straße verleitet möglicherweise zu überhöhten Geschwindigkeiten. Die für Geschwindigkeitsüberwachung zuständige Polizei wurde daher um häufigere Kontrollen bzw. Geschwindigkeitsmessungen gebeten, verbunden mit der Bitte dem Bezirk das Ergebnis mitzuteilen.

 

Das Bezirksamt wird unaufgefordert in den Gremien darüber berichten.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 

2.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 16.12.

3.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

4.       Kopie ab an Um 22

5.       Transfer Pressestelle

6.       Listen not.

7.       SozLdb Abl.

8.       Kopie Um 24

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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