Drucksache - 0972/3
Die BVV hat am 19.02.2009 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck- punktepapier des Kinder- und
Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln: 1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009
neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt. 2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der
Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch
aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen
zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die
Auswahl erfolgt durch Losentscheid. 3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen
bleiben hiervon unberührt. 4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP. 5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell
bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden,
die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Die zuständigen Schulleitungen im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf wurden mit entsprechenden Schreiben vom 9. Juli 2009
durch das für Jugend und Schule zuständige Bezirksamtsmitglied über die Wahlen
zur 7. Wahlperiode des Kinder und Jugendparlaments (KJP) und über das neue
Verfahren unterrichtet. Nach Schulbeginn wurden dann die Jugendfreizeiteinrichtungen
in kommunaler und freier Trägerschaft ebenfalls über das Verfahren zur Laufzeit
der neuen Wahlperiode unterrichtet und aufgefordert, Wahlen zum KJP
durchzuführen. Die Geschäftsstelle des KJP hat zu Beginn des neuen
Schuljahres alle erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Wahlen an die
Schulleitungen und Jugendfreizeiteinrichtungen versandt. Die konstituierende Sitzung der 7. Wahlperiode findet am
Mittwoch, 8. Oktober 2009, statt. Monika Thiemen Reinhard Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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