Drucksache - 0908/3  

 
 
Betreff: Werbeverbot für Tabakwaren und Alkohol auf städtischen Werbeflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.06.2008 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
02.07.2008 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
17.09.2008 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
15.10.2008 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
17.12.2008 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen zurückgezogen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beratung
09.07.2008 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
10.09.2008 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
08.10.2008 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
12.11.2008 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
10.12.2008 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 10.06.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1. Schließt der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen Werbeverträge ab bzw. erteilt er die Genehmigung zur Aufstellung einer Werbeanlage, ist die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung generell auszuschließen. Schließt der Bezirk Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, ist dem Mieter oder Pächter Tabak- und Alkoholwerbung generell zu untersagen.

 

2. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss und bei Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung auf öffentlichem Straßenland und an öffentlichen Toilettenhäuschen generell ausgeschlossen ist.

 

3. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung) im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung dahingehend erweitert wird, dass Werbung für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u.ä.) nicht nur an Orten, die überwiegend von Kinder und Jugendlichen besucht werden, sondern generell auszuschließen ist.

 

4. Das Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass Tabak- und Alkoholwerbung auf Öffentlichem Straßenland im Land Berlin ausgeschlossen wird. Danach setzt sich der Bezirk gegenüber dem RdB zum Einen dafür ein, dass alle Berliner Bezirke und auch die Senatsverwaltungen sowohl unmittelbar bei Werbeverträgen als auch mittelbar bei Miet- und Pachtverträgen die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung ausschließen. Zum anderen wirkt der Bezirk darauf hin, dass ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol in die neuen Ausführungsvorschriften zu den §§ 10,11,13 und 14 des Berliner Straßengesetzes aufgenommen wird und in der Allgemeinen Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung (AllA Werbung) jegliche Tabak- und Alkoholwerbung auf sämtlichen Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland generell verboten wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2008 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Eine der wichtigsten Stimulationsfaktoren des Rauchens ist die Tabakwerbung. Insbesondere werden Jugendliche durch Werbung beeinflusst. Dies wurde in einer umfangreichen Expertise, die von dem Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, ausführlich beschrieben.

Auch die Weltbank kommt zu dem Ergebnis, dass ein umfassendes Werbeverbot zu einer 8 %igen Reduzierung des Tabakkonsums führen würde.

Der Bundestag hat 2004 das Gesetz zu dem Tabakrahmenübereinkommen beschlossen. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, Verbote zur Tabakwerbung einzuführen. Bisher sind diese Maßnahmen jedoch nur auf Medien und Internet beschränkt. Inzwischen hat sich die Bundesdrogenbeauftragte auch für ein Verbot der Plakatwerbung ausgesprochen, da damit insbesondere der Jugendschutz gestärkt werden könnte.

In Berlin rauchen nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts 25 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren. Die ersten Zigaretten werden im Alter von durchschnittlich 11,6 Jahren geraucht.

Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form und überschreiten regelmäßig die empfohlenen Konsumgrenzen. Etwa 1,6 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. 20% der Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren trinken in Deutschland regelmäßig Alkohol.

Der Alkoholkonsum von männlichen Jugendlichen von 16 bis 17 jährigen Jugendlichen lag die durchschnittliche wöchentliche Trinkmenge an reinem Alkohol im Jahr 2007 bei etwa 150 g reinem Alkohol im Wochendurchschnitt. Bei den weiblichen Jugendlichen lag der Alkoholkonsum bei 53 Gramm wöchentlich.

Damit ist der Alkoholkonsum nach dem Tabakrauchen und Bluthochdruck der bedeutendste gesundheitliche Risikofaktor.

Das Alkoholproblem wird dabei in der Öffentlichkeit eher bagatellisiert und ausgeblendet. Alkohol ist leicht verfügbar, der Konsum gilt häufig als wünschenswert. Während in vielen anderen Ländern der Alkoholkonsum zurückging, verringerte er sich in Deutschland wenig. Die Verminderung des Alkoholkonsums von 1970 bis 2003 betrug in Deutschland lediglich 0,5 %, im Vergleich dazu in Frankreich 42,7 %, jährlich sterben ca. 42.000 Personen, deren Tod direkt oder indirekt in Verbindung mit Alkohol steht.

Bereits 1995 wurden von der Weltgesundheitsorganisation grundsätzliche Aussagen zur Alkoholwerbung gemacht. In ihrer Europäischen Charta Alkohol heißt es: "Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Alkoholwerbung geschützt werden." Eine Einschränkung von Alkoholwerbung kann den Alkoholkonsum wirksam bekämpfen. So könnte nach einer US-Studie ein Werbeverbot für Alkoholika den Alkoholkonsum bei Jugendlichen um mehr als 16 Prozent minimieren, bei Rauschtrinken sogar um über 40 Prozent.

Zu ähnlichen Aussagen kommt ein Forschungsbericht des Instituts für Suchtforschung in Zürich. Der Autor des Berichts kommt zu dem Schluss, dass Alkoholwerbung "bei der Rekrutierung neuer Generationen von potentiellen Alkoholkonsumenten" hilft.

 


 

 
 

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