Drucksache - 0872/3  

 
 
Betreff: Kinderrechte absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.07.2008 
38. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.09.2008 
39. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und 28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
30.09.2008 
41. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
06.11.2008 
42. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2008 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 27.05.2008
Beschlussempfehlung vom 10.11.2008
Beschluss vom 21.11.2008
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.08.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 20.11.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung explizit verankert werden.

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2009 erstmalig zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat folgenden Beschlussentwurf zur Beratung im Rat der Bürgermeister (RdB) eingebracht:

„Der Rat der Bürgermeister setzt sich dafür ein, die Verfassung von Berlin dahingehend zu verändern, dass Kinder als Träger eigener Rechte berücksichtigt werden.“

 

Der Beschlussentwurf wurde folgendermaßen begründet:

„Zwar gelten die in der Verfassung verankerten Menschenrechte auch für Kinder, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass Kinder den Erwachsenen gleichwertig, aber nicht gleich sind: Kindheit definiert sich gerade im Unterschied zum Erwachsensein. Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere kindgerechte Beteiligungsformen. Die UN-Kinderrechtskonvention steckt den rechtlichen Rahmen ab für die spezifischen menschlichen Grundwerte von Kindern. Während die Europäische Grundrechtscharta bereits einen Artikel 24 – Rechte des Kindes – enthält und auf der einfachgesetzlichen Ebene auch in Deutschland bereits Kinderrechte verankert wurden (z.B. im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform von 1998), sehen Grundgesetz und Berliner Verfassung in Kindern bisher lediglich Anhängsel ihrer Eltern. Es ist an der Zeit, die wichtigsten Prinzipien der UN-Kinderrechts-konvention in die Berliner Verfassung aufzunehmen und damit auch in diesem Kontext Kinder eindeutig zu Trägern eigener Rechte zu machen.“

 

Der RdB hat in seiner Sitzung am 18.06.2009 beschlossen, sich dafür einzusetzen, die Verfassung von Berlin dahingehend zu verändern, dass Kinder als Träger eigener Rechte berücksichtigt werden.

 

 

 

Monika Thiemen                                                        Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                             Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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