Drucksache - 0872/3
Die BVV hat
am 20.11.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu werden,
um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Kindern
und Jugendlichen in der Verfassung explizit verankert werden. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat folgenden Beschlussentwurf zur Beratung
im Rat der Bürgermeister (RdB) eingebracht: „Der Rat der Bürgermeister
setzt sich dafür ein, die Verfassung von Berlin dahingehend zu verändern, dass
Kinder als Träger eigener Rechte berücksichtigt werden.“ Der Beschlussentwurf wurde folgendermaßen begründet: „Zwar gelten die in der
Verfassung verankerten Menschenrechte auch für Kinder, wobei aber zu
berücksichtigen ist, dass Kinder den Erwachsenen gleichwertig, aber nicht
gleich sind: Kindheit definiert sich gerade im Unterschied zum Erwachsensein.
Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere
kindgerechte Beteiligungsformen. Die UN-Kinderrechtskonvention steckt den
rechtlichen Rahmen ab für die spezifischen menschlichen Grundwerte von Kindern.
Während die Europäische Grundrechtscharta bereits einen Artikel 24 –
Rechte des Kindes – enthält und auf der einfachgesetzlichen Ebene auch in
Deutschland bereits Kinderrechte verankert wurden (z.B. im Rahmen der
Kindschaftsrechtsreform von 1998), sehen Grundgesetz und Berliner Verfassung in
Kindern bisher lediglich Anhängsel ihrer Eltern. Es ist an der Zeit, die
wichtigsten Prinzipien der UN-Kinderrechts-konvention in die Berliner
Verfassung aufzunehmen und damit auch in diesem Kontext Kinder eindeutig zu
Trägern eigener Rechte zu machen.“ Der RdB hat in seiner Sitzung am 18.06.2009 beschlossen,
sich dafür einzusetzen, die Verfassung von Berlin dahingehend zu verändern,
dass Kinder als Träger eigener Rechte berücksichtigt werden. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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