Drucksache - 0718/3  

 
 
Betreff: Jugendkunstschule in die Villa Oppenheim
neu: Jugendkunstschule in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Centgraf/Dr.Hess/Dr.Fest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
03.06.2008 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
01.07.2008 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
03.04.2008 
30. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.07.2008 
38. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Beratung
28.02.2008 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vertagt   
17.07.2008 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2008 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.09.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bezirk (z. B. in der Villa Oppenheim) neben und mit den bestehenden kulturellen Angeboten eine Jugendkunstschule eingerichtet werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2008 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Nach Prüfung mehrerer Standorte und Fachgesprächen/Diskussionen mit verschiedenen Gesprächspartner/innen werden der Bezirksverordnetenversammlung nachfolgend zwei Modelle zur weiteren Diskussion und Entscheidung vorgeschlagen:

 

Modell A :       Jugendkunstschule im Gebäude Nordhauser Str. 22 (Erdgeschoss)

 

Allgemeines

In Berlin gibt es zehn Jugendkunstschulen, neun davon in kommunaler und eine in freier Trägerschaft. In kommunaler Trägerschaft sind sie den Abteilungen Kultur oder Schule zugeordnet. Sechs davon basieren auf dem sog. Berliner Modell, was bedeutet, dass eine Jugendkunstschule dann Lehrerstunden bekommen kann, wenn der Leiter/die Leiterin der Jugendkunstschule eine Lehrkraft ist, also aus dem Lehrerstundenpool der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) abgeordnet werden kann. Andererseits sind diese Jugendkunstschulen kommunale Institutionen, denn der Bezirk zahlt Gebäudemiete und Unterhalt sowie Sach- und Honorarmittel für die Künstler/innen. Die Berliner Jugendkunstschulen sind in Trägerschaft, Organisation, Angebotsstruktur und Namen sehr unterschiedlich, vereinen aber, dass sie alle im Sinne einer “Angebotsschule” die in den Rahmenplänen vorgesehenen Lernziele im Bereich der ästhetischen Bildung ergänzen und vertiefen.

 

Rahmenbedingungen im Bezirk

Eine hiesige Jugendkunstschule sollte zentral verortet sein und über eigene, nach Möglichkeit außerschulische Räume mit fachspezifischer Ausstattung und teilnehmerorientierter Größe sowie über eine angemessene Organisationsstruktur verfügen.

SenBWF hat im Haushalt 2010/2011 im Rahmen des Berliner Modells für den Aufbau einer Jugendkunstschule in Charlottenburg-Wilmersdorf eine ¾ Lehrer/in-Stelle und 20.000,--€ Sachkosten angemeldet. Denn organisatorische Bedingung ist, dass die Jugendkunstschule von einer Lehrkraft geleitet wird und es eine enge Kooperation mit Schule gibt. Zusätzlich zur Leitung sollte es weitere Abordnungsstunden geben, die mit mehreren Lehrer/innen besetzt werden können, damit ein vielfältiges Angebot entsteht. Weiterhin sollten Künstler/innen das kontinuierliche Angebot einer Jugendkunstschule bereichern.

 

Prüfungsergebnis

Im Rahmen des Prüfungsprozesses wurden unterschiedliche Einrichtungen besucht und diverse Fachgespräche geführt: Das für Jugend, Familie, Schule und Sport zuständige Bezirksamtsmitglied besuchte gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes die bezirkliche Jugendkunstschule Atrium in Reinickendorf und wurde von dem Leiter über die dort sehr erfolgreich geleistete Arbeit informiert. Dieser berichtete u.a. über Ausstattung und Angebotsstruktur der Einrichtung. Eine weitere Besichtigung inklusive Fachgespräch gab es auf Verwaltungebene in der Jugendkunstschule Tempelhof-Schöneberg mit dessen Leiter, der gleichzeitig Vorsitzender der LAG Jugendkunstschulen in Berlin ist.

 

Insgesamt wurden drei verschiedene Standorte geprüft:

 

·         Rudolf-Mosse-Stift

Die Einrichtung hat keine zentrale verkehrsgünstige Lage. Nachteilig ist auch, dass die Räume im 2. Stock liegen und nur über den Eingang der Jugendfreizeiteinrichtung zu begehen sind. Inzwischen wird eine Nutzung durch die Musikschule geprüft.

 

·         Oppenheim-Oberschule

Deren Kunstlehrerinnen stellten ihren Konzeptentwurf vor und führten durch die Atelierräume der Villa Oppenheim. Nach Rücksprache mit dem Schulträger, der mit der Abteilung Bauwesen / Leitung Hochbauamt Ermittlungen vor Ort vorgenommen hat, müssten erhebliche Umbauten vorgenommen werden (z.B. Isolierung, 2. Fluchtweg), was unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge hätte. Zudem ließe sich durch die räumliche Zuordnung der Eindruck einer schuleigenen Jugendkunstschule nur schwer vermeiden.

 

·         Nordhauser Str. 22 / Erdgeschoss (Fachvermögen Schule)

Die Standortprüfung hat ergeben, dass im Falle der Realisierung des Modells A der Standort Nordhauser Str. 22 (Erdgeschoss) nahe des Mierendorffplatzes favorisiert wird.

Das Gebäude hat eine zentrale verkehrsgünstige Lage, ist ebenerdig und barrierefrei. Zu diesem ehemaligen Standort des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (Erdgeschoss) gehören ferner die Schulsporthalle der Mierendorff-Grundschule und eine Kita des Eigenbetriebs. Die Universität der Künste ist mit den Studiengängen Musik und Darstellende Kunst in einem Eckgebäude in der Nordhauser Str. vertreten. Im Kiez befindet sich ferner der ehemalige kommunale Jugendclub Olbersstraße, an dem jetzt vom freien Träger Straks hinausreichende Jugendarbeit / Straßensozialarbeit geleistet wird. Die Sozialstruktur in diesem Gebiet ist eher von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien geprägt.

 

Die Begehung mit dem Schulträger und der Leitung des Hochbauamtes hat ergeben, dass die Räume sich für den Betrieb einer Jugendkunstschule sehr gut eignen und mit Umbauten in einer Größenordnung von ca. 100.000,-- € die erforderlichen räumlichen Standards (z.B. Materiallager, Wasseranschlüsse, großes Waschbecken mit Schlammfang, Abwasser, gutes Licht, gute Belüftung, Stromanschlüsse ) geschaffen werden können. Auf einer Nutzfläche von rd. 210 qm könnten ein großes Atelier und drei größere Räume als Werkstätten eingerichtet werden. Auf weiteren rd. 125 qm könnte ein Materiallager entstehen; dieselbe Fläche könnte auch temporär für künstlerische Workshops im Sommer genutzt werden. Weiterhin stehen ein Infobereich, ein kleines Büro, Toiletten und eine Teeküche zur Verfügung.

 

Das Profil und die künstlerischen Schwerpunkte einer für den ganzen Bezirks attraktiven Jugendkunstschule müssten gemeinsam mit der künftigen Leitung entwickelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es im Kiez Mierendorffplatz selbst keine Angebote im Bereich kultureller Bildung für Kinder gibt und daher die Nähe verschiedener Bildungsinstitutionen auch für den Aufbau von Kooperationen vor Ort genutzt werden sollte, um für Kinder und Jugendliche attraktive Angebote zu entwickeln und das Leben rund um den Mierendorffplatz mit Kunst und Kultur zu bereichern.

 

(Hinweis: Falls die Entscheidung für das Modell B und gegen das Modell A getroffen werden sollte, würde der Kita-Eigenbetrieb seine Kita im Erdgeschoss Nordhauser Str. 22 um einen Krippenbereich mit 30 Plätzen erweitern.)

 

 

Modell B

 

“Kombimodell”: Integration einer Jugendkunstschule in eine Jugendfreizeitstätte mit kulturellem Schwerpunkt / Gemeinsamer Betrieb einer Jugendkunstschule und eines Jugendkulturzentrums

 

Allgemeines

Nach den Maßnahmen des Berliner Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung gäbe es idealerweise in jedem Bezirk ein Jugendkulturzentrum (ehemalige Jugendfreizeitstätte mit kulturellem Schwerpunkt ) und eine Jugendkunstschule.

 

In der ressortübergreifenden AG bei SenBWF, die Vorschläge für die Umsetzung der Maßnahmen entwickelt, wird der engen Kooperation zwischen Jugendkulturzentren und Jugendkunstschulen eine besondere Bedeutung beigemessen, was die Möglichkeit des Betriebs einer gemeinsamen Einrichtung einschließt. Eine wichtige Rolle spielt dabei, inhaltlich ein neues, zeitgemäßes Verständnis von kultureller Bildung praktisch umzusetzen. Sozialpädagogische und schulische Formen von kultureller Bildung sollen so weiterentwickelt werden, dass der Wert des gestalterischen Eigensinns von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt und als Ausgangspunkt für soziale und künstlerische Lernprozesse genutzt wird.

 

Jugendkulturzentren unterbreiten ein vielseitiges, u.a. auch an aktuellen Jugendkulturen anknüpfendes Freizeitangebot der kulturellen Bildung mit dem Ziel, die Kunst und Kultur als Medium für die Förderung der persönlichen, sozialen und integrativen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen nach § 11 KJHG in Verbindung mit § 6 AG KJHG zu nutzen.

Jugendkunstschulen bieten orientiert an örtlichen Gegebenheiten, Bedarfslagen und Gestaltungsmöglichkeiten und in Kooperation mit den Schulen der Region eine hohe Qualität des künstlerischen Konzepts, ein klar konturiertes Profil und kontinuierlich strukturierte Angebote, mit dem Ziel Persönlichkeitsentwicklung anzuregen, den Horizont zu erweitern, Talente und Begabungen zu fördern, Interessen zu vertiefen sowie spezifische künstlerische Fähigkeiten im Kontext von Berufsfeldorientierung und –vorbereitung zu professionalisieren.

 

Eine “Kombimodell”-Einrichtung kann sowohl die inhaltlichen Anforderungen einer Jugendkunstschule als auch die eines Jugendkulturzentrums erfüllen.

 

Vorteile eines “Kombimodells” (Aufzählung ohne Vollständigkeit):

·         Realisierung eines innovativen Konzeptes von kultureller Bildung

·         Gemeinsame Finanzierung (Abt. Jugend / Schule / Kultur, SenBWF)

·         Räumliche Ressourcennutzung / Doppelnutzung

·         Chance, eine Vielfalt von Angeboten bereitzuhalten, was singulär agierenden Einrichtungen nicht möglich wäre

·         Zusammenlegen von Kompetenzen aus den Bereichen Jugend, Schule und Kunst/Kultur

·         Ansprache neuer Zielgruppen

·         Intensivere und qualitativ tiefere Kooperationen mit Schulen

 

Die Umsetzung eines gemeinsamen Betriebes einer Jugendkunstschule und eines Jugendkulturzentrums an einem Ort ist Neuland und bedarf neuer Konzepte und bestimmter Anforderungen:

·         Die kombinierte Einrichtung benötigt als Grundlage eine Kooperationsvereinbarung, mit der der Bezirk, ggf. ein freier Träger und SenBWF den konzeptionellen und organisatorischen Rahmen feststellen.

·         Die kombinierte Einrichtung einer gemeinsamen Jugendkunstschule/eines Jugendkulturzentrums kann sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft  betrieben werden.

·         Gemeinsame Leitung ggf. vorstellbar: Der/die Leiter/in des Jugendkulturzentrums (Sozialpädagog/in) ist für den organisatorischen Rahmen und die Angebote der Jugendarbeit (Abt. Jugend) zuständig. Der/die Kunstlehrer/in (¾ Stelle als Abordnung von SenBWF) ist für die Angebote der Jugendkunstschule zuständig. Aber die Bereitstellung von Lehrerstunden, d.h. die Abordnung von Lehrkräften nach dem Berliner Modell in eine Kombieinrichtung, wäre neu. Hier wäre die Qualifizierung des Berliner Modells erforderlich, damit dies möglich wäre.

·         Erarbeitung einer gemeinsamen Konzeption (Verständigung über Angebote, Zielgruppen, Schulen, Schultypen etc) mit dem Ziel, dass die Erfüllung der Aufgaben aus dem Schulbereich und der Jugendarbeit ein möglichst hohes Maß an Synergien sicherstellen.

·         Finanzierung des “Kombimodells” aus Personal-, Honorar- und Sachmitteln der Abt. Jugend, aus Personalmitteln (Lehrerstunden) und Sachmitteln von SenBWF, aus Personalkostenbudget-Mitteln von Schulen im Bezirk, Akquise von Drittmitteln für Projekte etc..

 

 

Monika Thiemen                                                                                              Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                  Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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