Drucksache - 0718/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 18.09.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bezirk (z. B. in der Villa
Oppenheim) neben und mit den bestehenden kulturellen Angeboten eine
Jugendkunstschule eingerichtet werden kann. Der BVV ist
bis zum 31.10.2008 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Nach Prüfung mehrerer Standorte und
Fachgesprächen/Diskussionen mit verschiedenen Gesprächspartner/innen werden der
Bezirksverordnetenversammlung nachfolgend zwei Modelle zur weiteren Diskussion
und Entscheidung vorgeschlagen: Modell A : Jugendkunstschule
im Gebäude Nordhauser Str. 22 (Erdgeschoss) Allgemeines In
Berlin gibt es zehn Jugendkunstschulen, neun davon in kommunaler und eine in
freier Trägerschaft. In kommunaler Trägerschaft sind sie den Abteilungen Kultur
oder Schule zugeordnet. Sechs davon basieren auf dem sog. Berliner Modell,
was bedeutet, dass eine Jugendkunstschule dann Lehrerstunden bekommen kann,
wenn der Leiter/die Leiterin der Jugendkunstschule eine Lehrkraft ist, also aus
dem Lehrerstundenpool der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung (SenBWF) abgeordnet werden kann. Andererseits sind diese Jugendkunstschulen
kommunale Institutionen, denn der Bezirk zahlt Gebäudemiete und Unterhalt sowie
Sach- und Honorarmittel für die Künstler/innen. Die Berliner Jugendkunstschulen
sind in Trägerschaft, Organisation, Angebotsstruktur und Namen sehr
unterschiedlich, vereinen aber, dass sie alle im Sinne einer
“Angebotsschule” die in den Rahmenplänen vorgesehenen Lernziele im
Bereich der ästhetischen Bildung ergänzen und vertiefen. Rahmenbedingungen im Bezirk Eine
hiesige Jugendkunstschule sollte zentral verortet sein und über eigene, nach
Möglichkeit außerschulische Räume mit fachspezifischer Ausstattung und
teilnehmerorientierter Größe sowie über eine angemessene Organisationsstruktur
verfügen. SenBWF
hat im Haushalt 2010/2011 im Rahmen des Berliner Modells für den Aufbau einer Jugendkunstschule
in Charlottenburg-Wilmersdorf eine ¾ Lehrer/in-Stelle und 20.000,--€
Sachkosten angemeldet. Denn organisatorische Bedingung ist, dass die
Jugendkunstschule von einer Lehrkraft geleitet wird und es eine enge
Kooperation mit Schule gibt. Zusätzlich zur Leitung sollte es weitere
Abordnungsstunden geben, die mit mehreren Lehrer/innen besetzt werden können,
damit ein vielfältiges Angebot entsteht. Weiterhin sollten Künstler/innen das
kontinuierliche Angebot einer Jugendkunstschule bereichern. Prüfungsergebnis Im
Rahmen des Prüfungsprozesses wurden unterschiedliche Einrichtungen besucht und
diverse Fachgespräche geführt: Das für Jugend, Familie, Schule und Sport
zuständige Bezirksamtsmitglied besuchte gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des
Jugendamtes die bezirkliche Jugendkunstschule Atrium in Reinickendorf und wurde
von dem Leiter über die dort sehr erfolgreich geleistete Arbeit informiert.
Dieser berichtete u.a. über Ausstattung und Angebotsstruktur der Einrichtung.
Eine weitere Besichtigung inklusive Fachgespräch gab es auf Verwaltungebene in
der Jugendkunstschule Tempelhof-Schöneberg mit dessen Leiter, der gleichzeitig
Vorsitzender der LAG Jugendkunstschulen in Berlin ist. Insgesamt wurden drei verschiedene Standorte geprüft: ·
Rudolf-Mosse-Stift Die
Einrichtung hat keine zentrale verkehrsgünstige Lage. Nachteilig ist auch, dass
die Räume im 2. Stock liegen und nur über den Eingang der
Jugendfreizeiteinrichtung zu begehen sind. Inzwischen wird eine Nutzung durch
die Musikschule geprüft. ·
Oppenheim-Oberschule Deren Kunstlehrerinnen stellten
ihren Konzeptentwurf vor und führten durch die Atelierräume der Villa
Oppenheim. Nach Rücksprache mit dem Schulträger, der mit der Abteilung Bauwesen
/ Leitung Hochbauamt Ermittlungen vor Ort vorgenommen hat, müssten erhebliche Umbauten
vorgenommen werden (z.B. Isolierung, 2. Fluchtweg), was unverhältnismäßig hohe
Kosten zur Folge hätte. Zudem ließe sich durch die räumliche Zuordnung der
Eindruck einer schuleigenen Jugendkunstschule nur schwer vermeiden. ·
Nordhauser Str. 22 / Erdgeschoss (Fachvermögen Schule) Die
Standortprüfung hat ergeben, dass im Falle der Realisierung des Modells A der
Standort Nordhauser Str. 22 (Erdgeschoss) nahe des Mierendorffplatzes
favorisiert wird. Das Gebäude hat eine zentrale
verkehrsgünstige Lage, ist ebenerdig und barrierefrei. Zu diesem ehemaligen
Standort des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (Erdgeschoss) gehören ferner
die Schulsporthalle der Mierendorff-Grundschule und eine Kita des Eigenbetriebs.
Die Universität der Künste ist mit den Studiengängen Musik und Darstellende
Kunst in einem Eckgebäude in der Nordhauser Str. vertreten. Im Kiez befindet
sich ferner der ehemalige kommunale Jugendclub Olbersstraße, an dem jetzt vom
freien Träger Straks hinausreichende Jugendarbeit / Straßensozialarbeit
geleistet wird. Die Sozialstruktur in diesem Gebiet ist eher von Kindern und
Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien geprägt. Die Begehung mit dem Schulträger und
der Leitung des Hochbauamtes hat ergeben, dass die Räume sich für den Betrieb
einer Jugendkunstschule sehr gut eignen und mit Umbauten in einer Größenordnung
von ca. 100.000,-- € die erforderlichen räumlichen Standards (z.B.
Materiallager, Wasseranschlüsse, großes Waschbecken mit Schlammfang, Abwasser,
gutes Licht, gute Belüftung, Stromanschlüsse ) geschaffen werden können. Auf
einer Nutzfläche von rd. 210 qm könnten ein großes Atelier und drei größere
Räume als Werkstätten eingerichtet werden. Auf weiteren rd. 125 qm könnte ein
Materiallager entstehen; dieselbe Fläche könnte auch temporär für künstlerische
Workshops im Sommer genutzt werden. Weiterhin stehen ein Infobereich, ein
kleines Büro, Toiletten und eine Teeküche zur Verfügung. Das Profil und die künstlerischen
Schwerpunkte einer für den ganzen Bezirks attraktiven Jugendkunstschule müssten
gemeinsam mit der künftigen Leitung entwickelt werden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass es im Kiez Mierendorffplatz selbst keine Angebote im
Bereich kultureller Bildung für Kinder gibt und daher die Nähe verschiedener
Bildungsinstitutionen auch für den Aufbau von Kooperationen vor Ort genutzt
werden sollte, um für Kinder und Jugendliche attraktive Angebote zu entwickeln
und das Leben rund um den Mierendorffplatz mit Kunst und Kultur zu bereichern. (Hinweis: Falls die Entscheidung für das
Modell B und gegen das Modell A getroffen werden sollte, würde der
Kita-Eigenbetrieb seine Kita im Erdgeschoss Nordhauser Str. 22 um einen
Krippenbereich mit 30 Plätzen erweitern.) Modell
B
“Kombimodell”: Integration einer
Jugendkunstschule in eine Jugendfreizeitstätte mit kulturellem Schwerpunkt /
Gemeinsamer Betrieb einer Jugendkunstschule und eines Jugendkulturzentrums Allgemeines
Nach den Maßnahmen des Berliner Rahmenkonzepts Kulturelle
Bildung gäbe es idealerweise in jedem Bezirk ein Jugendkulturzentrum
(ehemalige Jugendfreizeitstätte mit kulturellem Schwerpunkt ) und eine Jugendkunstschule. Jugendkulturzentren unterbreiten ein vielseitiges, u.a. auch an aktuellen
Jugendkulturen anknüpfendes Freizeitangebot der kulturellen Bildung mit dem
Ziel, die Kunst und Kultur als Medium für die Förderung der persönlichen,
sozialen und integrativen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen nach § 11
KJHG in Verbindung mit § 6 AG KJHG zu nutzen. Jugendkunstschulen bieten orientiert an örtlichen Gegebenheiten, Bedarfslagen
und Gestaltungsmöglichkeiten und in Kooperation mit den Schulen der Region eine
hohe Qualität des künstlerischen Konzepts, ein klar konturiertes Profil und
kontinuierlich strukturierte Angebote, mit dem Ziel Persönlichkeitsentwicklung
anzuregen, den Horizont zu erweitern, Talente und Begabungen zu fördern,
Interessen zu vertiefen sowie spezifische künstlerische Fähigkeiten im Kontext
von Berufsfeldorientierung und –vorbereitung zu professionalisieren. Eine
“Kombimodell”-Einrichtung kann sowohl die inhaltlichen
Anforderungen einer Jugendkunstschule als auch die eines Jugendkulturzentrums
erfüllen. Vorteile
eines “Kombimodells” (Aufzählung ohne Vollständigkeit): ·
Realisierung
eines innovativen Konzeptes von kultureller Bildung ·
Gemeinsame
Finanzierung (Abt. Jugend / Schule / Kultur, SenBWF) ·
Räumliche
Ressourcennutzung / Doppelnutzung ·
Chance,
eine Vielfalt von Angeboten bereitzuhalten, was singulär agierenden
Einrichtungen nicht möglich wäre ·
Zusammenlegen
von Kompetenzen aus den Bereichen Jugend, Schule und Kunst/Kultur ·
Ansprache
neuer Zielgruppen ·
Intensivere und
qualitativ tiefere Kooperationen mit Schulen Die Umsetzung eines gemeinsamen Betriebes einer Jugendkunstschule und
eines Jugendkulturzentrums an einem Ort ist Neuland und bedarf neuer Konzepte
und bestimmter Anforderungen: ·
Die
kombinierte Einrichtung benötigt als Grundlage eine Kooperationsvereinbarung,
mit der der Bezirk, ggf. ein freier Träger und SenBWF den konzeptionellen und
organisatorischen Rahmen feststellen. ·
Die
kombinierte Einrichtung einer gemeinsamen Jugendkunstschule/eines
Jugendkulturzentrums kann sowohl in öffentlicher als auch in freier
Trägerschaft betrieben werden. ·
Gemeinsame
Leitung ggf. vorstellbar: Der/die Leiter/in des Jugendkulturzentrums (Sozialpädagog/in)
ist für den organisatorischen Rahmen und die Angebote der Jugendarbeit (Abt.
Jugend) zuständig. Der/die Kunstlehrer/in (¾ Stelle als Abordnung von SenBWF)
ist für die Angebote der Jugendkunstschule zuständig. Aber die Bereitstellung
von Lehrerstunden, d.h. die Abordnung von Lehrkräften nach dem Berliner Modell
in eine Kombieinrichtung, wäre neu. Hier wäre die Qualifizierung des Berliner
Modells erforderlich, damit dies möglich wäre. ·
Erarbeitung
einer gemeinsamen Konzeption (Verständigung über Angebote, Zielgruppen,
Schulen, Schultypen etc) mit dem Ziel, dass die Erfüllung der Aufgaben aus dem
Schulbereich und der Jugendarbeit ein möglichst hohes Maß an Synergien
sicherstellen. ·
Finanzierung
des “Kombimodells” aus Personal-, Honorar- und Sachmitteln der Abt.
Jugend, aus Personalmitteln (Lehrerstunden) und Sachmitteln von SenBWF, aus
Personalkostenbudget-Mitteln von Schulen im Bezirk, Akquise von Drittmitteln
für Projekte etc.. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |