Drucksache - 0676/3
V 1. Obere Uhlandstraße zur Einbahnstraße umwidmenDie BVV hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, ob eine Ausweisung der oberen Uhlandstraße zwischen
Kantstraße und Steinplatz als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung in
Gegenrichtung möglich ist. Die Uhlandstraße zwischen Kantstraße und
Steinplatz ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und gilt damit als
verkehrsberuhigt. Grundsätzlich
stehen Einbahnstraßenregelungen dem Sinn und Zweck einer Verkehrsberuhigung
entgegen, weil diese aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs zu höheren
Fahrgeschwindigkeiten verleiten und daher kein Mittel sind, die Verkehrssicherheit
zu erhöhen. Auch erfordern Einbahnstraßenregelungen Umfahrungen durch andere,
ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der
eigenen Wohnstraße wird von vielen Anwohnern als negativ bewertet. Dessen ungeachtet ist nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StV0) zur Einrichtung von Einbahnstraßen darauf zu achten, dass für den Gegenverkehr eine gleichwertige Straßenführung in nicht zu großem Abstand zur Verfügung steht. Dadurch soll vermieden werden, dass die Verkehrsbehinderungen und –belastungen nur auf andere Straßen verlagert werden. Die Einbahnstraßenkonzeption für das Gebiet zwischen Kant- und Hardenbergstraße erfolgte in den 80iger Jahren. Hiernach ist die Uhlandstraße, die zwischen der nördlich als Einbahnstraße verlaufenden Carmerstraße und der südlich als Einbahnstraße verlaufenden Fasanenstraße liegt, in beiden Richtungen befahrbar. Eine Ausweisung auch der Uhlandstraße als Einbahnstraße würde entweder den Verkehr auf die Carmerstraße verlagern, wenn diese nur noch in nördliche Richtung zur Verfügung stünden, oder auf die Fasanenstraße, wenn diese nur noch in südliche Richtung zur Verfügung stünde. Insbesondere die letztgenannte Variante könnte zu verstärktem Verkehr vor den gesondert geschützten Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde im weiteren Verlauf der Fasanenstraße führen und stellt daher keine Option dar. Eine Änderung der Einbahnstraßenkonzeption müsste auch an die vorhandenen Lichtzeichenanlagen angepasst werden. Das wäre nur mit Zustimmung der Verkehrslenkung Berlin möglich. Bei Würdigung aller Umstände ist eine Änderung der Verkehrsführung der Uhlandstraße nicht geeignet, die Verkehrsverhältnisse in dem Bereich wirksam zu verbessern. Aufgrund
des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als
erledigt zu betrachten. Klaus-DieterGröhler Martina Schmiedhofer Stv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 01.07.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um22 6.
Listen not. 7.
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