Drucksache - 0676/3  

 
 
Betreff: Obere Uhlandstraße zur Einbahnstraße umwidmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Rufert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
28.02.2008 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.01.2008
2. Version vom 15.01.2008
3. Version vom 28.04.2008
4. Version vom 25.06.2008

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Obere Uhlandstraße zur Einbahnstraße umwidmen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Ausweisung der oberen Uhland­straße zwischen Kantstraße und Steinplatz als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung in Gegenrichtung möglich ist.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Uhlandstraße zwischen Kantstraße und Steinplatz ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und gilt damit als verkehrsberuhigt.

 

Grundsätzlich stehen Einbahnstraßenregelungen dem Sinn und Zweck einer Ver­kehrsberuhigung entgegen, weil diese aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs zu höheren Fahrgeschwindigkeiten verleiten und daher kein Mittel sind, die Verkehrssi­cherheit zu erhöhen. Auch erfordern Einbahnstraßenregelungen Umfahrungen durch andere, ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der eigenen Wohnstraße wird von vielen Anwohnern als negativ bewertet.

 

Einbahnstraßenregelungen sind daher nicht geeignet, die Lebensqualität für die An­wohner zu verbessern. Die Einrichtung von neuen Einbahnstraßen wird daher von den Straßenverkehrsbehörden als Mittel der Verkehrslenkung seit Jahren nicht mehr angewandt.

 

Dessen ungeachtet ist nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsord­nung (StV0) zur Einrichtung von Einbahnstraßen darauf zu achten, dass für den Ge­genverkehr eine gleichwertige Straßenführung in nicht zu großem Abstand zur Ver­fügung steht. Dadurch soll vermieden werden, dass die Verkehrsbehinderungen und –belastungen nur auf andere Straßen verlagert werden.

 

Die Einbahnstraßenkonzeption für das Gebiet zwischen Kant- und Hardenbergstraße erfolgte in den 80iger Jahren. Hiernach ist die Uhlandstraße, die zwischen der nörd­lich als Einbahnstraße verlaufenden Carmerstraße und der südlich als Einbahnstraße verlaufenden Fasanenstraße liegt, in beiden Richtungen befahrbar. Eine Ausweisung auch der Uhlandstraße als Einbahnstraße würde entweder den Verkehr auf die Car­merstraße verlagern, wenn diese nur noch in nördliche Richtung zur Verfügung stün­den, oder auf die Fasanenstraße, wenn diese nur noch in südliche Richtung zur Verfügung stünde. Insbesondere die letztgenannte Variante könnte zu verstärktem Verkehr vor den gesondert geschützten Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde im weiteren Verlauf der Fasanenstraße führen und stellt daher keine Option dar.

 

Eine Änderung der Einbahnstraßenkonzeption müsste auch an die vorhandenen Lichtzeichenanlagen angepasst werden. Das wäre nur mit Zustimmung der Ver­kehrslenkung Berlin möglich.

 

Bei Würdigung aller Umstände ist eine Änderung der Verkehrsführung der Uhland­straße nicht geeignet, die Verkehrsverhältnisse in dem Bereich wirksam zu verbes­sern.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-DieterGröhler                                                                                                             Martina Schmiedhofer

Stv. Bezirksbürgermeister                                                                                   Bezirksstadträtin

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 01.07.08

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an Um22

6.       Listen not.

7.       SozSekrAbl.

 

 

 

EU Stv. BzBm                                                                                  EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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