Drucksache - 0655/3  

 
 
Betreff: Einbahnstraßenregelung Delbrückstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
28.02.2008 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.01.2008
2. Version vom 15.01.2008
3. Version vom 28.04.2008
4. Version vom 25.06.2008

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Einbahnstraßenregelung Delbrückstraße

 

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine  Ausweisung der Delbrückstraße zwischen Bismarckallee und Hubertusallee als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung in Gegenrichtung möglich ist.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Eine Einbahnstraßenregelung für die Delbrückstraße zwischen Bismarckstraße und Hubertusallee wurde in der Vergangenheit schon mehrfach gefordert und intensiv mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Delbrückstraße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und gilt damit als verkehrsberuhigt. Die Ausweisung der Delbrückstraße als Einbahnstraße würde dem Sinn und Zweck einer Verkehrsberuhigung entgegen, weil Einbahnstraßen aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs zu höheren Fahrgeschwindigkeiten verleiten und daher kein Mittel sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch erfordern Einbahnstraßenregelungen Umfahrungen durch andere, ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen. Die eingeschränkte Erreichbarkeit der eigenen Wohnstraße wird von vielen Anwohnern als negativ bewertet.

 

Einbahnstraßenregelungen sind daher nicht geeignet, die Lebensqualität für die Anwohner zu verbessern. Die Einrichtung von neuen Einbahnstraßen wird daher von den Straßenverkehrsbehörden als Mittel der Verkehrslenkung seit Jahren nicht mehr angewandt.

 

Auch die täglichen chaotischen Bringe- und Abholsituationen im Bereich der Grunewald-Grundschule, die max. 30 Minuten dauern, würden eine solche Regelung nicht rechtfertigen. Das Problem entsteht ausschließlich dadurch, dass die Eltern ihre Kinder direkt vor dem Schuleingang aus dem Fahrzeug lassen wollen. Die Eltern haben jedoch ausreichende Möglichkeiten, ihre Kinder in der Nähe der Schule so aus dem Fahrzeug zu lassen, dass diese keine Fahrbahn queren müssen.

 

Im Bereich der Schule wurden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzgitter aufgestellt sowie Be- und Entladebereiche eingerichtet. Auf 60 Meter wurden außerdem Gehvorstreckungen baulich versetzt angelegt. Diese engen die Fahrbahn auf drei Meter ein und ermöglichen so ein sicheres Überqueren. Das Bezirksamt ist zusätzlich aktiv, die Eltern durch Flyer auf die Gefährdungssituationen für ihre Kinder bei den Bringe- und Abholsituationen aufmerksam zu machen (siehe Drucksache 0223/3).

 

Die Ausweisung der Delbrückstraße als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung würde weder für die Kinder auf dem Weg zur Schule noch für Anwohner und Radfahrer Vorteile bringen und ist daher als verkehrliche Lösung nicht geeignet.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                                            Martina Schmiedhofer

Stv. Bezirksbürgermeister                                                                                   Bezirksstadträtin

 

2.       Übertrag in ALLRIS

3.       Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 01.07.08

4.       Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.       Kopie ab an Um 22

6.       Listen not.

7.       SozSekrAbl.

 

 

 

EU Stv. BzBm                                                                                  EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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