Drucksache - 0655/3
V 1. Einbahnstraßenregelung DelbrückstraßeDie BVV hat beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert zu prüfen, ob eine
Ausweisung der Delbrückstraße zwischen Bismarckallee und Hubertusallee
als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung in Gegenrichtung möglich ist. Eine Einbahnstraßenregelung für die Delbrückstraße
zwischen Bismarckstraße und Hubertusallee wurde in der Vergangenheit schon
mehrfach gefordert und intensiv mit folgendem Ergebnis geprüft: Auch die täglichen
chaotischen Bringe- und Abholsituationen im Bereich der Grunewald-Grundschule,
die max. 30 Minuten dauern, würden eine solche Regelung nicht rechtfertigen.
Das Problem entsteht ausschließlich dadurch, dass die Eltern ihre Kinder direkt
vor dem Schuleingang aus dem Fahrzeug lassen wollen. Die Eltern haben jedoch
ausreichende Möglichkeiten, ihre Kinder in der Nähe der Schule so aus dem
Fahrzeug zu lassen, dass diese keine Fahrbahn queren müssen. Im
Bereich der Schule wurden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzgitter
aufgestellt sowie Be- und Entladebereiche eingerichtet. Auf 60 Meter wurden
außerdem Gehvorstreckungen baulich versetzt angelegt. Diese engen die Fahrbahn
auf drei Meter ein und ermöglichen so ein sicheres Überqueren. Das Bezirksamt
ist zusätzlich aktiv, die Eltern durch Flyer auf die Gefährdungssituationen für
ihre Kinder bei den Bringe- und Abholsituationen aufmerksam zu machen (siehe
Drucksache 0223/3). Die
Ausweisung der Delbrückstraße als Einbahnstraße mit Radfahreröffnung würde
weder für die Kinder auf dem Weg zur Schule noch für Anwohner und Radfahrer
Vorteile bringen und ist daher als verkehrliche Lösung nicht geeignet. Aufgrund
des dargestellten Sachverhalts bittet das Bezirksamt, den Beschluss als
erledigt zu betrachten. Klaus-Dieter Gröhler Martina Schmiedhofer Stv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 01.07.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 22 6.
Listen not. 7.
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