Drucksache - 0616/3  

 
 
Betreff: Lietzenburger Straße aufwerten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Wuttig/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beratung
15.01.2008 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
20.12.2007 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
30.01.2008 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen und 18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Drucksache

der Bezirksverordnetenversammlung

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Nr. 0616/3

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin                      Berlin, den     .08.2010

Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr                                            15746               

 

1.

Lietzenburger Straße aufwerten

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, abteilungsübergreifend Maßnahmen zu prüfen, wie die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Lietzenburger Straße gesteigert wer­den kann.

 

Folgende Punkte sollen u.a. in der Prüfung berücksichtigt werden:

 

-          Einrichtung eines Fahrradangebotsstreifens zwischen Joachimsthaler Straße und Schlüterstraße zur Schließung der Fahrradwegnetzes

-          Einrichtung einer Überquerung für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Sächsi­sche Straße/Bleibtreustraße

-          Überprüfung der Notwendigkeit der Halteverbotszonen zwischen Uhlandstraße und Schlüterstraße/Württembergische Straße

-          Beendigung des Querparkens gegenüber dem Cumberland-Areal und Herstellung der Straßenflucht.

 

Um dies erreichen zu können sind/ist zu prüfen:

-          Ergänzende Grünmaßnahmen im öffentlichen Straßenland (besonders bei mittel­fristig zu erwartenden Bauprojekten zwischen Knesebeckstraße und Olivaer Platz).

-          Die Einbeziehung von Investoren wie etwa des Investors für das Grundstück ”Ex-Loretta” in die Aufwertung der Lietzenburger Straße (z. B. Finanzierungspotenzial für dringend benötigte Straßenbäume).

-          Die Einbeziehung der ansässigen Gewerbetreibenden (besonders von Hotels und Dienstleistungsbetrieben).

-          Aktive Werbemaßnahmen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner der Lietzenburger Straße und der angrenzenden Wohnstraßen.

-          Eine Zusammenarbeit mit der Polizei für eine verstärkte und regelmäßige Kontrolle des fließenden Verkehrs (besonders im Hinblick auf massive Geschwindigkeitsver­stöße in den Abend- und Nachtstunden).

 

Der BVV ist in regelmäßigen Abständen in den Fachausschüssen zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Bearbeitung des Beschlusses fällt nur zum Teil in die bezirkliche Zuständigkeit, zum Teil sind andere Behörden verantwortlich.

 

In eigener Zuständigkeit hat das Bezirksamt zu folgenden Aspekten geprüft:

·        Haltverbotszone zwischen Uhlandstraße und Schlüterstraße/Württembergische Straße

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat die örtliche Situation geprüft und festgestellt, dass für die dauerhaften Haltverbotszonen die Gründe, die zu ihrer Anordnung geführt haben, weiterhin bestehen. Aktuell bestehen auch einige vorübergehende Haltver­bote, z. B. im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die jedoch nach Beendigung der Ursachen wieder entfernt werden. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass die zuvor bestehende Zone im Bereich der Lietzenburger Straße 102 – 106 auf einer Länge von ca. 60 m entbehrlich ist. Die Zone wurde abgeordnet; die Anordnung ist bereits ausgeführt.

 

·        Beendigung des Querparkens gegenüber dem Cumberland-Areal und Herstellung der Straßenflucht/ergänzende Grünmaßnahmen im öffentlichen Straßenland (besonders bei mittelfristig zu erwartenden Bauprojekten zwischen Knese­beckstraße und Olivaer Platz)/ Die Einbeziehung von Investoren wie etwa des In­vestors für das Grundstück ”Ex-Loretta” in die Aufwertung der Lietzenburger Straße (z. B. Finanzierungspotenzial für dringend benötigte Straßenbäume).

 

Der Rückbau des Senkrechtparkens vor der Lietzenburger Straße 101-105 ist städ­tebauliches Ziel und soll mit Vergabe der öffentlichen Grundstücke erfolgen. Die Fi­nanzierung wird durch den jeweiligen Käufer erfolgen.

 

Aktuell sind keine privaten Investitionen erkennbar, die als aussichtsreich angesehen werden, um Umbaumaßnahmen der Straße, wie z. B. Straßenbaumpflanzungen zu generieren. 

 

Als ergänzende Grünmaßnahmen könnten - vorbehaltlich der Genehmigung der Leitungsverwaltungen - auf der Nord- und Südseite der Lietzenburger Straße zwi­schen Schlüterstraße und Uhlandstraße ca. 45 bis 50 Straßenbäume gepflanzt wer­den, da hier zur Zeit kein Baum im öffentlichen Straßenland steht.

 

Etwa 40 Straßenbäume davon würden beidseitig der Lietzenburger Straße zwischen dem Grundstück 89 (Cumberland-Areal) und dem Olivaer Platz stehen.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Neuanlage und Neupflanzung von Straßenbäu­men belaufen sich auf ca. 75.000,- €. Diese Mittel sind aus Pflege- und Unterhal­tungsmitteln für Grünanlagen nicht aufzubringen. Daher wäre die Maßnahme als in­vestives Vorhaben anzumelden.

 

·      Die Einbeziehung der ansässigen Gewerbetreibenden (besonders von Hotels und Dienstleistungsbetrieben).

 

Von Gewerbetreibenden ist in der Vergangenheit eine Öffnung der Fasanenstraße über die Lietzenburger Straße hinweg gefordert worden. Beabsichtigt war damals, einen Anschluss an den Kiez zwischen dem Fasanenplatz, der Schaperstraße und dem Kurfürstendamm zu schaffen.

 

Um eine Einbeziehung der Gewerbetreibenden bei möglichen späteren Planungen oder Umbaumaßnahmen sicher zu stellen, hat das Bezirksamt eine Erhe­bung des aktuellen Geschäfte- und Dienstleistungsbestands auf der Lietzenburger Straße vor­genommen. Unter Heranziehung dieser Daten können gegebenenfalls gezielt Unter­nehmenskreise angeschrieben und zu Gesprächsrunden eingeladen werden.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Einbindung der Unternehmen und Akteurinnen und Akteuren der Initiativen vor Ort wünschenswert und notwendig, um sowohl dem Bedarf festzustellen, als auch ihren Rat einzuholen, sofern tatsächlich Pla­nungen anstehen oder Umgestaltungsmaßnahmen vorbereitet werden. Als An­sprechpartner vor Ort, die auch für weiterführende Vorschläge und Hinweise einzu­binden wären, wären die bestehenden Geschäftsstraßen-Initiativen AG Bleibtreu­straße, AG City, IG Fasanenstraße/Uhlandpassage e.V. und die AG Uhlandstraße einzubeziehen. Ebenso sollten der Hotel- und Gaststättenverband, Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK und Berlin Partner Hotels e.V. im Bedarfsfall eingebunden werden.

 

Aktuell sind jedoch keine Entwicklungen erkennbar, die eine Mobilisierung dieses Potentials rechtfertigen würden.

 

Aufgrund von entsprechenden Bitten des Bezirksamtes wurden von anderen Behör­den geprüft:

 

·        Einrichtung eines Fahrradangebotsstreifens zwischen Joachimsthaler Straße und Schlüterstraße zur Schließung der Fahrradwegnetzes/Einrichtung einer Überque­rung für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Sächsische Straße/Bleibtreustra-ße.

 

Hierzu hat das Bezirksamt die für Verkehr zuständige Staatssekretärin in der Senats­verwaltung für Stadtentwicklung angeschrieben und um Prüfung einer verbesserten Querungsmöglichkeit und Einrichtung eines Angebotsstreifens gebeten. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der schlechten Aufenthalts- und Gestaltqualität, der Gefahren­potentiale bzw. Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger bei Querung der Straße sowie des Bedarfes für Fahrradfahrer.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt hierzu Folgendes mit:

 

“...Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat diesen Knotenpunkt (Sächsische Straße/Bleibtreustraße) überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die Anordnung einer LSA am Knotenpunkt Sächsische Straße/Bleibtreustraße derzeit nicht erforder­lich ist; im Einzelnen teilt die VLB Folgendes mit:

 

Die Lietzenburger Straße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Die Bleibtreustraße sowie die Sächsische Straße sind im Bestand des Nebennetzes zu finden. Die beiden Fahrbahnen der Lietzenburger Straße weisen je Fahrtrichtung zwei Fahrspuren aus. Die beiden Fahrbahnen sind im direkten Kreuzungsbereich durch ein Drängelgitter getrennt. Die Fahrtrichtung aus dem Nebennetz wird durch

Z 209-20 StVO (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts) geregelt.

 

Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Bein Zentralen Verkehrsdienst der Polizei wurde in den letzten drei Jahren lediglich ein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteili­gung registriert. Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor, dass an der o.g. Einmün­dung ein erhöhtes Risiko für Fußgänger besteht. Bei Beobachtungen der Örtlichkeit wurden Fahrzeuglücken von bis zu 20 Sekunden festgestellt, die für Fußgänger durchaus ausreichend sind, um die Fahrbahn zu überqueren. “Kaum zumutbare Warte­zeiten” für Fußgänger konnten nicht festgestellt werden. Somit ist unter Be­rücksichti­gung der vorliegenden Randbedingungen die Anordnung einer LSA an der o.g. Kreuzung nicht erforderlich.

 

Zu Ihrem Wunsch, in der Lietzenburger Straße zwischen Joachimstaler Straße und Schlüterstraße Radangebotsstreifen einzurichten, möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Einführung der durchlaufenden Bussonderfahrstreifen im Kurfürstendamm, die auch für den Radverkehr zur Verfügung stehen, eine erwünschte Entlastung des Ku-Damms vom Kfz-Verkehr verbunden war, aber damit einhergehend u.a. auch eine Verkehrsverlagerung zur Lietzenburger Straße. Um diesen Effekt nicht zu kon­terkarieren, sind in der Radverkehrsplanung unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrssituation in der Lietzenburger Straße keine Angebotsstreifen vorgesehen. Wie in dem von Ihnen genannten Gutachten zur Lärmminderungsplanung dargestellt, sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zunächst zusätzliche Radfahrstreifen in der Brandenburgischen Straße geplant. Nach Auswertung der Wirkungen dieser so­genannten Beispielsstrecke sollen dann Entscheidungen über eventuelle weitere Maßnahmen getroffen werden.”

 

·        Eine Zusammenarbeit mit der Polizei für eine verstärkte und regelmäßige Kon­trolle des fließenden Verkehrs (besonders im Hinblick auf massive Geschwindig­keitsverstöße in den Abend- und Nachtstunden).

 

Hierzu hat das Bezirksamt die Polizeidirektion 2 angeschrieben und um entspre­chende Überwachungsmaßnahmen gebeten. In der Antwort führt die Polizei Folgen­des aus:

 

“Im Ergebnis darf ich Ihnen mitteilen, dass der Verkehrsdienst der Direktion 2 in den vergangenen drei Wochen insgesamt 4 Geschwindigkeitskontrollen in der Lietzen­burger Straße, vorwiegend in den Abendstunden, durchgeführt hat.

 

Hierbei wurden keine nennenswerten Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Im Ge­genteil, die durchschnittliche Geschwindigkeit lag leicht unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Dieser Umstand wird auch durch die dichte Folge der Lichtzeichenanlagen beeinflusst, die aufgrund der Schaltung der Rotpha­sen eine höhere Geschwindigkeit kaum zulassen.

 

Auch in der Vergangenheit war die Lietzenburger Straße in Bezug auf die dort gefah­rene Geschwindigkeit nicht auffällig. Im Jahr 2007 wurden durch Kräfte der Direktion 2 insgesamt 29 Verkehrskontrollen, darunter 4 reine Geschwindigkeitsmessungen, durchgeführt. Es konnten hier, auch im Hinblick auf vergleichbare Straßen, keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

Eine Betrachtung der Verkehrsunfalllage unterstützt diese Feststellung. Im Jahr 2006 ereigneten sich im Bereich der gesamten Lietzenburger Straße, von Olivaer Platz bis Passauer Straße, fünf Verkehrsunfälle, bei denen eine nicht angepasste Geschwin­digkeit zumindest mitursächlich war. Im Jahr 2007 waren es lediglich 3 Verkehrsun­fälle.”

 

Die von der BVV gewünschte kontinuierliche Berichterstattung in den jeweiligen Aus­schüssen wird von der jeweilig zuständigen Fachabteilung je nach Erkenntnis- bzw. Maßnahmefortschritt geleistet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

2.      Transfer Allris

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 29.07.08

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an WiAbtL, Um 2

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in


 

 
 

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