Drucksache - 0616/3
Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf Nr. 0616/3 Vorlage zur KenntnisnahmeBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Berlin, den .08.2010 Abt. Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr 15746 1. Lietzenburger Straße aufwerten Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 Folgendes
beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, abteilungsübergreifend Maßnahmen zu prüfen, wie die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Lietzenburger Straße gesteigert werden kann. Folgende Punkte sollen u.a. in der Prüfung berücksichtigt
werden: -
Einrichtung
eines Fahrradangebotsstreifens zwischen Joachimsthaler Straße und
Schlüterstraße zur Schließung der Fahrradwegnetzes -
Einrichtung
einer Überquerung für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Sächsische
Straße/Bleibtreustraße -
Überprüfung
der Notwendigkeit der Halteverbotszonen zwischen Uhlandstraße und
Schlüterstraße/Württembergische Straße -
Beendigung
des Querparkens gegenüber dem Cumberland-Areal und Herstellung der
Straßenflucht. Um dies erreichen zu können sind/ist zu prüfen: -
Ergänzende
Grünmaßnahmen im öffentlichen Straßenland (besonders bei mittelfristig zu
erwartenden Bauprojekten zwischen Knesebeckstraße und Olivaer Platz). -
Die
Einbeziehung von Investoren wie etwa des Investors für das Grundstück
”Ex-Loretta” in die Aufwertung der Lietzenburger Straße (z. B.
Finanzierungspotenzial für dringend benötigte Straßenbäume). -
Die
Einbeziehung der ansässigen Gewerbetreibenden (besonders von Hotels und
Dienstleistungsbetrieben). -
Aktive
Werbemaßnahmen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner der Lietzenburger
Straße und der angrenzenden Wohnstraßen. -
Eine
Zusammenarbeit mit der Polizei für eine verstärkte und regelmäßige Kontrolle
des fließenden Verkehrs (besonders im Hinblick auf massive Geschwindigkeitsverstöße
in den Abend- und Nachtstunden). Der BVV ist in regelmäßigen Abständen in den Fachausschüssen
zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Die Bearbeitung des Beschlusses fällt nur zum Teil in die
bezirkliche Zuständigkeit, zum Teil sind andere Behörden verantwortlich. In eigener Zuständigkeit hat das Bezirksamt zu folgenden
Aspekten geprüft: ·
Haltverbotszone
zwischen Uhlandstraße und Schlüterstraße/Württembergische Straße Die Straßenverkehrsbehörde hat die örtliche Situation
geprüft und festgestellt, dass für die dauerhaften Haltverbotszonen die Gründe,
die zu ihrer Anordnung geführt haben, weiterhin bestehen. Aktuell bestehen auch
einige vorübergehende Haltverbote, z. B. im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die
jedoch nach Beendigung der Ursachen wieder entfernt werden. Es konnte jedoch
festgestellt werden, dass die zuvor bestehende Zone im Bereich der
Lietzenburger Straße 102 – 106 auf einer Länge von ca. 60 m entbehrlich
ist. Die Zone wurde abgeordnet; die Anordnung ist bereits ausgeführt. ·
Beendigung
des Querparkens gegenüber dem Cumberland-Areal und Herstellung der
Straßenflucht/ergänzende Grünmaßnahmen im öffentlichen Straßenland
(besonders bei mittelfristig zu erwartenden Bauprojekten zwischen Knesebeckstraße
und Olivaer Platz)/ Die Einbeziehung von Investoren wie etwa des Investors
für das Grundstück ”Ex-Loretta” in die Aufwertung der Lietzenburger
Straße (z. B. Finanzierungspotenzial für dringend benötigte Straßenbäume). Der Rückbau des Senkrechtparkens vor der Lietzenburger
Straße 101-105 ist städtebauliches Ziel und soll mit Vergabe der öffentlichen
Grundstücke erfolgen. Die Finanzierung wird durch den jeweiligen Käufer
erfolgen. Aktuell sind keine privaten Investitionen erkennbar, die als aussichtsreich angesehen werden, um Umbaumaßnahmen der Straße, wie z. B. Straßenbaumpflanzungen zu generieren. Als ergänzende Grünmaßnahmen könnten - vorbehaltlich der Genehmigung der Leitungsverwaltungen - auf der Nord- und Südseite der Lietzenburger Straße zwischen Schlüterstraße und Uhlandstraße ca. 45 bis 50 Straßenbäume gepflanzt werden, da hier zur Zeit kein Baum im öffentlichen Straßenland steht. Etwa
40 Straßenbäume davon würden beidseitig der Lietzenburger Straße zwischen dem
Grundstück 89 (Cumberland-Areal) und dem Olivaer Platz stehen. Die voraussichtlichen Kosten für die Neuanlage und
Neupflanzung von Straßenbäumen belaufen sich auf ca. 75.000,- €. Diese
Mittel sind aus Pflege- und Unterhaltungsmitteln für Grünanlagen nicht
aufzubringen. Daher wäre die Maßnahme als investives Vorhaben anzumelden. · Die Einbeziehung der ansässigen
Gewerbetreibenden (besonders von Hotels und Dienstleistungsbetrieben). Von Gewerbetreibenden ist in der Vergangenheit eine Öffnung
der Fasanenstraße über die Lietzenburger Straße hinweg gefordert worden.
Beabsichtigt war damals, einen Anschluss an den Kiez zwischen dem Fasanenplatz,
der Schaperstraße und dem Kurfürstendamm zu schaffen. Um eine Einbeziehung der Gewerbetreibenden bei möglichen
späteren Planungen oder Umbaumaßnahmen sicher zu stellen, hat das Bezirksamt
eine Erhebung des aktuellen Geschäfte- und Dienstleistungsbestands auf der
Lietzenburger Straße vorgenommen. Unter Heranziehung dieser Daten können
gegebenenfalls gezielt Unternehmenskreise angeschrieben und zu Gesprächsrunden
eingeladen werden. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Einbindung der
Unternehmen und Akteurinnen und Akteuren der Initiativen vor Ort wünschenswert
und notwendig, um sowohl dem Bedarf festzustellen, als auch ihren Rat
einzuholen, sofern tatsächlich Planungen anstehen oder Umgestaltungsmaßnahmen
vorbereitet werden. Als Ansprechpartner vor Ort, die auch für weiterführende
Vorschläge und Hinweise einzubinden wären, wären die bestehenden
Geschäftsstraßen-Initiativen AG Bleibtreustraße, AG City, IG
Fasanenstraße/Uhlandpassage e.V. und die AG Uhlandstraße einzubeziehen. Ebenso
sollten der Hotel- und Gaststättenverband, Handelsverband Berlin-Brandenburg,
die IHK und Berlin Partner Hotels e.V. im Bedarfsfall eingebunden werden. Aktuell sind jedoch keine Entwicklungen erkennbar, die eine
Mobilisierung dieses Potentials rechtfertigen würden. Aufgrund von entsprechenden Bitten des Bezirksamtes wurden
von anderen Behörden geprüft: ·
Einrichtung
eines Fahrradangebotsstreifens zwischen Joachimsthaler Straße und
Schlüterstraße zur Schließung der Fahrradwegnetzes/Einrichtung einer Überquerung
für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Sächsische Straße/Bleibtreustra-ße. Hierzu hat das Bezirksamt die für Verkehr zuständige
Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angeschrieben
und um Prüfung einer verbesserten Querungsmöglichkeit und Einrichtung eines
Angebotsstreifens gebeten. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der schlechten
Aufenthalts- und Gestaltqualität, der Gefahrenpotentiale bzw. Wartezeiten für
Fußgängerinnen und Fußgänger bei Querung der Straße sowie des Bedarfes für
Fahrradfahrer. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt hierzu
Folgendes mit: “...Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat diesen
Knotenpunkt (Sächsische Straße/Bleibtreustraße) überprüft und kam zu dem
Ergebnis, dass die Anordnung einer LSA am Knotenpunkt Sächsische
Straße/Bleibtreustraße derzeit nicht erforderlich ist; im Einzelnen teilt die
VLB Folgendes mit: Die Lietzenburger Straße ist Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes. Die Bleibtreustraße sowie die Sächsische Straße sind im Bestand
des Nebennetzes zu finden. Die beiden Fahrbahnen der Lietzenburger Straße
weisen je Fahrtrichtung zwei Fahrspuren aus. Die beiden Fahrbahnen sind im
direkten Kreuzungsbereich durch ein Drängelgitter getrennt. Die Fahrtrichtung
aus dem Nebennetz wird durch Z 209-20 StVO (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts)
geregelt. Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Bein Zentralen
Verkehrsdienst der Polizei wurde in den letzten drei Jahren lediglich ein
Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung registriert. Der Polizei liegen keine
Erkenntnisse vor, dass an der o.g. Einmündung ein erhöhtes Risiko für
Fußgänger besteht. Bei Beobachtungen der Örtlichkeit wurden Fahrzeuglücken von
bis zu 20 Sekunden festgestellt, die für Fußgänger durchaus ausreichend sind,
um die Fahrbahn zu überqueren. “Kaum zumutbare Wartezeiten” für
Fußgänger konnten nicht festgestellt werden. Somit ist unter Berücksichtigung
der vorliegenden Randbedingungen die Anordnung einer LSA an der o.g. Kreuzung
nicht erforderlich. Zu Ihrem Wunsch, in der Lietzenburger Straße zwischen
Joachimstaler Straße und Schlüterstraße Radangebotsstreifen einzurichten,
möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Einführung der durchlaufenden
Bussonderfahrstreifen im Kurfürstendamm, die auch für den Radverkehr zur
Verfügung stehen, eine erwünschte Entlastung des Ku-Damms vom Kfz-Verkehr
verbunden war, aber damit einhergehend u.a. auch eine Verkehrsverlagerung zur
Lietzenburger Straße. Um diesen Effekt nicht zu konterkarieren, sind in der
Radverkehrsplanung unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrssituation in
der Lietzenburger Straße keine Angebotsstreifen vorgesehen. Wie in dem von
Ihnen genannten Gutachten zur Lärmminderungsplanung dargestellt, sind im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf zunächst zusätzliche Radfahrstreifen in der
Brandenburgischen Straße geplant. Nach Auswertung der Wirkungen dieser sogenannten
Beispielsstrecke sollen dann Entscheidungen über eventuelle weitere Maßnahmen
getroffen werden.” ·
Eine
Zusammenarbeit mit der Polizei für eine verstärkte und regelmäßige Kontrolle
des fließenden Verkehrs (besonders im Hinblick auf massive Geschwindigkeitsverstöße
in den Abend- und Nachtstunden). Hierzu hat das Bezirksamt die Polizeidirektion 2
angeschrieben und um entsprechende Überwachungsmaßnahmen gebeten. In der
Antwort führt die Polizei Folgendes aus: “Im Ergebnis darf ich Ihnen mitteilen, dass der
Verkehrsdienst der Direktion 2 in den vergangenen drei Wochen insgesamt 4
Geschwindigkeitskontrollen in der Lietzenburger Straße, vorwiegend in den
Abendstunden, durchgeführt hat. Hierbei wurden keine nennenswerten Geschwindigkeitsverstöße
festgestellt. Im Gegenteil, die durchschnittliche Geschwindigkeit lag leicht
unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Dieser Umstand
wird auch durch die dichte Folge der Lichtzeichenanlagen beeinflusst, die
aufgrund der Schaltung der Rotphasen eine höhere Geschwindigkeit kaum
zulassen. Auch in der Vergangenheit war die Lietzenburger Straße in
Bezug auf die dort gefahrene Geschwindigkeit nicht auffällig. Im Jahr 2007
wurden durch Kräfte der Direktion 2 insgesamt 29 Verkehrskontrollen, darunter 4
reine Geschwindigkeitsmessungen, durchgeführt. Es konnten hier, auch im
Hinblick auf vergleichbare Straßen, keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Eine Betrachtung der Verkehrsunfalllage unterstützt diese
Feststellung. Im Jahr 2006 ereigneten sich im Bereich der gesamten
Lietzenburger Straße, von Olivaer Platz bis Passauer Straße, fünf
Verkehrsunfälle, bei denen eine nicht angepasste Geschwindigkeit zumindest
mitursächlich war. Im Jahr 2007 waren es lediglich 3 Verkehrsunfälle.” Die von der BVV gewünschte kontinuierliche Berichterstattung
in den jeweiligen Ausschüssen wird von der jeweilig zuständigen Fachabteilung
je nach Erkenntnis- bzw. Maßnahmefortschritt geleistet. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Transfer Allris 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 29.07.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an WiAbtL, Um 2 6.
Listen not. 7.
SozSekrAbl. EU BzBmin EU SozAbtL‘in |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |