Drucksache - 0604/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am ... beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, 1.
an
Veranstaltungstagen im Olympiastadion verstärkt den ruhenden Verkehr im Bereich
Westendallee/Brixplatz zu kontrollieren, z. B. am Einmündungsbereich
Westendallee/Brixplatz und am Spielplatzeingang am Brixplatz, 2.
zu
prüfen, ob gegenüber dem Spielplatzeingang am Brixplatz ein absolutes Haltverbot
an Veranstaltungstagen eingerichtet werden kann. Das
Bezirksamt teilt hierzu mit: Die Anregung der BVV, die Kontrollen in den genannten Bereichen an Veranstaltungstagen zu verstärken, wird aufgegriffen. Fahrzeugumsetzungen sind aber nur bei vorliegender Behinderung möglich. Der Eingangsbereich des Spielplatzes am Brixplatz wie auch
die gegenüberliegende Seite befinden sich genau im Kreuzungsbereich. Deshalb
besteht dort bereits ein gesetzliches Haltverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 1
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), d. h.
das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist bis zu fünf Meter vor
den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Da nach § 39 StVO “Verkehrszeichen, die lediglich die
gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind” und nach § 45
Abs. 9 StVO “Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind,
wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist”, wäre die
zusätzliche Anordnung von Haltverboten aufgrund dieser Vorschriften unzulässig.
Auch würde mit den zusätzlichen Haltverboten an Veranstaltungstagen mit hohem
Parkdruck nicht die gewünschte Wirkung erzielt werden können. Wirkungsvoller
und Erfolg versprechender erscheint eine Lösung des Parkproblems um das
Olympiastadion in einem Gesamtkonzept. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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