Drucksache - 0561/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich vorurteilsfrei mit dem Projekt der
Errichtung einer Moschee durch die moslemische Inssan-Gemeinde zu befassen.
Dabei soll das Bezirksamt vom Verfassungsrecht der Religionsfreiheit im Rahmen des Grundgesetzes ausgehen und
berücksichtigen, in welchem Umfang die Inssan-Gemeinde interkulturelle Projekte
und Kooperationen zwischen Deutschen moslemischen und anderen Glaubens fördert.
Insbesondere soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Bürgerbewegung
“Pro Deutschland” nicht integrationsfeindlich agieren kann und dass
die Charlottenburger sachlich und nicht polemisch informiert werden. Begründung: Die Religionsfreiheit
gilt in Deutschland für alle Religionen, die sich im Rahmen des Grundgesetzes
bewegen. Diese Religionsgemeinschaften haben auch das Recht, Gebäude zu bauen,
in denen sie ihrer Tradition gemäß Gottesdienste abhalten. Das gilt für
christliche Kirchen verschiedener Konfessionen ebenso wie seit der Befreiung
vom Nationalsozialismus besonders für Synagogen, aber beispielsweise auch für
buddhistische Tempel und für Moscheen.
Wie andere Religionsgruppen müssen die zahlreichen in Deutschland
lebenden Moslems die Möglichkeit haben, nach ihrem Glauben Gottesdienste zu
halten. Gerade
Charlottenburg-Wilmersdorf sollte sich seiner toleranten Tradition bewusst sein
und dem Glauben aller durch das Grundgesetz geschützten Religionsgruppen Platz
lassen. |
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