Drucksache - 0561/3  

 
 
Betreff: Inssan-Moschee in Charlottenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Dr.Fest 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich vorurteilsfrei mit dem Projekt der Errichtung einer Moschee durch die moslemische Inssan-Gemeinde zu befassen. Dabei soll das Bezirksamt vom Verfassungsrecht der Religionsfreiheit  im Rahmen des Grundgesetzes ausgehen und berücksichtigen, in welchem Umfang die Inssan-Gemeinde interkulturelle Projekte und Kooperationen zwischen Deutschen moslemischen und anderen Glaubens fördert. Insbesondere soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Bürgerbewegung “Pro Deutschland” nicht integrationsfeindlich agieren kann und dass die Charlottenburger sachlich und nicht polemisch informiert werden.

 

Begründung:

Die Religionsfreiheit gilt in Deutschland für alle Religionen, die sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Diese Religionsgemeinschaften haben auch das Recht, Gebäude zu bauen, in denen sie ihrer Tradition gemäß Gottesdienste abhalten. Das gilt für christliche Kirchen verschiedener Konfessionen ebenso wie seit der Befreiung vom Nationalsozialismus besonders für Synagogen, aber beispielsweise auch für buddhistische Tempel und für Moscheen.  Wie andere Religionsgruppen müssen die zahlreichen in Deutschland lebenden Moslems die Möglichkeit haben, nach ihrem Glauben Gottesdienste zu halten.

Gerade Charlottenburg-Wilmersdorf sollte sich seiner toleranten Tradition bewusst sein und dem Glauben aller durch das Grundgesetz geschützten Religionsgruppen Platz lassen.

 


 

 
 

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