Drucksache - 0395/3
Die BVV hat am 24.01.2008 beschlossen. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass den Berliner Bezirken in Gestalt eines Einstellungskorridors die Besetzung von mindestens 50 Sozialarbeiter/innenstellen pro Jahr ermöglicht wird, um insbesondere der Zielsetzung des “Netzwerkes Kinderschutz” fachkompetent entsprechen und auf die Meldung von Notlagen bei Kindern, Kindesvernachlässigung und Missbrauchsfällen unverzüglich reagieren zu können. Darüber hinaus soll der Berliner Senat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in den Bezirken das Fachpersonal des Jugendamtes ebenso wie externes Fachpersonal der freien Träger gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten kann. Der BVV ist bis zum 30.04.2008 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich mehrfach
– leider bisher vergeblich – gegenüber der Landesebene um einen
entsprechenden Einstellungskorridor bemüht. Das Thema wurde u.a. von den Bezirksstadträt/innen
Jugend mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
erörtert. Auch hat sich die Bezirkskonferenz diese Forderung zu eigen gemacht. Das Jugendamt hat sich seit 2002
an den zweijährlichen Personalerhebungen aller Jugendämter durch die
Senatsfachverwaltung beteiligt, aus denen die Notwendigkeit dieses
Einstellungskorridors eindeutig absehbar ist. Da ein Einstellungskorridor von
50 aber lediglich den Status quo beim Personal erhalten kann, reicht dieser für
die Zielsetzungen des Netzwerkes Kinderschutz absehbar nicht aus. Auch der vom
Abgeordnetenhaus anerkannte Mehrbedarf von 2 Stellen pro Bezirk kann lediglich
den erhöhten Koordinationsaufwand decken, nicht jedoch den erhöhten Fallaufwand
und die Bearbeitung nach dem 4-Augen-Prinzip mit dem Berliner
Kinderschutzbogen. Es besteht fortgesetzt die Gefahr, dass es in anderen
Aufgabenbereichen – insbesondere des Regionalsozialpädagogischen Dienstes
– zu erheblichen Verzögerungen kommt, einschließlich – teilweise
berechtigter – Beschwerden Betroffener oder Dritter (z. B. von
Gerichten). Insofern ist es erforderlich, dass
im Ergebnis des Projektes zur notwendigen Personalausstattung der
sozialräumlich organisierten Berliner Jugendämter endlich allgemeingültige
Aussagen für die Mindestausstattung dieser Kernaufgaben der Jugendämter bis zu
den Festlegungen für den nächsten Doppelhaushat existieren, die von allen
Seiten - insbesondere der Senatsfinanzverwaltung – als handlungsleitend
anerkannt werden. Zur Frage der Fortbildung ist zu
sagen, dass alle Mitarbeiter/innen der Regionalen sozialpädagogischen Dienste
zusammen mit einer Reihe von Mitarbeiter/innen ausgewählter Erziehungshilfeträger
die umfassenden Fortbildungen zur Sozialraumorientierung absolviert haben, die
auch ein spezielles Kinderschutzmodul enthalten. Darüber hinaus bietet die
Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg Fortbildungen für
Mitarbeiter/innen öffentlicher und freier Träger zur Aufgabenstellung des § 8 a
SGB an. Allerdings ist die Zahl der fortzubildenden Mitarbeiter/innen –
insbesondere in den zahlreichen Einrichtungen der Tagesbetreuung – so
groß, dass eine flächendeckende Fortbildung nicht kurzfristig abgeschlossen
werden kann. Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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