Drucksache - 0395/3  

 
 
Betreff: Schwachstellen im "Netzwerk Kinderschutz" schnell schließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD/Grüne 
Verfasser:Schmitt/Klose/Verrycken/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
26.06.2007 
13. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
17.01.2008 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 24.01.2008 beschlossen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass den Berliner Bezirken in Gestalt eines Einstellungskorridors die Besetzung von mindestens 50 Sozialarbeiter/innenstellen pro Jahr ermöglicht wird, um insbesondere der Zielsetzung des “Netzwerkes Kinderschutz” fachkompetent entsprechen und auf die Meldung von Notlagen bei Kindern, Kindesvernachlässigung und Missbrauchsfällen unverzüglich reagieren zu können. Darüber hinaus soll der Berliner Senat die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in den Bezirken das Fachpersonal des Jugendamtes ebenso wie externes Fachpersonal der freien Träger gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2008 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mehrfach – leider bisher vergeblich – gegenüber der Landesebene um einen entsprechenden Einstellungskorridor bemüht. Das Thema wurde u.a. von den Bezirksstadträt/innen Jugend mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erörtert. Auch hat sich die Bezirkskonferenz diese Forderung zu eigen gemacht.

 

Das Jugendamt hat sich seit 2002 an den zweijährlichen Personalerhebungen aller Jugendämter durch die Senatsfachverwaltung beteiligt, aus denen die Notwendigkeit dieses Einstellungskorridors eindeutig absehbar ist. Da ein Einstellungskorridor von 50 aber lediglich den Status quo beim Personal erhalten kann, reicht dieser für die Zielsetzungen des Netzwerkes Kinderschutz absehbar nicht aus. Auch der vom Abgeordnetenhaus anerkannte Mehrbedarf von 2 Stellen pro Bezirk kann lediglich den erhöhten Koordinationsaufwand decken, nicht jedoch den erhöhten Fallaufwand und die Bearbeitung nach dem 4-Augen-Prinzip mit dem Berliner Kinderschutzbogen. Es besteht fortgesetzt die Gefahr, dass es in anderen Aufgabenbereichen – insbesondere des Regionalsozialpädagogischen Dienstes – zu erheblichen Verzögerungen kommt, einschließlich – teilweise berechtigter – Beschwerden Betroffener oder Dritter (z. B. von Gerichten).

 

Insofern ist es erforderlich, dass im Ergebnis des Projektes zur notwendigen Personalausstattung der sozialräumlich organisierten Berliner Jugendämter endlich allgemeingültige Aussagen für die Mindestausstattung dieser Kernaufgaben der Jugendämter bis zu den Festlegungen für den nächsten Doppelhaushat existieren, die von allen Seiten - insbesondere der Senatsfinanzverwaltung – als handlungsleitend anerkannt werden.

 

Zur Frage der Fortbildung ist zu sagen, dass alle Mitarbeiter/innen der Regionalen sozialpädagogischen Dienste zusammen mit einer Reihe von Mitarbeiter/innen ausgewählter Erziehungshilfeträger die umfassenden Fortbildungen zur Sozialraumorientierung absolviert haben, die auch ein spezielles Kinderschutzmodul enthalten. Darüber hinaus bietet die Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg Fortbildungen für Mitarbeiter/innen öffentlicher und freier Träger zur Aufgabenstellung des § 8 a SGB an. Allerdings ist die Zahl der fortzubildenden Mitarbeiter/innen – insbesondere in den zahlreichen Einrichtungen der Tagesbetreuung – so groß, dass eine flächendeckende Fortbildung nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann.

 

 

 

Monika Thiemen                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                               Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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