Drucksache - 0262/3  

 
 
Betreff: Trödeln zu Ostern, Pfingsten und am 1. Weihnachtsfeiertag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Dr. Zöbl 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Trödeln zu Ostern, Pfingsten und am 1. Weihnachtsfeiertag 

 

Die BVV hat in der Sitzung am 15. März 2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Trödelmärkte weiterhin am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am 1. Weihnachtsfeiertag stattfinden können.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Das Bezirksamt die durch das Ladenöffnungsgesetz vom 17. November 2006 Vereinfachung zur Öffnung der Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte an den meisten Sonn- und Feiertagen im Jahr. Damit sind keine Ausnahmeanträge vom allgemeinen Ladenschluss mehr erforderlich. Gleichwohl ist aufgrund der jahrelangen Praxis der Ausnahmegenehmigungen für die Öffnung von Kunst – und Gebrauchtwarenmärkten am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am 1. Weihnachtsfeiertag mit der Gesetzesänderung faktisch eine Verschlechterung für diese Gewerbeart eingetreten, die eine Öffnung an den genannten Tagen in jedem Fall ausgeschlossen ist (§ 4 Abs. 3 Seite 2 Ladenöffnungsgesetz).

 

Daher ist das Bezirksamt an die für die Regelung der Ladenöffnungszeiten zuständige Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Frau Katrin Lompscher mit dem Begehren herangetreten, baldmöglichst eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Als maßgebender Grund wurden vom Bezirksamt insbesondere touristische Erwägungen genannt, denn die größeren Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte - wie z. B. an der Straße des 17. Juni - bilden eine Attraktion für die vielen auswärtigen Gäste, die gerade an diesen Feiertagen in unserer Stadt weilen.

 

Eine Durchschrift ist an den Wirtschaftssenator Harald Wolf gerichtet worden. 

 

In einer Stellungnahme des zuständigen Bezirksstadtrates an den Petitionsausschuss wurde bereits am 19. Dezember 2006 ausgeführt: “Eine Änderung des § 4 Abs. 3 Satz 4 des Ladenöffnungsgesetzes halte ich für unterstützungswürdig, sofern Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag geschützt bleiben.”

 

Da auch im Abgeordnetenhaus entsprechende Initiativen ankündigt wurden, bittet das Bezirksamt den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                    Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                                         Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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