Drucksache - 0260/3
1.
Bürgerfrage Sven
Walser Betr.
Verkehrszeichen im Kreuzungsbereich Gervinusstraße/ Dahlmannstraße 1.
Welcher Richtlinie oder gesetzlichen Vorgabe ist das
Bezirksamt im Kreuzungsbereich Gervinusstraße/Dahlmannstraße gefolgt, in dem
auf kürzester Strecke von ca. 20 Metern einer 30 km/h-Ausschilderung eine
weitere von 50 km/h und dieser sogleich wieder eine 30 km/h-Weisung folgt? 2.
Welche Unfallgefahren erkennt das Bezirksamt in dieser
– mithin 3 widersprüchliche Schilder unmittelbar hintereinander –
Regelung? 3.
Welche Not besteht für das Bezirksamt, dass diese von
mir bereits am 28.02. an die Stadträtin für Verkehr gestellte Frage bislang
nicht beantwortet werden konnte? Das Bezirksamt beantwortet die Bürgerfrage schriftlich wie
folgt: 1.
Welcher
Richtlinie oder gesetzlichen Vorgabe ist das Bezirksamt im Kreuzungsbereich
Gervinusstraße/Dahlmannstraße gefolgt, in dem auf kürzester Strecke von ca. 20
Metern einer 30km/h-Ausschilderung eine weitere von 50 km/h und dieser sogleich
wieder eine 30 km/h-Weisung folgt? Was
wie ein Schildbürgerstreich anmutet, hat einen formalen Grund, den ich Ihnen
erklären möchte: Gemäß
§ 41 Abs. 2 StV0 ist innerhalb geschlossener Ortschaften wieder auf die
stadtweite Geschwindigkeit von 50 km/h hinzuweisen, wenn vorher davon
abgewichen wurde. Bei
der Anordnung von 30 km/h für die Gervinusstraße handelt es sich um eine streckenweise
Geschwindigkeitsbeschränkung, also keine Tempo 30-Zonenregelung – für ein
bestimmtes abgegrenztes Gebiet. Diese sind seit November 2001 nur noch dort
zulässig, wo es keine Ampeln gibt. Der mit einer Ampel geregelte
Kreuzungsbereiche Droysen-/Windscheidstraße und Dahlmannstraße/Lewishamstraße
mussten von der 30 km/h-Regelung ausgespart werden, da in der Windscheidstrasse
noch Tempo 50 km/h gilt. Um
wieder eine Übersichtlichkeit in der Beschilderung zu erreichen, wird die
Straßenverkehrsbehörde Folgendes veranlassen: Im
Kreuzungsbereich der Gervinusstraße/Windscheidstraße wird die 50
km/h-Beschilderung aufgehoben, sobald – noch in diesem Jahr - für die
Windscheidstraße ebenfalls 30 km/h angeordnet wird. In die Prüfung sind noch
andere Behörden einzubeziehen, u. a. die für Lichtzeichenanlagen zuständige
Verkehrslenkung Berlin. Bei
dieser Prüfung wird auch die 50 km/h Beschilderung im Kreuzungsbereich
Dahlmannstraße/Lewishamstraße überprüft und ggf. versetzt werden. Eine
Entfernung der 50 km/h–Beschilderung ist hier jedoch nicht zulässig, weil
die Lewishamstrasse Tempo 50 bleiben wird. 2.
Welche
Unfallgefahren erkennt das Bezirksamt in dieser – mithin 3
widersprüchliche Schilder hintereinander – Regelung? Auch
wenn die Beschilderung möglicherweise Irritationen auslöst, sind Unfallgefahren
damit nicht verbunden, da es kaum möglich ist, auf die Höchstgeschwindigkeit im
Kreuzungsbereich zu beschleunigen. 3.
Welche Not
besteht für das Bezirksamt, dass diese von mir bereits am 28.02.2007 an die
Stadträtin für Verkehr gestellte Frage bislang nicht beantwortet werden konnte? Die
Beantwortung war für den 9.3. 2007 vorbereitet. Der Brief wurde dann nicht
abgeschickt, als Ihre Frage einging.
Angesichts des Aufgabenumfanges der Mitarbeiter bei kontinuierlich zurückgehendem
Personalumfang ist die von Ihnen gewünschte Beantwortung innerhalb einer Woche
zudem ein ehrgeiziges Ziel, was kaum zu erreichen ist. Bei
Verbesserungsvorschlägen im Straßenland werden meist Ortstermine vorgenommen,
die aus Wirtschaftlichkeitsgründen mit anderen Vorortaufgaben verbunden werden.
M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin 2.
Bürgerfrage Andreas
Markus Betr.
Reichsstraße 1.
Warum endet der Fahrradstreifen (vom Spandauer Damm
kommend) am Steubenplatz und ist bekannt, dass viele Radfahrer deshalb lieber
auf dem Fußgängerweg fahren und gerade ältere Menschen dadurch gefährdet
werden? 2.
Warum werden in der Reichsstraße keine
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, obwohl hier Tag und Nacht
“gerast” wird (leider hat die Polizei Berlin mir diese Frage noch
nicht beantwortet)? 3.
Warum wird die Reichsstraße nicht (aus
Sicherheitsgründen) in eine Tempo-30-Zone umgewandelt? Gerade in Höhe
Reichsstr./Eschenallee kommt es oft zu Unfällen (und sehr oft zu
Beinahe-Unfällen) aufgrund der mangelnden Sicht in den fließenden Verkehr. Ein
Grund hierfür ist die Parksituation und die zu schnell herannahenden
Verkehrsteilnehmer auf der Reichsstraße. Eine Tempo-30-Zone würde auch demjenigen
zugute kommen, der aus dem Parkhafen rückwärts in den fließenden Verkehr der
Reichsstraße fahren muss, denn auch hier besteht nur ungenügende Sicht auf den
Verkehr. 4.
Ist bekannt, wie hoch die Schadstoff-Belastung und
Lärmbelästigung durch den Verkehr in der Reichsstraße ist? Würde eine
Tempo-Beschränkung diese Werte minimieren, um für die Anwohner die Situation
erträglicher zu machen? Das Bezirksamt beantwortet die Bürgerfrage schriftlich wie
folgt: 1.
Warum
endet der Fahrstreifen (vom Spandauer Damm kommend) am Steubenplatz und ist
bekannt, dass viele Radfahrer deshalb lieber auf dem Fußgängerweg fahren und
gerade ältere Menschen dadurch gefährdet werden? Die Reichsstraße zählt zum übergeordneten Straßennetz und fällt damit in die Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin als zentraler Straßenverkehrsbehörde. Als der Radfahrstreifen vom Spandauer Damm bis zum Steubenplatz angeordnet wurde, hatte die damals zuständige Straßenverkehrsbehörde gegen eine Weiterführung bis zum Theodor-Heuss-Platz Bedenken, weil in dem Bereich ein hoher Ladebedarf besteht, der zur Folge hätte, dass der Angebotsstreifen ständig zugeparkt wäre und die Radfahrer in den fließenden Verkehr ausweichen müssten, was kein Sicherheitsgewinn wäre. Auch würde die verbleibende Fahrbahnbreite auf 3,20 – 3,70 m für den fließenden Verkehr schrumpfen und Rückstaubildungen bis zum Theodor-Heuss-Platz verursachen. Inzwischen fallen Radfahrangebotsstreifen auf Hauptverkehrsstraßen in die Zuständigkeit der Bezirke, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatverwaltung. Die Weiterführung des Radfahrangebotsstreifens wird auf Betreiben des Bezirkes jetzt wieder diskutiert. Im Dezember letzten Jahres wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit der Senatsverwaltung festgelegt, dass der Bezirk ein kleines Gutachten in Auftrag geben soll, auf dessen Grundlage eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Dies wird im Laufe des Jahres geschehen. 2.
Warum
werden in der Reichsstraße keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt,
obwohl hier Tag und Nacht “gerast” wird (leider hat die Polizei
Berlin mir diese Frage noch nicht beantwortet)? Geschwindigkeitskontrollen
fallen in die alleinige Zuständigkeit der Polizei. Sie führt diese nach eigenem
Ermessen durch. Eine Antwort auf Ihre Fragen haben wir seitens der Polizei
leider noch nicht erhalten. 3. Warum
wird die Reichsstraße nicht (aus Sicherheitsgründen) in eine Tempo- 30-Zone
umgewandelt? Gerade in Höhe Reichsstr./Eschenallee kommt es oft zu Unfällen
(und sehr oft zu Beinahe-Unfällen) aufgrund der mangelnden Sicht in den
fließenden Verkehr. Ein Grund hierfür ist die Parksituation und die zu schnell
herannahenden Verkehrsteilnehmer auf der Reichsstraße. Eine Tempo-30-Zone würde
auch demjenigen zugute kommen, der aus dem Parkhafen rückwärts in den
fließenden Verkehr der Reichsstraße fahren muss, denn auch hier besteht nur
ungenügenden Sicht auf den Verkehr. Es ist formal zwischen einer Tempo-30-Zone und einer streckenweisen Tempo-30 Anordnung zu unterscheiden. Bei Tempo 30-Zonenregelung gilt: Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Das trifft auf die Reichsstraße nicht zu. Auch dürfen keine Tempo 30-Zonen angeordnet werden, wo sich Lichtzeichenanlagen befinden. (Altbestände vor 2001 haben Bestandsschutz.) Für die streckenweise Beschilderung mit 30 km/h gilt das eingangs Gesagte, zudem zählt die Reichsstraße zum übergeordneten Straßennetz und fällt damit in die Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Diese hält an ihrem Straßennetz fest. 4.
Ist bekannt, wie hoch die Schadstoff-Belastung und Lärmbelästigung durch
den Verkehr in der Reichsstraße ist? Würde eine Tempo-Beschränkung diese Werte
minimieren, um für die Anwohner die Situation erträglicher zu machen? Auch hierfür liegt die Zuständigkeit bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Nach den bisherigen Ergebnissen der
untersuchten Hauptverkehrsstraßen auf Schadstoff- und Lärmbelastung fällt die
Reichsstraße nicht unter die hochbelasteten Straßen, die verkehrliche Maßnahmen
wie Geschwindigkeitsbeschränkungen zur
Reduzierung rechtfertigen würden – wie sie beispielsweise auch von der
BVV gefordert werden. Die Reichsstraße wird in die berlinweiten Untersuchungen
zur Teilräumlichen Lärmminderungsplanung einbezogen werden. Möglicherweise gibt
es dann die Chance dort Tempo 30 oder andere Lärmminderungsmaßnahmen
einzuführen. M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin 3. Bürgerfrage Jochen Schwemer Betr. Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung 1.
Teilt
das Bezirksamt die Auffassung, dass es nach Kenntnis von mehreren Tausend
gesammelten Unterschriften im Vorfeld des Bürgerbegehrens und im Bürgerbegehren
selbst von ca. 11.000 sowie der bereits überdeutlich zum Ausdruck gebrachten
Existenznot der ansässigen Gewerbetreibenden nun geboten wäre, die Einwohner
per Bürgerentscheid zu befragen? 2.
Welche
Maßnahmen hat das BA zwischenzeitlich unternommen, um die Situation des
ruhenden Verkehrs in den geplanten Ausweitungsgebieten selbst zu prüfen,
nachdem von den Anwohnern bereits mehrfach begründet Kritik an dem
“Gutachten” der CS-Ingenieurgesellschaft geäußert und derselbe
Gutachter bereits in Berlin Mitte “schöngerechnet” (Berliner Zeitung
vom 26.05.2006) hat? 3.
Wie
wird nach Auffassung des Bezirksamtes der Landesrechnungshof eine Aussc
hreibung und die etwaige Beauftragung eines Automatenherstellers sowie etwaige
Anstellungen beim Ordnungsamt bewerten im Falle, dass die offensichtlich falsche
Auswertung des Bürgerbegehrens vom Verwaltungsgericht korrigiert werden würde? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin
Schmiedhofer. 4. Bürgerfrage Otto Simon Betr.
Kostenerhebung zur Parkraumbewirtschaftung Wie wird nach Auffassung des Bezirksamtes der
Landesrechnungshof die Tatsache beurteilen, dass das Gutachten der
CS-Ingenieurgesellschaft für 26.000 – 29.000 € zur geplanten
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im krassen Widerspruch zum Gutachten zur
Heilbronner- und Gervinusstraße steht, und eine substantiierte Bürgerumfrage
eines namhaften Meinungsforschungsinstituts maximal 17.000 € gekosten
hätte? Das Bezirksamt beantwortet die Bürgerfrage schriftlich wie
folgt: Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben ihre Grundlage im
Straßenverkehrsrecht. Sie müssen daher ausführlich begründet sein, um einer
eventuellen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung
standhalten zu können. Die Beauftragung eines Verkehrgutachten ist auch in
Anbetracht der Größe des Gebietes in jedem Fall erforderlich. Dies ist auch dem
Landesrechnungshof bekannt. Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im westlichen Innenstadtbereich beruht in erster Linie auf dem Planungskonzept für Parkraumbewirtschaftung für Gesamtberlin und ist Teil des Stadtentwicklungsplans Verkehr, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt wurde. Die dort dargestellte gesamtstädtische Bewirtschaftungskulisse zeigt jedoch nur in groben Umrissen potentielle Bewirtschaftungsgebiete. Es ist Aufgabe der Bezirke, die Gebietsabgrenzung für jeden Bereich gutachtlich zu bestätigen und zu konkretisieren. Auf der Grundlage der BVV-Beschlüsse Drs. Nr. 1469/2 vom 18.08.2005 und Drs. Nr. 1911/2 vom 27.04.2006 wurde für das potentielle Erweiterungsgebiet ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses ergab, dass der Parkdruck sehr hoch ist und verschiedene Nutzergruppen um die wenigen freien Stellplätze konkurrieren. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßenverkehrsrecht für eine Erweiterung erfüllt. Das Gutachten für den Bereich Heilbronner –Gervinusstraße sollte nicht ermitteln inwieweit eine Parkraumbewirtschaftung sinnvoll ist, sondern welche verkehrlichen Auswirkungen durch etwaige zukünftige Bebauungen zu erwarten seien. Insofern konnte in diesem Rahmen keine fundierte Aussage zur Parkraumbewirtschaftung gemacht werden. Abgesehen davon, wird im Gutachten Heilbronner-Gervinusstrasse die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung als eine bedenkenswerte verkehrliche Entlastungsstrategie aufgeführt und eine Untersuchung vorgeschlagen. Auf Seite 22 des Gutachtens heißt es: “Das Untersuchungsgebiet sollte Teil einer oder mehrerer Bewirtschaftungszonen sein.” Eine repräsentative Umfrage kann ein Verkehrsgutachten keinesfalls ersetzen und würde somit zusätzliche Kosten verursachen. M.
Schmiedhofer Bezirksstadträtin 5. Bürgerfrage Christiane
Knoblauch Betr.
Teilungsbeschluss zum B-Plan IX-60 1.
In
welcher Sitzung fasste das Bezirksamt den Beschluss, den Bebauungsplan IX-60 zu
teilen und ausschließlich das Areal der Freien Volksbühne mit der B-Plan-Nr.
IX-60-1 weiterhin planerisch zu bearbeiten? 2.
Welche
Gründe waren für den Teilungsbeschluss maßgebend? 3.
In
welcher BVV und mit welcher Mehrheit wurde dem Verkauf des Areals der Freien
Volksbühne mit der B-Plan-Nr. IX-60-1 an Neubau Schwerin zugestimmt? 4.
In
welcher Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung werden die anderen Parteien
des Bezirksamtes über die Teilung und Verkauf informiert? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage schriftlich
wie folgt: 1.
In welcher Sitzung fasste das Bezirksamt den Beschluss, den
Bebauungsplan IX-60 zu teilen und ausschließlich das Areal der Freien
Volksbühne mit der B-Plan-Nr. IX-60-1 weiterhin planerisch zu bearbeiten? 2.
Welche Gründe waren für den Teilungsbeschluss maßgebend? Der Bebauungsplan IX-60 bildet das auch heute noch geltende
Planungsrecht. Am 12.01.1993 fasste das Bezirksamt den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan IX-60-1, dessen Geltungsbereich den
gesamten Block umfasste. Wesentliche
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens IX-60-1 war – unter Aufhebung des festgesetzten
Bebauungsplanes IX-60 - die planungsrechtliche Umsetzung folgender Nutzungskonzeption: -
Erweiterung
des Standortes der damaligen Hochschule der Künste (heute UdK) unter Inanspruchnahme
einer Grundstücksteilfläche des Theatergrundstückes nach Abriss der dort
vorhandenen Parkpalette, -
Standortsicherung
und –arrondierung von örtlichen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätte,
Parkanlage mit Spiel- und Bolzplatz) auf der ehemaligen Verkehrsstrasse der
Meierottostraße und einer ungenutzten Teilfläche des angrenzenden
Theaterstandortes und -
Festsetzung
der Straßenbegrenzungslinie der Nordseite Meierottostraße entsprechend dem
derzeitigen Ausbauzustand; Aufgabe der überholten Verkehrsplanung. Das Bebauungsplanverfahren wurde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss nicht aktiv betrieben; das Bebauungsplanverfahren IX-60-1 mit der oben dargestellten Nutzungskonzeption ruhte, da die geplante Erweiterung der Hochschule der Künste nicht in die Investitionsplanung aufgenommen wurde. Auch Überlegungen, die geplante Erweiterung in Form einer in ein Hotelprojekt integrierten Hochschulnutzung modifiziert weiterzuführen, wurden aufgegeben. Das Bebauungsplanverfahren IX-60-1 wurde mit BA-Beschluss
vom 27.04.2004 eingestellt (gleichzeitig Aufstellung 4 – 18 VE). 3.
In welcher BVV und mit welcher Mehrheit wurde dem Verkauf
des Areals der Freien Volksbühne mit der B-Plan-Nr. IX-60-1 an Neubau Schwerin
zugestimmt? Bei dem Verkauf des Grundstückes im Jahr 1999 handelte es
sich um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem damaligen
Grundstücksbesitzer, dem Verein der Freien Volksbühne Berlin und dem heutigen
Grundstückseigentümer. Die bezirklichen Gremien haben generell keinen Einfluss auf
den Abschluss von privatrechtlichen Kaufverträgen. 4.
In welcher Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung werden
die anderen Parteien des Bezirksamtes über die Teilung und Verkauf informiert? Die formale Unterrichtung der BVV über die Aufstellung des
Bebauungsplanentwurfes IX-60-1 über eine Vorlage zur Kenntnisnahme wurde
seinerzeit zurückgestellt, da bereits kurz nach Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes
IX-60-1 von Seiten der UdK (vormals HdK) mitgeteilt wurde, dass für die
beabsichtigte bauliche Erweiterung keine Investitionsmittel zur Verfügung
stehen. Seit Mitte der 90er Jahre war u.a. durch umfangreiche Berichterstattung
in der Presse bekannt, dass mit Fortfall der Subventionen durch das Land Berlin
erhebliche finanzielle Probleme für den Verein der Freien Volksbühne Berlin
bestanden; das Theatergrundstück wurde 1999 veräußert. Aktenkundig ist, dass
der Ausschuss für Bauleitplanung in seiner Sitzung am 24. Juni 1999 u.a. über
den Grundstücksverkauf informiert wurde. Über die beabsichtigte Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens IX-60-1 und die beabsichtigte Aufstellung des
Bebauungsplans 4-18 VE wurden die Fraktionen und fraktionslosen Bezirksverordneten
im Vorfeld der Beschlussfassung durch das Bezirksamt mit Schreiben des
zuständigen Abteilungsleiters vom 11. März 2004 informiert. Die Thematik stand
– ebenfalls im Vorfeld der Bezirksamtsbeschlussfassung – im
Ausschuss für Bauleitplanung in der Sitzung am 13. April 2004 auf der
Tagesordnung. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 6. Bürgerfrage Joachim
Neu Betr.
Verkehrsprobleme rund um den Stuttgarter Platz 1.
Warum
war dem Bezirksamt das 125-jährige Jubiläum der Eröffnung der Stadtbahn
(07.02.2007) – damit der erstmaligen Bahnverkehrsverbindung zwischen den
damals selbstständigen Städten Berlin und Charlottenburg – und parallel
hierzu der Einweihung der Bahnhöfe Zoo und Charlottenburg kein Gedenken wert? 2.
Ist
das Areal vor dem Bahnhof Charlottenburg – Eigentümer die Deutsche Bahn
AG – “öffentlich gewidmetes Straßenland” und ist
infolgedessen der Bezirk für die planerische und finanzielle Gestaltung
(besonders was die Fahrradabstellanlagen betrifft) zuständig? 3.
Was
gedenkt das BA zu unternehmen, dass am Stuttgarter Platz eine einheitliche
Verkehrsgeschwindigkeit mit Tempo 30 in der Zukunft gilt (bisher: zwischen Wilmersdorfer
Str. und Kaiser-Friedrich-Str.: 50er-Zone, zwischen Kaiser-Friedrich-Str. und
Windscheidstr.: 30er-Zone, ab Windscheidstr.: 50er-Zone und nachts zwischen 22
und 6 Uhr: 30er-Zone, und der gesamte Raum der unteren Verkehrsbehörde unterstellt
wird? 4.
Welche
Einnahmen flossen dem BA durch die Parkraumbewirtschaftung auf dem östlichen
Parkplatz zu und beabsichtigt das BA dieselbigen bei einer zwischenzeitlichen
Wiedernutzung – bis zum Beginn der Bauarbeiten – für Grünausgleich
(außerhalb des planfestgestellten Bereiches) zur Verfügung zu stellen? 5.
Akzeptiert
das BA die Absicht der BVG, den zahlreich genutzten Bushalt an der Lewishamstr./Ecke
Gervinusstr. aufzuheben? 7. Bürgerfrage Ilona
Milatz Betr.
Bebauungspläne auf dem westlichen Carstenn’schen Segment Das oben genannte Areal steht als ein hervorragendes
Beispiel für eine Ursprungssituation in der Stadtplanung Berlins und ist daher
als architektur- und stadthistorisch wertvoll und erhaltenswert einzustufen.
Insbesondere muss dabei der von jeher gegebene Kulturstandort beachtet werden.
Eine zusätzliche Bebauung des Carstenn’schen Segmentes (4 Wohntürme, 1
Tiefgarage, Verlagerung der “bjV”) ist in Bezug auf dessen Denkmaleigenschaften
(Struktur, Bebauung) inakzeptabel. Eine angemessene Würdigung der aktuellen
Situation -
UdK
= Baudenkmal -
Festspielhaus
= Baudenkmal als Solitär errichtet -
ehemaliges
Lehrerhaus = Baudenkmal ist durch die von der Neubau vorgestellten Projekte nicht
gegeben, weder in Bezug auf Abstandsflächen noch Umgebungsschutz. 1.
Ist
Herrn Baustadtrat Gröhler und den Bezirksverordneten bekannt, ob der Bauherr
(Unternehmensgruppe Neubau) seine Pläne für ein Bauvorhaben auf dem o.g. Areal
der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. dem Landesdenkmalamt vorgelegt und eine
Genehmigung dafür eingeholt hat? 2.
Wenn
nein, warum nicht? 3.
Wenn
ja, wann: a) Eingangsdatum der vorgestellten Pläne der/s
Verantwortlichen. Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR
Gröhler. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |