Drucksache - 0259/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 05.07.2007 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, durch welche organisatorischen Maßnahmen die Anwohner/innen und die Gewerbetreibenden rund um das Messegelände von den Belastungen des zusätzlich ruhenden Verkehrs anlässlich von Messeveranstaltungen befreit werden können. Dabei ist ggf. die Möglichkeit der Einrichtung einer Sonderparkzone zu prüfen.
Sonderparkzone um das Olympiastadion an Veranstaltungstagen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bereich des Olympiastadions eine Sonderparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen zu folgenden Bedingungen umzusetzen ist: - Für die Einrichtung der Sonderparkzone ist der im Folgenden eingegrenzte Bereich vorzusehen: Nördlich: Charlottenburger Chaussee (ab Höhe U-Bhf. Ruhleben) inkl. der Siedlung Ruhleben, Spandauer Damm bis Bolivarallee Östlich: Bolivarallee über Steubenplatz und Preußenallee bis Heerstraße Südlich: Bereich zwischen Teufelsseestraße und Am Postfenn weiter über die Heerstraße bis Westlich: Glockenturmstraße bis Friedrich-Friesen-Allee Über Friedrich-Friesen-Allee, Hanns-Braun-Straße und Rominter Allee bis Ruhleben schließt sich der Ring um das Olympiastadion. In den die Zone eingrenzenden Straßen Charlottenburger Chaussee, Spandauer Damm und Rominter Allee sowie in der Heerstraße (Nebenfahrbahnen) ist das Parken wie bisher eingerichtet erlaubt. Die Flatowallee und bei Bedarf (Fantrennung) die Olympische Straße werden zum Busparken freigegeben.
- Diese Sonderparkzone gilt nur an Tagen mit Großveranstaltungen im Olympiastadion (Fußballspiele, Konzerte etc.) von jeweils 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsende des betroffenen Tages. - An diesen Tagen darf in dem oben eingegrenzten Bereich außerhalb der gewerblichen Parkraumflächen (z. B. Olympiastadion-Parkplätze, Holländer-Parkplatz) nur parken, wer über eine Anwohnervignette verfügt. - Eine Anwohnervignette ist PKW-gebunden nur an Anwohner und im Gebiet angesiedelten Gewerbetreibenden mit jährlicher Gültigkeit für eine Bearbeitungsgebühr von maximal Euro 15,00 zu vergeben. Es gelten dieselben Ausgabe-Modalitäten wie in Parkraumbewirtschaftungszonen. Die Vignette benötigen nur Anwohner und Gewerbetreibende, die während der Veranstaltungstage auf öffentlichem Straßenland parken wollen. - Die Einnahmen aus den Anwohner-Vignetten sind ausschließlich zur Refinanzierung der Maßnahme (Schilderaufstellung etc.) einzusetzen. - Das Gebiet ist durch geeignete Schilder zu markieren, auf denen jeweils der Zeitraum der Sonderparkzonen-Gültigkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn bekannt gemacht wird. - Nach Einrichtung der Sonderparkzone setzt das Ordnungsamt die Beachtung des Parkverbotes gegenüber Falschparkern konsequent durch. - Sollte durch Einrichtung der Sonderparkzone der Parkplatzsuchverkehr in die angrenzenden Wohnsiedlungen verdrängt werden, ist zeitnah eine Ausweitung auf den östlichen Bereich über Spandauer Damm bis Königin-Elisabeth-Straße und über diese bis Messedamm und Eichkampstraße zu den oben genannten Bedingungen zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.
Stadionparkzone für Anwohnerinnen und Anwohner kostenneutral umsetzen Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, ergänzend zum Beschluss DS-Nr. 0015/3 zur Einführung einer Sonderparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen beim Senat in weiteren Prüfverfahren einzufordern, dass die Maßnahme für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wie für die Gewerbetreibenden vor Ort kostenneutral bleibt. Dazu soll das Bezirksamt gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung respektive Inneres und Sport Gespräche mit der Olympiastadion Berlin GmbH und Hertha BSC aufnehmen mit dem Ziel, diese als Hauptverursacher an der Umsetzung einer Stadionparkzone finanziell und logistisch zu beteiligen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2008 über die Aufnahme der Gespräche und die Ergebnisse zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Auf die Zwischenberichte vom 19.06.2007, 21.08.2007, 09.12.2008 und 09.02.2010 wird verwiesen.
Im Rahmen der Prüfung der obengenannten Beschlüsse wurde ein verkehrliches Gutachten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war es, neben der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eine Wirkungsanalyse durchzuführen und eine Aufwandsschätzung vorzunehmen.
Die Schätzung des Kostenaufwands ergab im Einzelnen folgende Kosten:
Überwachung je Veranstaltung 18.000 € Beschilderung einmalig 28.000 € Ampelabdeckung je Veranstaltung 14.400 €.
Die Kostenabschätzung wurde im Rahmen eines Fachgespräches nochmals überprüft. Im Ergebnis müsste der Ansatz für die Ausgabe der Einfahrtsberechtigungen um weitere 20% erhöht werden. Eine Beteiligung an den Kosten durch Dritte ist nicht zu erwarten. Sowohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als auch die Olympiastadion GmbH teilten mit, dass sie keinen Beitrag leisten können. Aufgrund des Abstiegs lässt die finanzielle Situation des Fußballvereins Hertha BSC keinen finanziellen Spielraum erwarten. Somit müsste der Bezirk die gesamten Kosten alleine tragen. Bei 10 Veranstaltungen im Jahr wären durch das Bezirksamt Kosten in Höhe ca. 610.000 € aufzubringen. Diese Kosten können aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht durch Einsparungen an anderer Stelle aufgebracht werden.
Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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