Drucksache - 0259/3  

 
 
Betreff: Sonderparkzone Messe Berlin
Neu: Ruhender Verkehr im Bereich des Messegeländes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Riedel/Tazegül 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
16.05.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
05.07.2007 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 05.07.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, durch welche organisatorischen Maßnahmen die Anwohner/innen und die Gewerbetreibenden rund um das Messegelände von den Be­lastungen des zusätzlich ruhenden Verkehrs anlässlich von Messeveranstaltungen befreit werden können.

Dabei ist ggf. die Möglichkeit der Einrichtung einer Sonderparkzone zu prüfen.

 

 

Sonderparkzone um das Olympiastadion an Veranstaltungstagen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bereich des Olympiastadions eine Son­derparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen zu folgenden Bedingungen umzuset­zen ist:

- Für die Einrichtung der Sonderparkzone ist der im Folgenden eingegrenzte Bereich

vorzusehen:             

Nördlich: Charlottenburger Chaussee (ab Höhe U-Bhf. Ruhleben) inkl. der

Siedlung Ruhleben, Spandauer Damm bis Bolivarallee

Östlich: Bolivarallee über Steubenplatz und Preußenallee bis Heerstraße

Südlich: Bereich zwischen Teufelsseestraße und Am Postfenn weiter über die

Heerstraße bis

Westlich: Glockenturmstraße bis Friedrich-Friesen-Allee

Über Friedrich-Friesen-Allee, Hanns-Braun-Straße und Rominter Allee bis Ruhleben schließt sich der Ring um das Olympiastadion. In den die Zone eingrenzenden Straßen Charlotten­burger Chaussee, Spandauer Damm und Rominter Allee sowie in der Heerstraße (Neben­fahrbahnen) ist das Parken wie bisher eingerichtet erlaubt. Die Flatowallee und bei Bedarf (Fantrennung) die Olympische Straße werden zum Busparken freigegeben.

 

- Diese Sonderparkzone gilt nur an Tagen mit Großveranstaltungen im Olympiastadion (Fußballspiele, Konzerte etc.) von jeweils 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis Ve­ranstaltungsende des betroffenen Tages.

- An diesen Tagen darf in dem oben eingegrenzten Bereich außerhalb der gewerblichen Parkraumflächen (z. B. Olympiastadion-Parkplätze, Holländer-Parkplatz) nur parken, wer über eine Anwohnervignette verfügt.

- Eine Anwohnervignette ist PKW-gebunden nur an Anwohner und im Gebiet angesiedelten Gewerbetreibenden mit jährlicher Gültigkeit für eine Bearbeitungsgebühr von maximal Euro 15,00 zu vergeben. Es gelten dieselben Ausgabe-Modalitäten wie in Parkraumbewirtschaf­tungszonen. Die Vignette benötigen nur Anwohner und Gewerbetreibende, die während der Veranstaltungstage auf öffentlichem Straßenland parken wollen.

- Die Einnahmen aus den Anwohner-Vignetten sind ausschließlich zur Refinanzierung der Maßnahme (Schilderaufstellung etc.) einzusetzen.

- Das Gebiet ist durch geeignete Schilder zu markieren, auf denen jeweils der Zeitraum der Sonderparkzonen-Gültigkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn bekannt gemacht wird.

- Nach Einrichtung der Sonderparkzone setzt das Ordnungsamt die Beachtung des Parkver­botes gegenüber Falschparkern konsequent durch.

- Sollte durch Einrichtung der Sonderparkzone der Parkplatzsuchverkehr in die angrenzen­den Wohnsiedlungen verdrängt werden, ist zeitnah eine Ausweitung auf den östlichen Be­reich über Spandauer Damm bis Königin-Elisabeth-Straße und über diese bis Messedamm und Eichkampstraße zu den oben genannten Bedingungen zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.

 

 

Stadionparkzone für Anwohnerinnen und Anwohner kostenneutral umset­zen

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2008 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ergänzend zum Beschluss DS-Nr. 0015/3 zur Einführung einer Sonderparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen beim Se­nat in weiteren Prüf­verfahren einzufordern, dass die Maßnahme für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwoh­ner wie für die Gewerbetreibenden vor Ort kostenneutral bleibt.

Dazu soll das Bezirksamt gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadt­entwicklung respektive Inneres und Sport Gespräche mit der Olympiastadion Berlin GmbH und Hertha BSC aufnehmen mit dem Ziel, diese als Hauptverursacher an der Umsetzung einer Stadionparkzone finanziell und logistisch zu beteiligen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2008 über die Aufnahme der Gespräche und die Ergeb­nisse zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf die Zwischenberichte vom 19.06.2007, 21.08.2007, 09.12.2008 und 09.02.2010 wird verwie­sen.

 

Im Rahmen der Prüfung der obengenannten Beschlüsse wurde ein verkehrliches Gutachten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war es, neben der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eine Wirkungsanalyse durchzufüh­ren und eine Aufwandsschätzung vorzunehmen.


Die rechtliche und verkehrliche Prüfung ergab, dass nur die Einrichtung einer Anwohner­schutzzone mit entsprechenden Absperrungen, Zufahrtberechtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Einlasskontrollen an den Veranstaltungstagen möglich ist.

             

Die Schätzung des Kostenaufwands ergab im Einzelnen folgende Kosten:


Ausgabe der Einfahrtsberechtigungen              264.000 €

Überwachung je Veranstaltung                              18.000 €

Beschilderung einmalig                                            28.000 €

Ampelabdeckung je Veranstaltung                              14.400 €.

 

Die Kostenabschätzung wurde im Rahmen eines Fachgespräches nochmals überprüft. Im Ergebnis müsste der Ansatz für die Ausgabe der Einfahrtsberechtigungen um weitere 20% erhöht werden.

Eine Beteiligung an den Kosten durch Dritte ist nicht zu erwarten. Sowohl die Senatsverwal­tung für Stadtentwicklung als auch die Olympiastadion GmbH teilten mit, dass sie keinen Beitrag leisten können. Aufgrund des Abstiegs lässt die finanzielle Situation des Fußballver­eins Hertha BSC keinen finanziellen Spielraum erwarten. Somit müsste der Bezirk die ge­samten Kosten alleine tragen. Bei 10 Veranstaltungen im Jahr wären durch das Bezirksamt Kosten in Höhe ca. 610.000 € aufzubringen. Diese Kosten können aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht durch Einsparungen an anderer Stelle aufgebracht werden.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                     Bezirksstadträtin


 

 
 

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