Drucksache - 0252/3
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV gegenüber Quartalsberichte zur laufenden
Haushaltswirtschaft zu geben. Diese sollen jeweils im Folgemonat des zurückliegenden
Quartals im Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform behandelt werden und
dazu bis zum 10. des jeweiligen Monats (Januar, April, Juli, Oktober) den
Mitgliedern des Ausschusses vorliegen. Diese Quartalsberichte sollen die Ist-Werte der Einnahmen
und Ausgaben in den einzelnen Einnahme- und Ausgabegruppen auflisten. Dabei
sollen die Gesamtsummen dargestellt werden sowie die Aufschlüsselung zum einen
nach Abteilungen, zum anderen nach Einzelplänen. Diese Ist-Werte sollen sodann den entsprechenden Planwerten
der Einnahmen und Ausgabengruppen (sich ergebend aus den Haushaltsansätzen mit
den Faktoren ¼, ½, ¾ und 1 für das jeweilige Quartal multipliziert) die
Differenz absolut und in Prozent der Über- oder Unterschreitung
gegenübergestellt werden. Einzeltitel, die vom Planwert (Haushaltsansatz mit den
Faktoren ¼, ½, ¾ und 1 multipliziert) für das jeweilige Quartal um mehr als 25%
nach oben oder unten in der relativen Betrachtung oder aber um mehr als 10.000
€ in den Absolutenwerten abweichen, sind in den Betrachtungen der
jeweiligen Abteilung oder des Einzelplans gesondert auszuweisen und zu begründen. Der BVV ist erstmals zum 10. April 2007 und dann fortlaufend
zu berichten. |
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