Drucksache - 0249/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 26.04.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert auf das Landesverwaltungsamt dahingehend einzuwirken,
dass bei Ausschreibungen für den Postversand die Berücksichtigung der Tarifbindung
und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen geprüft und von den Bewerbern eingefordert
wird. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Gemäß §97 Abs. 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden Aufträge an
fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben; andere
oder weitergehende Anforderungen an Auftragnehmer sind nur dann zulässig, wenn
dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. Eine solche landesgesetzliche
Regelung enthält § 2 Satz 1 des Berliner Vergabegesetzes (VgG Bln). Danach erhalten
solche Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereit stellen
oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Eine Anwendung dieser Regelungen über den gesetzlichen Tatbestand hinaus
ist mit §97 Abs. 4 GWB nicht vereinbar. Am
14.03.2007 wurde dem Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
berichtet, dass das Bezirksamt beabsichtigt, dem Ausschreibungsverfahren des
Landesverwaltungsamtes (LVwA) für den Versand von Poststücken (Laufzeit des
Vertrags ab 01.10.2007) beizutreten. Die entsprechende Beitrittserklärung gab
das Bezirksamt am 16.03.2007 ab – verbunden mit der Bitte, “dass
die Einrichtung von Ausbildungsplätzen beim Auftragnehmer zu einem
Ausschreibungskriterium erhoben wird”. Das
Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt anzusehen. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat |
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