Drucksache - 0242/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Wie stellt sich nach der Verlagerung
des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes (KJGD) in das Gesundheitsamt die
abteilungsübergreifende Kooperation mit der Verwaltung des Jugendamts im
“Netzwerk Kinderschutz” dar? 2. An welchen Schnittstellen in der Verwaltung
sind noch Defizite in der Koordination auszumachen und wie und wann werden
diese behoben sein? 3. Welche Veränderungen treten durch
das “Netzwerk Kinderschutz” in der Aufnahme und Bearbeitung von
Verdachtsfällen auf und nach welchen Kriterien wird die standardisierte
Dokumentation vorgenommen? 4. Wie erfolgt die interne Kooperation
mit niedergelassenen Ärzten, Hebammen und den freien Trägern der Jugendhilfe
und die externe Bekanntmachung des Netzwerkes an den Schulen,
Jugendeinrichtungen und anderen Institutionen (welchen?) des Bezirks? 5.
Wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bezirksamt künftig für das
“Netzwerk Kinderschutz” tätig und wie beurteilt das Bezirksamt die
Personaldecke? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |