Drucksache - 0228/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass die Vergleichbarkeit der Kosten der Verwaltungstätigkeit der verschiednen Bezirke durch zahlreiche Umbuchungsmöglichkeiten in der KLR im Haushaltsjahr in keiner Weise gegeben ist und wie bewertet das Bezirksamt dieses? 2. Welche Folgen hätte es für den Haushalt
und die KLR, wenn sich der Bezirk zum Beispiel entschließen würde, in diesem
Jahr 700 neue Bäume zu pflanzen oder auf allen Spielplätzen den Sand
austauschen zu lassen? 3. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass
die Wiederbesetzung freier Stellen über Monate durch den Stellenpool verzögert
und dadurch die KLR verzerrt wird und wie bewertet das Bezirksamt diese
Vorgehensweise? 4. Wie beurteilt das Bezirksamt unter
Berücksichtigung der Schwierigkeiten Haushaltsrestriktionen, KLR und Probleme
der Personalwirtschaft (z.B. Einstellungsstop) die Möglichkeiten der Steuerung
durch Service- und Zielvereinbarungen nach dem
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz? Schriftliche Beantwortung: 1.
Trifft es zu, dass die Vergleichbarkeit der Kosten der
Verwaltungstätigkeit der verschiedenen Bezirke durch zahlreiche Umbuchungsmöglichkeiten in der KLR im Haushaltsjahr in keiner Weise gegeben ist und wie bewertet das Bezirksamt dieses? Die Vergleichbarkeit der Kosten unterjährig ist durch einzelne
Umbuchungen bzw. Korrekturen nur geringfügig beeinträchtigt. Es ist sogar gewollt, dass erkannte
Fehler korrigiert werden oder bewusst durch Organisationsmaßnahmen umgesteuert
wird. Der Vergleich zum Median hat
übrigens gegenüber einem
Durchschnittswert den Vorteil, dass Extremwerte am oberen oder unteren Ende der
Stückkostenreihe keinen Einfluss auf den Median haben. 2.
Welche Folgen hätte es für den Haushalt und die KLR, wenn sich der
Bezirk zum Beispiel entschließen würde, in diesem Jahr 700 neue Bäume zu pflanzen oder auf allen Spielplätzen den Sand austauschen zu lassen?
Die Neupflanzung von 700
Straßenbäumen in diesem Jahr würde 700 T€ kosten. In der KLR würden diese 700 T€
als Personal- und Sachkosten auf dem Produkt 64951 Straßenbäume – Pflege und
Unterhaltung abgebildet werden. Ab dem Folgemonat würde sich auch die
Mengenbuchung bei diesem Produkt (Bezugsgröße ist die Anzahl vorhandener Bäume) um 700 Stück
erhöhen. Im Jahr der Pflanzung würden die Stückkosten des Produktes über dem
Median liegen. Für die Budgetberechnung werden dann aber die höheren Mengen
wirksam, so dass mit der Verzögerung von maximal 2 Jahren das Budget für die
vorhandenen Bäume wieder auskömmlich wäre. Der Austausch von Spielsand auf
allen öffentlichen Spielplätzen würde bei ca. 120.000 m² Sandspielfläche, unter
der Berücksichtigung der Entfernung des alten und Einbringung des frischen
Sandes, rd. 3,6 Mio € erforderlich machen. Wenn es auch nicht wahrscheinlich
ist, dass in der Realität dieser Fall eintritt, würden die Kosten des Produktes
72640 Öffentliche Spiel – und Bewegungsflächen (Bezugsgröße ist die Zahl
der vorhandenen m²) um 3,6 Mio € Personal- und Sachkosten ansteigen. Bei der Budgetberechnung hätten wir dann eine große Differenz zwischen vorhandenen budgetwirksamen Istkosten und dem errechneten Budget. Das muss aber kein Problem darstellen, weil die auf der Grundlage des Medians und der vorhandenen Fläche errechnete Zuweisung für das Budgetjahr (z.B. 2009) für die “normale” Pflege durchaus auskömmlich sein kann. Bei dieser angestellten Betrachtung musste unberücksichtigt
gelassen werden, dass die Finanzierung der Neupflanzung der Straßenbäume und des
Austausches von Spielsand bei einem oder mehreren anderen Produkten eine
Minderausgabe erfolgen muss, da die genannten Haushaltsmittelt nicht zusätzlich
zur Verfügung stehen würden. 3.
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Wiederbesetzung freier Stellen
über Monate durch den Stellenpool verzögert und dadurch die KLR verzerrt wird
und wie bewertet das Bezirksamt diese Vorgehensweise? Nein, das Bezirksamt kann dies nicht
bestätigen. Was die KLR betrifft, werden für
unbesetzte Stellen in der KLR keine Personalkosten gebucht. Das muss aber
keinen Einfluss auf die Stückkosten der Produkte haben, weil ja auch
entsprechend weniger Mengen erstellt werden. Bei Produkten mit statischer
Bezugsgröße würden die Stückkosten der Produkte sinken. Für die Budgetberechnung
hat das aber keine Auswirkungen, da der Median Grundlage der Berechnung ist. Die Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten, da das
derzeitige Bezirksamt keine Erfahrungen mit Ziel- und Servicevereinbarungen
hat. Die KLR dürfte sich dabei jedoch
keineswegs als Schwierigkeit darstellen, weil sie nur die Datengrundlage für
eine produktorientierte Planung darstellt. |
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