Drucksache - 0228/3  

 
 
Betreff: KLR: Sinn und Unsinn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Ludwig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
10.04.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
08.05.2007 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage CDU-Fraktion vom 06.03.2007
Schriftliche Beantwortung vom 24.05.2007

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.         Trifft es zu, dass die Vergleichbarkeit der Kosten der Verwaltungstätigkeit der verschiednen Bezirke durch zahlreiche Umbuchungsmöglichkeiten in der KLR im Haushaltsjahr in keiner Weise gegeben ist und wie bewertet das Bezirksamt dieses?

 

2.         Welche Folgen hätte es für den Haushalt und die KLR, wenn sich der Bezirk zum Beispiel entschließen würde, in diesem Jahr 700 neue Bäume zu pflanzen oder auf allen Spielplätzen den Sand austauschen zu lassen?

 

3.         Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Wiederbesetzung freier Stellen über Monate durch den Stellenpool verzögert und dadurch die KLR verzerrt wird und wie bewertet das Bezirksamt diese Vorgehensweise?

 

4.         Wie beurteilt das Bezirksamt unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten Haushaltsrestriktionen, KLR und Probleme der Personalwirtschaft (z.B. Einstellungsstop) die Möglichkeiten der Steuerung durch Service- und Zielvereinbarungen nach dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz?

 

 

 

Schriftliche Beantwortung:

 

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.      Trifft es zu, dass die Vergleichbarkeit der Kosten der Verwaltungstätigkeit der

verschiedenen Bezirke durch zahlreiche Umbuchungsmöglichkeiten in der KLR im Haushaltsjahr in keiner Weise gegeben ist und wie bewertet das Bezirksamt dieses?

 

Die Vergleichbarkeit  der Kosten unterjährig ist durch einzelne Umbuchungen bzw. Korrekturen nur geringfügig beeinträchtigt.

Es ist sogar gewollt, dass erkannte Fehler korrigiert werden oder bewusst durch Organisationsmaßnahmen umgesteuert wird.

Der Vergleich zum Median hat übrigens gegenüber  einem Durchschnittswert den Vorteil, dass Extremwerte am oberen oder unteren Ende der Stückkostenreihe keinen Einfluss auf den Median haben.

 

2.      Welche Folgen hätte es für den Haushalt und die KLR, wenn sich der Bezirk zum

     Beispiel entschließen würde, in diesem Jahr 700 neue Bäume zu pflanzen oder

     auf allen Spielplätzen den Sand austauschen zu lassen?

 

Die Neupflanzung von 700 Straßenbäumen in diesem Jahr würde 700 T€ kosten.

In der KLR würden diese 700 T€ als Personal- und Sachkosten auf dem Produkt 64951

 

Straßenbäume – Pflege und Unterhaltung abgebildet werden. Ab dem Folgemonat würde sich auch die Mengenbuchung bei diesem Produkt (Bezugsgröße ist die Anzahl

 

 

vorhandener Bäume) um 700 Stück erhöhen. Im Jahr der Pflanzung würden die Stückkosten des Produktes über dem Median liegen. Für die Budgetberechnung werden dann aber die höheren Mengen wirksam, so dass mit der Verzögerung von maximal 2 Jahren das Budget für die vorhandenen Bäume wieder auskömmlich wäre.

 

Der Austausch von Spielsand auf allen öffentlichen Spielplätzen würde bei ca. 120.000 m² Sandspielfläche, unter der Berücksichtigung der Entfernung des alten und Einbringung des frischen Sandes, rd. 3,6 Mio € erforderlich machen.

Wenn es auch nicht wahrscheinlich ist, dass in der Realität dieser Fall eintritt, würden die Kosten des Produktes 72640 Öffentliche Spiel – und Bewegungsflächen (Bezugsgröße ist die Zahl der vorhandenen m²) um 3,6 Mio € Personal- und Sachkosten ansteigen.

Bei der Budgetberechnung hätten wir dann eine große Differenz zwischen vorhandenen budgetwirksamen Istkosten und dem errechneten Budget. Das muss aber kein Problem darstellen, weil die auf der Grundlage des Medians und der vorhandenen Fläche errechnete Zuweisung für das Budgetjahr (z.B. 2009) für die “normale” Pflege durchaus auskömmlich sein kann.

 

Bei dieser angestellten Betrachtung musste unberücksichtigt gelassen werden, dass die Finanzierung der Neupflanzung der Straßenbäume und des Austausches von Spielsand bei einem oder mehreren anderen Produkten eine Minderausgabe erfolgen muss, da die genannten Haushaltsmittelt nicht zusätzlich zur Verfügung stehen würden.

 

3.      Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Wiederbesetzung freier Stellen über Monate durch den Stellenpool verzögert und dadurch die KLR verzerrt wird und wie bewertet das Bezirksamt diese Vorgehensweise?

 

Nein, das Bezirksamt kann dies nicht bestätigen.

Was die KLR betrifft, werden für unbesetzte Stellen in der KLR keine Personalkosten gebucht. Das muss aber keinen Einfluss auf die Stückkosten der Produkte haben, weil ja auch entsprechend weniger Mengen erstellt werden. Bei Produkten mit statischer Bezugsgröße würden die Stückkosten der Produkte sinken. Für die Budgetberechnung hat das aber keine Auswirkungen, da der Median Grundlage der Berechnung ist.

 

4.      Wie beurteilt das Bezirksamt unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten Haushaltsrestriktionen, KLR und Probleme der Personalwirtschaft (z.B. Einstellungsstop) die Möglichkeiten der Steuerung durch Service- und Zielvereinbarungen nach dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz?

 

Die Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten, da das derzeitige Bezirksamt keine Erfahrungen mit Ziel- und Servicevereinbarungen hat. Die KLR  dürfte sich dabei jedoch keineswegs als Schwierigkeit darstellen, weil sie nur die Datengrundlage für eine produktorientierte Planung darstellt.

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin

 


 

 
 

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