Drucksache - 0224/3
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens VII-272bb
sicherzustellen, dass die bezirkliche Zielstellung, ein gemischtes Quartier zu
entwickeln, nicht zu Lasten des Wohnungsbaus schrittweise ausgehebelt wird. Dafür sind Bebauungsstrukturen zu entwickeln, die die Lärmemissionen berücksichtigen und dennoch großflächiges Wohnen sowohl zur Spree als auch zum südlichen Planbereich ermöglichen. Dabei ist eine Öffnung der Blockstrukturen zur Spree im Sinne attraktiveren Wohnens erneut zu prüfen. Das
Quartier Spreestadt braucht einen identifikationsfördernden, zentralen
Quartiersplatz, an dem sich Einzelhandel, Gastronomie und sonstige
Dienstleistungen ansiedeln können. Diesen zentralen Stadtplatz mit einer Größe
von mindestens 2.000 qm gilt es an der Gutenbergstraße planungsrechtlich
abzusichern und auf Kosten der umliegenden Investoren herzurichten und zu
unterhalten. |
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