Drucksache - 0220/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1.
Zu
wie vielen Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/innen ist es in den
letzten 18 Monaten im
Bezirksamt gekommen, welche Ämter sind besonders
betroffen (bzw. “Front-Office” / “Back-Office”) und wie
haben die einzelnen Abteilungen den Umgang bzw. die folgenden Maßnahmen auf
Überlastungsanzeigen geregelt; wer ist hierfür jeweils verantwortlich? Zu 1. Eine
Überlastungsanzeige stellt eine Information über Arbeitsbedingungen an den
Arbeitgeber/Dienstherrn dar, wenn die Dienstkraft glaubt, dass sie die
Übersicht über die zu leistende Arbeit verloren hat bzw. deren Abarbeitung aus
eigener Kraft nicht mehr leistbar erscheint. Überlastungsanzeigen werden
überwiegend zur Abwehr von drohenden Regressansprüchen erstellt. Überlastungsanzeigen
befreien den/die Anzeigenden jedoch nicht vom verantwort-lichen (sorgfältigen)
Handeln, um die Arbeitsinhalte auch weiterhin selbstbestimmt und strukturiert
so umfassend wie möglich bewältigen zu können. In den
letzten 1 ½ Jahren sind 34
Überlastungsanzeigen gefertigt worden, die sich wie folgt verteilen: Abt Soz 7 aus dem Jobcenter 1 aus der Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen 11 aus dem
Sozialpsychiatrischen Dienst Abt. Jugend 10 aus den Regionalteams Abt. Bau 5 aus dem Bereich Tiefbau Hierbei
handelte es sich fast ausschließlich um publikumsorientierte Tätigkeiten. Nach Erhalt
einer Überlastungsanzeige bittet die SE Personal die betroffene Abteilung um
eine detaillierte schriftliche Darstellung und Einschätzung zur angesprochenen
Arbeitssituation und um Vorschläge zu einer wirksamen Abhilfe. Verantwortung
tragen dabei die jeweiligen Führungskräfte der Abteilung, die sich um
personelle Verstärkung und/oder organisatorische Änderungen bemühen. Dabei
werden sie von der SE Personal nach Kräften unterstützt. Die/Der die
Überlastungsanzeige stellende Mitarbeiter/in erhält zeitnah eine schriftliche
Antwort, die die eingeleiteten Maßnahmen zur Abwendung der Überlastung darlegt. 2.
In welchem Umfang ist es vor oder nach einer Überlastungsanzeige
zu einer (ggf. dauerhaften) Erkrankung
des jeweiligen Mitarbeiters gekommen und sind
ggf. besonders Mitarbeiter/innen betroffen, die (zu) viele Überstunden
(“Plusminuten”) angehäuft hatten? Zu 2. Der SE Pers
liegen mit Ausnahme der im Jobcenter Tätigen keine validen Erkenntnisse über
einen Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und krankheitsbedingten Ausfällen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Die überwiegende Zahl der
Anzeigenden will sich vorsorglich von etwaig drohenden Haftungsansprüchen
befreien. 3.
Welche
Instrumente der modernen Personalentwicklung nutzt das Bezirksamt, um die
Ressourcen der Mitarbeitenden optimal einzusetzen und die Motivation zu halten
bzw. zu fördern? 4.
Welche
Formen der modernen Organisationsentwicklung (lernende Organisation) werden im
Bezirksamt bereits angewendet bzw. wie wird der Weiterbildungsbedarf der
Leitungsebene im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung (z. B.
Empowerment) ermittelt? Zu 3 und 4. Sowohl bei
der Personal- als auch bei der Organisationsentwicklung bedient sich das
Bezirksamt der Angebote der Verwaltungsakademie als auch speziell auf die
Bedürfnislage der Führungskräfte zugeschnittener Inhouse-Schulungen.
Beispielsweise führt die Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und
Personal Ende März einen Seminartag für ihre Führungskräfte zum Thema
Personalentwicklung und Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter
externer Leitung durch. Jede
Abteilung(-sleitung) hat die Möglichkeit, ihre entsprechenden Bedarfe gegenüber
der Fortbildungsbeauftragten geltend zu machen bzw. eigene Initiativen zu
ergreifen. Grenzen finden diese Aktivitäten in der hohen zeitlichen
Arbeitsbelastung der Führungskräfte ebenso wie der gesamten Mitarbeiterschaft
sowie der Fülle komplementärer Anforderungen wie z.B. Gender-Aktivitäten,
Bürgerhaushalt, Datenschutz, Mobbing-DV, Gesundheitsmanagement, kulturelle
Öffnung und Eingliederungsmanagement. 5. Welche langfristigen Tendenzen in den
letzten Jahren kann das Bezirksamt bei
Anzahl und Qualität der Überlastungsanzeigen feststellen – auch unter dem Eindruck des kontinuierlichen
Personalabbaus? Zu
5. Hierzu
muss auf die bereits unter dem vorhergehenden Punkt angesprochenen
Rahmenbedingungen wie permanenter Personalabbau und der verordneten
Arbeitszeitreduzierung für Angestellte hingewiesen werden. Ferner tragen die in
aller Regel ohne bzw. mit geringer Personalabschichtung erfolgte Vermehrung der
Aufgaben der Verwaltung und die wachsenden Ansprüche von Parlament und Senat
auf Qualitätssteigerung ohne Personalvermehrung ebenfalls dazu bei. Somit ist
davon auszugehen, dass die Arbeitssituation der Kolleginnen und Kollegen bei
weiterem Personalabbau zu vermehrten Belastungen und Überlastungen führen wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |