Drucksache - 0220/3  

 
 
Betreff: Wie reagiert das bezirkliche Personalmanagement auf Überlastungsanzeigen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wagner/Vatter 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
23.05.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal erledigt   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
12.04.2007 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming vertagt     
14.06.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage Fraktion B'90/Grüne vom 06.03.2007
schriftl. Beantwortung vom 21.03.2007

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.                 Zu wie vielen Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/innen ist es in den letzten            18 Monaten im Bezirksamt gekommen, welche Ämter sind besonders betroffen (bzw. “Front-Office” / “Back-Office”) und wie haben die einzelnen Abteilungen den Umgang bzw. die folgenden Maßnahmen auf Überlastungsanzeigen geregelt; wer ist hierfür jeweils verantwortlich?

 

Zu 1.

 

Eine Überlastungsanzeige stellt eine Information über Arbeitsbedingungen an den Arbeitgeber/Dienstherrn dar, wenn die Dienstkraft glaubt, dass sie die Übersicht über die zu leistende Arbeit verloren hat bzw. deren Abarbeitung aus eigener Kraft nicht mehr leistbar erscheint. Überlastungsanzeigen werden überwiegend zur Abwehr von drohenden Regressansprüchen erstellt.

 

Überlastungsanzeigen befreien den/die Anzeigenden jedoch nicht vom verantwort-lichen (sorgfältigen) Handeln, um die Arbeitsinhalte auch weiterhin selbstbestimmt und strukturiert so umfassend wie möglich bewältigen zu können.

 

In den letzten 1 ½  Jahren sind 34 Überlastungsanzeigen gefertigt worden, die sich wie folgt verteilen:

 

Abt Soz                        7 aus dem Jobcenter         

              1 aus der Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen

                                    11 aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst

 

Abt. Jugend               10 aus den Regionalteams

 

Abt. Bau                       5 aus dem Bereich Tiefbau

 

Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um publikumsorientierte Tätigkeiten.

 

Nach Erhalt einer Überlastungsanzeige bittet die SE Personal die betroffene Abteilung um eine detaillierte schriftliche Darstellung und Einschätzung zur angesprochenen Arbeitssituation und um Vorschläge zu einer wirksamen Abhilfe. Verantwortung tragen dabei die jeweiligen Führungskräfte der Abteilung, die sich um personelle Verstärkung und/oder organisatorische Änderungen bemühen. Dabei werden sie von der SE Personal nach Kräften unterstützt.

 

Die/Der die Überlastungsanzeige stellende Mitarbeiter/in erhält zeitnah eine schriftliche Antwort, die die eingeleiteten Maßnahmen zur Abwendung der Überlastung darlegt.

 

 

2.                 In welchem Umfang ist es vor oder nach einer Überlastungsanzeige zu einer (ggf. dauerhaften) Erkrankung des jeweiligen Mitarbeiters gekommen und             sind ggf. besonders Mitarbeiter/innen betroffen, die (zu) viele Überstunden (“Plusminuten”) angehäuft hatten?

 

 

Zu 2.

 

Der SE Pers liegen mit Ausnahme der im Jobcenter Tätigen keine validen Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Die überwiegende Zahl der Anzeigenden will sich vorsorglich von etwaig drohenden Haftungsansprüchen befreien.

 

3.                 Welche Instrumente der modernen Personalentwicklung nutzt das Bezirksamt, um die Ressourcen der Mitarbeitenden optimal einzusetzen und die Motivation zu halten bzw. zu fördern?

 

4.                 Welche Formen der modernen Organisationsentwicklung (lernende Organisation) werden im Bezirksamt bereits angewendet bzw. wie wird der Weiterbildungsbedarf der Leitungsebene im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung (z. B. Empowerment) ermittelt?

 

Zu 3 und 4.

 

Sowohl bei der Personal- als auch bei der Organisationsentwicklung bedient sich das Bezirksamt der Angebote der Verwaltungsakademie als auch speziell auf die Bedürfnislage der Führungskräfte zugeschnittener Inhouse-Schulungen. Beispielsweise führt die Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Ende März einen Seminartag für ihre Führungskräfte zum Thema Personalentwicklung und Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter externer Leitung durch.

 

Jede Abteilung(-sleitung) hat die Möglichkeit, ihre entsprechenden Bedarfe gegenüber der Fortbildungsbeauftragten geltend zu machen bzw. eigene Initiativen zu ergreifen. Grenzen finden diese Aktivitäten in der hohen zeitlichen Arbeitsbelastung der Führungskräfte ebenso wie der gesamten Mitarbeiterschaft sowie der Fülle komplementärer Anforderungen wie z.B. Gender-Aktivitäten, Bürgerhaushalt, Datenschutz, Mobbing-DV, Gesundheitsmanagement, kulturelle Öffnung und Eingliederungsmanagement.

 

5.         Welche langfristigen Tendenzen in den letzten Jahren kann das Bezirksamt    bei Anzahl und Qualität der Überlastungsanzeigen feststellen – auch unter           dem Eindruck des kontinuierlichen Personalabbaus?

 

Zu 5.

 

Hierzu muss auf die bereits unter dem vorhergehenden Punkt angesprochenen Rahmenbedingungen wie permanenter Personalabbau und der verordneten Arbeitszeitreduzierung für Angestellte hingewiesen werden. Ferner tragen die in aller Regel ohne bzw. mit geringer Personalabschichtung erfolgte Vermehrung der Aufgaben der Verwaltung und die wachsenden Ansprüche von Parlament und Senat auf Qualitätssteigerung ohne Personalvermehrung ebenfalls dazu bei. Somit ist davon auszugehen, dass die Arbeitssituation der Kolleginnen und Kollegen bei weiterem Personalabbau zu vermehrten Belastungen und Überlastungen führen wird.

 

 

 


 

 
 

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